Rassismus in der postmigrantischen Gesellschaft

Zur Einleitung

Kijan Espahangizi, Sabine Hess, Juliane Karakayali, Bernd Kasparek, Simona Pagano, Mathias Rodatz, Vassilis S. Tsianos

Rassistische Diskriminierung und Gewalt gehört in Deutschland für immer mehr Menschen zur Alltagserfahrung. Dies ist kein Geheimnis. Denn entsprechende Taten und Erfahrungen werden durch die Arbeit von unabhängigen politischen Initiativen und Organisationen sowie Antidiskriminierungsstellen und Opferberatungen zunehmend gut dokumentiert.1 Anders als noch in den 1990er Jahren, als es in der Bundesrepublik praktisch unmöglich war, Rassismus als Problem der gegenwärtigen Gesellschaft zu begreifen und auch so zu bezeichnen, lassen sich heute zumindest in Teilen der Öffentlichkeit, der Medien und der Politik entsprechende Problematisierungen vermitteln. Das gilt auch für das wissenschaftliche Feld — bis in die 1990er Jahre hinein gab es in der deutschen Akademie nahezu keine etablierte rassismuskritische Forschung.2 Im Gegenteil, deutsche Sozialwissenschaften trugen maßgeblich zur (Re-)Produktion rassistischen Wissens bei.3 In den letzten Jahren wird eine empirische Rassismusforschung zumindest ansatzweise in verschiedenen Disziplinen praktiziert, wenn auch die Institutionalisierung dieses Forschungsbereichs nach wie vor weitgehend ausbleibt. Angesichts der gesamtgesellschaftlich völlig marginalisierten Bedeutung von Rassismuskritik und vor dem Hintergrund der Dimensionen der Problematik fällt es allerdings schwer, in diesen vereinzelten Entwicklungen tatsächlich einen Fortschritt zu erkennen (vgl. Bojadžijev 2015; Melter/Mecheril 2009).

Das gilt erst recht mit Blick auf die politischen Strategien und Strukturen des Antirassismus, die in praktisch allen Feldern unangemessen bleiben (vgl. Bambal 2009; Diakonie 2015).4 Staatliche Stellen verweigern ganz explizit die Anerkennung eines relevanten Handlungsbedarfs gegenüber diesen gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie bleiben bis heute Teil des Problems, anstatt, wie es einem ‚demokratischen Rechtsstaat‘ entspräche, zu seiner Lösung beizutragen. So hat der UN-Fachausschuss zur Antirassismus-Konvention am 15. Mai 2015 erneut die Fortschreibung struktureller Rassismen in der Bundesrepublik festgestellt. Er verweist dabei auf racial profiling und andere rassistisch diskriminierende Handlungen von Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden sowie auf institutionelle Defizite bei den Ermittlungen zu rassistisch motivierten Straftaten (vgl. CERD 2015). Diese Feststellung erfolgte noch vor dem immensen Anstieg rassistisch motivierter Gewalttaten in den Jahren 2015 und 2016, die sich insbesondere gegen Geflüchtete gerichtet haben. Einen außergewöhnlichen Handlungsbedarf konnte die Bundesregierung darin nicht erkennen (vgl. BT-Drucksache 18/5453).

Ein anderes Beispiel offenbart, dass es sich bei dieser Tatenlosigkeit nicht um ein Erkenntnisproblem handelt, sondern um eine ganz explizite Weigerung, Rassismus als Problem dieser Gesellschaft und ihres Staates anzuerkennen: Am 1. April 2005 trat das zwölfte Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Kraft, nachdem auch Deutschland es endlich unterzeichnet hatte. Es verankert ein allgemeines Diskriminierungsverbot als Menschenrecht in der EMRK.5 Die Ratifizierung steht in der Bundesrepublik jedoch bis heute aus. Die Bundesregierung begründet dies mit dem Verweis auf Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem „Diskriminierung bereits umfassend verboten“ sei (BT-Drucksache 16/6314).6 Vor allem aber argumentiert sie, dass Artikel 1 und 2 des Zusatzprotokolls „dahingehend ausgelegt werden [könnten], dass Differenzierungen nach der Staatsangehörigkeit, die in Deutschland verfassungskonform sowohl im Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht als auch im Ausländer- und Asylrecht vorgenommen werden, nicht mehr zulässig wären“ (ebd.). Ganz explizit behält sich die Bundesregierung also vor, gegenüber Menschen, die zum Teil seit Generationen in diesem Land leben, auf Grundlage von Merkmalen zu handeln, die nach der EMRK als rassistische Diskriminierung gelten.

Diese Hinweise verdeutlichen, dass eine adäquate Rassismusanalyse nicht um eine gesellschafts- und staatstheoretische Perspektive umhinkommt: Rassismus ist ein gesellschaftliches Verhältnis der Fremdmachung, das Menschen in hierarchische Beziehungen zueinander setzt. Dieses Verhältnis wird immer wieder durch die Aktualisierung eines rassistischen Wissens neu begründet, das durch staatliche Regulationen und Praktiken und in den Institutionen aller gesellschaftlichen Funktionssysteme koproduziert und realisiert wird. Weder die dominante Fortschreibung rassistischer Verhältnisse, noch die fehlende politische Problematisierung dieser Verhältnisse lässt sich begreifen, wenn Rassismus als individuelle ‚Einstellung‘, als ‚gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘, oder gleich als Ausnahmeerscheinung, verantwortet von ‚Extremisten‘ und ‚Ewig-Gestrigen‘, begriffen wird – alles gängige, aktuelle Konzepte in Forschungen zu Ungleichheit oder Anti-Demokratie, die eigentlich Rassismus zum Thema haben müssten (vgl. bspw. Attia 2013; Dölemeyer/Mehrer 2011; Rommelspacher 2009).

Gleichzeitig haben wir gemeinsam mit anderen immer wieder darauf hingewiesen, dass es bei der Analyse der „Konjunkturen des Rassismus“ (Demirovic/Bojadžijev 2002) nicht darum gehen kann, Rassismus selbst analytisch zu essentialisieren, indem er auf seine staatliche Genealogie zwischen Nationalismus und Kolonialismus reduziert wird und dabei die Komplexität unterschiedlicher Rassismen, die Dynamik in Strukturen, Diskursen und Praktiken, und damit nicht zuletzt die Bedeutung antirassistischer Kämpfe und der Bewegungen der Migration analytisch negiert oder zumindest dethematisiert werden. Dabei lassen sich für die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren gravierende gesellschaftliche Transformationen verzeichnen. Die beharrlichen Bewegungen der Migration haben nicht nur zu einer umfassenden Pluralisierung der Gesellschaften und einer gelebten Selbstverständlichkeit von Mehrfachzugehörigkeiten geführt, vielmehr haben die damit verbundenen Kämpfe seit den 1990er Jahren deutliche Spuren in der politischen, kulturellen und sozialen Landschaft sowie im institutionellen Gefüge der Bundesrepublik hinterlassen. Häufig im Zusammenspiel mit anderen gesellschaftlichen Verhältnissen wie Geschlecht und Klasse werden vor diesem Hintergrund permanent Grenzlinien hinterfragt, verändert und neu gezogen.

Diese Entwicklungen sind mit Blick auf die Geschichte und Gegenwart des deutschen Migrationsregimes, den hiesigen Konjunkturen des Rassismus und nicht zuletzt der aktuellen Rolle der Bundesrepublik im europäischen Grenzregime national spezifisch. Aber ihre grundsätzliche Wirkungsweise lässt sich auch für andere europäische Staaten wie für Österreich und die Schweiz und für viele andere sogenannte Einwanderungsländer weltweit registrieren. Sie machen eine Aktualisierung von Rassismusanalysen notwendig, die wir mit dem Titel dieser Ausgabe von movementsRassismus in der postmigrantischen Gesellschaft — zum Ausdruck bringen.

Im weiteren Verlauf dieser Einleitung skizzieren wir die konzeptionelle Perspektive, die sich aus unserer Sicht für die Analyse und politische Verhandlung aktueller Rassismen unter diesen Umständen aufdrängt — und die uns zu dieser Ausgabe motiviert hat. Dabei diskutieren wir in einem ersten Schritt die Bedeutung der aktuellen rassistischen Zuspitzung in der sogenannten Flüchtlingskrise: Wir argumentieren, dass sich die Situation trotz zahlreicher Ähnlichkeiten nicht einfach als Wiederholung der 1990er Jahre verstehen lässt, denn mit dieser Gleichsetzung ließen sich weder die komplexen Mechanismen aktueller rassistischer Verhältnisse, noch die heutigen Möglichkeiten und Voraussetzungen antirassistischer Strategien und Taktiken denken. Im Anschluss stellen wir unsere Konzeption einer Rassismusanalyse in der postmigrantischen Gesellschaft vor und verorten sie in aktuellen Entwicklungen der (internationalen) Rassismusforschung. Abschließend folgt ein knapper Ausblick auf die Beiträge in diesem Heft.

Und täglich grüßt das Murmeltier? Rassistische Konjunkturen seit den 1990er Jahren

Seit dem vergangenen Jahr sind in der Bundesrepublik eine neue Welle rassistischer Gewalt sowie neue rassistische Initiativen und Organisierungen zu beobachten. Zu verzeichnen sind brennende Flüchtlingsheime und andere Straf- und Gewalttaten, öffentlich zelebrierte Haltungen und Bewegungen, die völlig offen rassistisch sind und nicht zuletzt eine überaus erfolgreiche Neuaufstellung der (parlamentarischen) Rechten im Schulterschluss mit diesen Entwicklungen. Vor diesem Hintergrund drängt sich der Vergleich mit den 1990er Jahren der Bundesrepublik geradezu auf. Damals ließ sich beobachten, wie rassistischer Terror auf der Straße schweigende aber auch aktive Zustimmung aus breiten Teilen der Bevölkerung fand und rechte Bewegungen wie Parteien sich erfolgreich formierten. Und es ließ sich beobachten, wie Politik und Staat nicht etwa mit einer klaren Zurückweisung dieser Stimmung und Taten reagierten, sondern vielmehr durch eine restriktive Gesetzgebung und Verwaltungspraxis Zustimmung signalisierten. Die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl mit dem sogenannten Asylkompromiss 1993 war nur das offensichtlichste Beispiel für diesen Zusammenhang.

Heute lässt sich Ähnliches beobachten: Politik, Staat sowie weite Teile der bürgerlichen Öffentlichkeit tun sich schwer damit, die aktuell sichtbare gesellschaftliche Stimmungsmache gegen Migration und Pluralität, die in Großdemonstrationen von PEGIDA und Co. oder in der Zunahme von Angriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte deutlich zum Ausdruck kommt, in ihre Schranken zu weisen. Vielmehr ist damals wie heute die staatliche Reaktion auf die rassistische Gewalt in weiten Teilen selbst rassistisch, und trägt zur Kriminalisierung von Flucht und Migration und der damit verbundenen Bewegungen bei, wie beispielsweise durch die Asylrechtsverschärfungen vom November 2014 und Juli 2015 oder durch die Erklärung immer neuer sogenannter sicherer Herkunftsstaaten (vgl. Pichl 2016; Schwiertz/Ratfisch 2016).

Diese Kontinuität überrascht nicht. Denn die Dimensionen des strukturellen und alltäglichen Rassismus wurden schon im nicht enden wollenden Skandal um die Mordserie der neonazistischen terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU-Komplex) deutlich sichtbar — der NSU stellt mit der Gründung der Terrorzelle in den 1990er Jahren und seiner Vernetzung in den damals formierten Nazibewegungen und seiner Selbstenttarnung im Jahr 2011 die Verbindungslinie zwischen damals und heute dar (Karakayali/Kasparek 2013). Und im kontinuierlichen Zusammenspiel aus tödlicher Gewalt und Ignoranz oder Mittäterschaft der hegemonialen Kräfte in der Gesellschaft verdeutlicht sich die weiterhin prägende Systematik des Rassismus: Während eine große Zahl an Hinweisen auf die Verstrickung deutscher Sicherheitsbehörden in die rassistischen Morde an neun Menschen und die weiteren Anschläge vorlagen, haben Staat, Politik und Gesellschaft den Opfern und Angehörigen gegenüber bis heute keine Verantwortung übernommen — kein offizieller Gedenkakt vergeht ohne Schikanen für Teile der Betroffenen, und generell gibt es für diese bis heute praktisch keine Unterstützung jenseits symbolischer Akte. Eine nachhaltige öffentliche Empörung über diese Skandale und die Fortschreibung ihrer Folgenlosigkeit ist ausgeblieben. Und auch die offizielle Aufklärungsarbeit ist angesichts der Dimensionen des NSU-Komplexes und der Verstrickung staatlicher Akteure skandalös in ihrem Versagen. Wo sie überhaupt betrieben wird, ist sie nach wie vor Gegenstand von Sabotage durch Fehl- oder Nicht-Weiterleitung von relevanten Informationen (vgl. Friedrich/Wamper/Zimmermann 2015).

Rassismus in der postmigrantischen Gesellschaft

Trotz dieser erdrückenden Gegenwart struktureller und alltäglicher Rassismen in Deutschland würde eine einfache Feststellung der Kontinuitäten seit den 1990er Jahren die Analyse der aktuellen Konjunkturen des Rassismus unseres Erachtens nach fehlleiten. Eine Überbewertung der Kontinuität würde implizieren, dass die Gewalt dem immer gleichen, unveränderlichen Muster gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse, politischer Formen oder ökonomischer Strukturen folgt. Und sie würde dazu verleiten, die Analyse von Rassismus auf die vermeintlich außergewöhnliche Gewaltförmigkeit der Zuspitzung damals wie heute zu reduzieren und in Folge ihre subjektivierende und objektivierende Wirkung im ‚Normalvollzug‘ der Gesellschaft auszublenden (vgl. u.a. Battaglia 2007; Geier 2011; Velho 2010; Liebscher/Klose 2015). Vielmehr gilt es die Heterogenität der Kräfteverhältnisse und die Komplexität von Rationalitäten und alltäglichen Praktiken zu analysieren, um ihre Kontingenz begreifbar zu machen — und zwar ausgehend von der Geschichte und Gegenwart gegen- und antirassistischer Kämpfe (vgl. Bojadžijev 2008).

Eine derartige Perspektivierung hebt die gesellschaftlichen Transformationen analytisch hervor, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten eben auch stattgefunden haben: die beharrlichen Migrationen seit der Gastarbeitsära sind durch die politischen, sozialen und kulturellen Strategien und alltäglichen Taktiken der (transnationalen und -kulturellen) Aneignung von Lebenswelten und -räumen in Deutschland unübersehbar zu einer Kraft geworden, die sich endgültig in diese Gesellschaft eingeschrieben hat. Mehr und erfolgreicher denn je fordern (ehemals) Eingewanderte und ihre Nachkommen eine gleichberechtigte Teilhabe ein und forcieren neue Möglichkeiten, Diskriminierung und rassistische Ausschlüsse zurückzuweisen und juristisch zu bekämpfen. Dabei hat sich nicht nur der Verlauf der rassistischen Grenzen in dieser Gesellschaft verändert, sondern die Kämpfe um sie haben neue Formen, Ausdrucksweisen und Bewegungen hervorgebracht.7

Die Bewegungen der Migration haben zu einer umfassenden Pluralisierung der Gesellschaft und der gelebten Selbstverständlichkeit von Mehrfachzugehörigkeiten geführt. Damit einher gehen nicht nur neue Repräsentationen, die (Post-)Migration als selbstverständlichen Bestandteil der Gesellschaft begreifen, sondern auch neue Partizipationsmöglichkeiten von (ehemals) Eingewanderten und ihren Nachkommen, wie auch neue Möglichkeiten, Diskriminierung und rassistische Ausschlüsse zurückzuweisen und juristisch zu bekämpfen. Der Begriff der „postmigrantischen Gesellschaft“ (vgl. bspw. Espahangizi 2016; Foroutan 2013; Spielhaus 2016; Tsianos/Karakayali 2014; Yildiz/Hill 2015) bringt diese politischen, kulturellen und sozialen Spätfolgen und Effekte von Migrationsbewegungen auf den Punkt. Das Präfix „Post-“ in dem Konzept der „postmigrantischen Gesellschaft“ meint dabei keine chronologische Markierung einer Zeit ‚nach‘ der Migration oder — noch wichtiger — ‚nach‘ dem Rassismus. Die Figur der postmigrantischen Gesellschaft ist also keine naive, appellative Anerkennung von Diversity, sondern der sozialwissenschaftliche Versuch, den migrationsbedingten demografischen Wandel der Einwanderungsgesellschaft und die lebensweltliche und biographische Dimension gesellschaftlicher Diversifizierung mittels Mehrfachzugehörigkeit und Mehrfachdiskriminierung mit einer neuen Rassismuskritik zusammenzudenken. Wir konzipieren die postmigrantische Gesellschaft als gesellschaftstheoretische Perspektivierung, mit der die empirische Tatsache ins Zentrum gerückt wird, dass Migration nicht als Ausnahme von nationalen Vergesellschaftungsprozessen begriffen werden kann, sondern zentrale Normalität von Gesellschaft ist — gleichwohl eine Gesellschaft in der die institutionelle und alltägliche Reproduktion von Rassismus nicht einfach verschwindet, sondern neue Formen und Wege nimmt.

Um nur das offensichtlichste Beispiel zu nennen: Das seit den 1990er Jahren zumindest in Deutschland sukzessive eingeführte Recht auf Einbürgerung ist bedeutsam, weil es viele der ehemaligen ‚Ausländer_innen‘ zu Staatsbürger_innen mit vollen politischen Rechten macht, die (formal besser) vor rassistischer Diskriminierung geschützt sind. Gleichzeitig ist dieses Recht höchst selektiv angelegt und ist selten mit einer substantiellen Entfaltung der vollen staatsbürgerlichen Rechte verbunden. Denn es ist inhaltlich in einer Weise mit dem restriktiven Integrationsparadigma verbunden worden, welches scheinbar ohne Verfallsdatum über den eigentlichen Akt der Einbürgerung und den damit verbundenen, formalen Rechtserwerb hinausreicht (vgl. Tsianos/Pieper 2011; Hess 2013; ähnlich für Fragen von urban citizenship: Rodatz 2014; Hess/Lebuhn 2014).8 Hier offenbart sich die Ambivalenz der postmigrantischen Gesellschaft: Rechte können formal oder informell ausgebaut werden, was häufig Kämpfe um eine gleichberechtigte Teilhabe zum Erfolg führt und bestärken kann. Damit ist aber keinesfalls ein Automatismus verbunden, der diese Rechte auch tatsächlich praktizierbar macht, weil dafür die politischen, institutionellen, oder gesellschaftlichen Voraussetzungen nicht geschaffen werden — bspw. durch fehlende Maßnahmen der Antidiskriminierung auf Arbeits- und Wohnungsmärkten oder im Bildungssystem.

Und so führen die beschriebenen Veränderungen paradoxerweise in vielen Fällen nicht dazu, dass das Sprechen über Rassismus, ihn politisch und wissenschaftlich zu verhandeln und nicht zuletzt Ressourcen und Kräfte gegen ihn zu mobilisieren, erleichtert wird. Eher lässt sich beobachten, wie sich die Gründe und die Art und Weise, wie sich Rassismus nicht thematisieren lässt, verändern. Waren struktureller und Alltagsrassismus in der Bundesrepublik lange Zeit aufgrund der Engführungen auf die nationalsozialistischen Verbrechen und damit einhergehend auf gewaltförmige Artikulationen begrifflich und konzeptionell tabuisiert, erscheint die postmigrantische Gesellschaft zunehmend auch ‚post-rassistisch‘ verhandelt zu werden. Je mehr sich Staat, Städte, Gesellschaft oder Unternehmen ein ‚modernes‘ Selbstbild geben, ja sich damit imprägnieren — häufig unter dem neuen Label von Diversity und Say no to Racism-Slogans — desto schwerer kann es werden, die fortlaufende (strukturelle) Existenz von Rassismus und die Notwendigkeit von wirksamen Mechanismen und Maßnahmen dagegen zu artikulieren (vgl. Ahmed 2012; Messerschmidt 2010). In Verbindung mit neoliberalen Rationalitäten entsteht eine diskursive Formation, in der die Existenz einer post-racial society behauptet wird, im Sinne einer Gesellschaft, in der race keine Bedeutung mehr als strukturell produzierte Kategorie der Ungleichheit besäße. Damit lässt sich dann Ungleichheit nicht mehr als Folge von Rassismus, sondern nur als Folge fehlender individueller Leistung begreifen — und antirassistische wie post-koloniale Kämpfe, die sich auf race berufen, werden delegitimiert (vgl. Lentin/Titley 2011; Goldberg 2015).

Rassistische Effekte werden unter diesen Umständen anders hervorgebracht, wobei die Betonung der Differenz zunehmend zugunsten der Anrufung von Gleichheitsparadigma und damit scheinbar individualisiertem Verhalten verschoben wird (Karakayali 2011; Tsianos/Pieper 2011). Entsprechende Strategien operieren wesentlich fluider als jene von traditionellen Rassismen, die sich auf biologistische oder kulturalistische Kategorien beriefen, um vor ‚Vermischung‘ oder ‚Überforderung‘ durch Migration an sich zu warnen und mit der strukturellen Gewalt der Segregation und der Exklusion operierten. Heute fungieren rassistische Markierungen häufig über Umwege: offensichtlich in ökonomisierter Form mit Bezug auf Leistungsfähigkeit und Produktivität, aber auch in Referenz auf vermeintlich universelle Werte wie Freiheit oder Toleranz, zu denen bestimmte Individuen erst befähigt werden müssten, was dann häufig mit Bezug auf kulturelle oder religiöse Formationen und Prägungen als unkalkulierbares (volkswirtschaftliches oder zivilisatorisches) Risiko dargestellt wird.9 Ähnliches zeigte sich jüngst in den gesellschaftlichen Reaktionen auf die Übergriffe rassistisch markierter Männer auf Frauen in der Silvesternacht 2015 in Köln, wobei hier ein „nordafrikanischer Kulturraum“ konstruiert wurde (vgl. Dietze in dieser Ausgabe).

Gerade in der aktuellen Situation nach einem Jahr sogenannter Flüchtlingskrise und der in der Folge des „Sommers der Migration“ ausgerufenen Willkommenskultur sind diese Verschiebungen von Relevanz und markieren einen zentralen Unterschied zu den 1990er Jahren: Je mehr sich die offizielle Bundesrepublik als ‚humanitäre‘ Kraft, als Land und Staat der ‚Willkommenskultur‘ repräsentieren kann, desto unsichtbarer werden die alltäglichen rassistischen Mechanismen und Wissensbestände, die in Politiken, Recht und Verwaltungspraktiken weiterhin am Werk sind. Je mehr die offizielle diskursive Legitimität von explizitem Rassismus schwindet, desto relevanter und zugleich schwieriger greifbar werden die komplexen, häufig indirekten Formen von institutionellem und Alltagsrassismus, die gesellschaftliche Systeme bis heute prägen und an die rechte Bewegungen und rassistische Gewalt nach wie vor andocken können.

Postmigrantische Gesellschaften stellen in diesem Sinne Spannungsräume dar, in denen rassistische Ein- und Ausschlüsse neu formiert werden, was eine aktualisierte Rassismusanalyse notwendig macht, die derartige migrationsbedingte Transformationen als Effekte von Kämpfen und sukzessiven Einschreibungen migrantisch markierter Akteur_innen theoretisch zentral stellt. Eine interdisziplinär ausgerichtete kritische Migrationstheorie und Rassismusanalyse ist unserer Ansicht nach aufgefordert, diese Veränderungen (in) der postmigrantischen Gesellschaft empirisch wie theoriepolitisch aufzuarbeiten.

Alana Lentin argumentiert unter Anderen, dass eine rassismusanalytische Reaktion auf diese Entwicklung sich explizit der Frage widmen müsste, was race in unseren Gesellschaften, in Institutionen und im Alltag tatsächlich ausmacht (siehe das Interview von Juliane Karakayali mit Alana Lentin in dieser Ausgabe). Das scheint uns insbesondere für die deutsche Debatte entscheidend, in der race als analytische Kategorie lange aus richtigen Gründen, aber auf die falsche Weise tabuisiert war. In der Folge ist eine bestimmte Lesart sozial-konstruktivistischer Rassismusanalysen dominant geworden, deren Leistung darin bestand, zu zeigen, dass rassistische Objektivierungen durch den Rassismus selbst zu erklären sind und solche Konstruktionsprozesse nicht notwendig an die historisch dominante Form des biologistischen Rassebegriffs gekoppelt sind, sondern auch kulturalistisch oder anders legitimiert werden können. Aus verschiedenen Perspektiven ist aber in jüngerer Zeit argumentiert worden, dass race sich analytisch nicht auf den rassistischen Konstruktionsprozess reduzieren lässt. So zeigen insbesondere die Debatten in den Critical Race Studies die Notwendigkeit, mit einer essentialisierenden und viktimologischen Geschichts- und Gegenwartsschreibung zu brechen.10

In Deutschland sind diese Perspektiven bislang vor allem unter dem Begriff der Critical Whiteness und in Reaktion auf die skandalöse Dethematisierung kolonialer Wirkungsverhältnisse in der akademischen Rassismusdebatte fruchtbar gemacht worden (vgl. u.a. Eggers/Kilomba/Piesche/Arndt 2005; Ha/al-Samarai/Mysorekar 2007; zur postkolonialen Schweiz vgl. Purtschert/Luethi/Falk 2012). Für die Zukunft einer Rassismusanalyse in der postmigrantischen Gesellschaft scheint es uns zentral, diese analytischen Re-Artikulationen von race auch an die beschriebenen, aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen zurückzubinden und damit für die Analyse der aktuellen Konjunkturen des Rassismus fruchtbar zu machen (vgl. Ha 2014). Insbesondere die Perspektiven von Feministinnen und postkolonialen Theoretiker_innen, die mit jeweils unterschiedlichen Konturen die Ko-Artikulation von race, Klasse und Geschlecht radikal thematisiert haben, scheinen uns hierfür produktiv (vgl. u.a. Combahee River Collective 1982; Davis 1981; hooks 1981). Gleiches gilt für feministische und post-humanistische Perspektiven des new materialism, die zum Teil einen sehr anderen theoriepolitischen Hintergrund haben. Mit ihnen lassen sich jedoch Fragen der Körperlichkeit neu denken, d.h. race sowohl als Inskription auf der Haut (in Anlehnung an Frantz Fanon’s (1967) Begriff der „Epidermisierung“) wie auch als verkörperte Erfahrung der Kämpfe gegen Rassismus analytisch greifen und damit die Materialität der (ver)körperlich(t)en Differenz in der Rassismusanalyse wieder zugänglich machen (vgl. u.a. Browne 2009; M’Charek 2010; Namberger 2013; Saldanha 2008).

In dieser Ausgabe

Hauptanliegen dieser Ausgabe ist es, zu einer empirisch geleiteten Aufarbeitung der zunehmenden Komplexität rassistischer Artikulationen und Praktiken in der postmigrantischen Gesellschaft beizutragen, die eine ebenso komplexe wissenschaftliche Konzeptualisierung des Rassismus erfordert. Analytisch steht damit die Frage im Mittelpunkt, wie und mit welchen Mitteln angesichts der ambivalenten postmigrantischen gesellschaftlichen Entwicklungen Ausschlüsse hergestellt und aufrechterhalten werden und wie sich dabei Subjektivierungs- und Organisationsformen und damit Grenzen und Möglichkeiten von Kämpfen und Taktiken gegen rassistische Ausschlüsse verändern.

Die Autor_innen der Ausgabe setzen sich mit Blick auf unterschiedliche institutionelle und gesellschaftliche Felder mit hegemonialen Diskursen und alltäglichen Praktiken auseinander, die für die Reproduktion rassistischer Verhältnisse in der postmigrantischen Gesellschaft zentral sind. Sie zeigen, wie Grenzen der Zugehörigkeit infrage gestellt, re-artikuliert und neu produziert werden.

Die Beiträge von Marianne Pieper, Susanne Schultz und das Interview mit Alana Lentin beschäftigen sich mit aktuellen rassistischen Konjunkturen, Diskursen, Akteuren und Feldern und entwickeln dabei konzeptuelle Deutungsangebote. Die weiteren Autor_innen dieser Ausgabe setzen sich vor allem mit alltagsrelevanten institutionalisierten Praktiken auseinander, Wissensformationen/-produktionen und Kontexten — mit dem Schweizer Recht (Naguib), der Institution und dem Ort Schule (Kollender; Elle), der Universität (Popal), der Grenzkontrolle (Schwarz) und dem Wohnungsmarkt (Domann). Hierbei konzeptualisieren die vorgestellten (und teilweise noch laufenden) empirischen Forschungsarbeiten die institutionalisierten Kontexte als Aushandlungsräume und Konfliktzonen, in denen um rassistische Artikulationen, Differenzierungs- und Markierungspraktiken wie auch nicht-rassistische Umgangsweisen gerungen wird und Versuche des Entziehens und der offensiven Kritik sichtbar werden, die wiederum eine rassistische Neuartikulation hervorrufen.

In unserer Rubrik Interventionen haben wir analytischen Beiträgen einen Raum gegeben, die sich entweder mit aktuellen rassistischen Formationen und Ereignissen wie dem NSU-Komplex (Hielscher) und der Rezeption und den Folgewirkungen der Kölner Silvesternacht (Dietze)11 theorie-politisch befassen oder antirassistische Praktiken und Interventionen auf ihren Antirassismusbegriff und ihre Effekte hin befragen (Aced/Schwab; Boger/Simon; Schlüter/Schoenes). Im Anschluss an diese Einleitung findet sich darüber hinaus eine Bilddokumentation von Lee Hielscher. Begleitend zu seiner Beschäftigung mit den Morden des NSU und den Perspektiven von Opfern und Hinterbleibenen besucht er die Tatorte des NSU-Terrors, die zugleich in allen Fällen Arbeits- und Lebensmittelpunkte der Ermordeten waren. Wir dokumentieren einen Zwischenstand seiner Arbeit.12

Wir danken unseren Autor_innen und Gutachter_innen für die fruchtbare Zusammenarbeit und hoffen, mit dieser Ausgabe der movements zur Weiterentwicklung einer aktuellen Rassismusanalyse beizutragen.

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  • Volume: 2
  • Issue: 1
  • Year: 2016


Kijan Espahangizi ist promovierter Historiker und Geschäftsführer des Zentrums „Geschichte des Wissens“ (ETH & Universität Zürich). Er arbeitet zur Geschichte der Migrations- und Integrationsforschung sowie zu Rassismus in der postmigrantischen Gesellschaft.

Sabine Hess ist Professorin für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie an der Universität Göttingen und arbeitet zu Migration, Grenzregimen und Rassismus, auch aus einer Geschlechterperspektive.

Juliane Karakayali ist Professorin für Soziologie an der evangelischen Hochschule Berlin und arbeitet zu Migration, Rassismus und Geschlechterverhältnissen.

Bernd Kasparek ist Diplom-Mathematiker und Kulturanthropologe, Gründungsmitglied des Netzwerks kritische Migrations- und Grenzregimeforschung, im Vorstand der Forschungsassoziation bordermonitoring.eu und im Bereich der politischen Flüchtlingssolidarität aktiv. In seiner Beschäftigung mit dem europäischen Grenzregime stehen vor allem Fragen politischer Paradigmen, die europäische Grenzschutzagentur Frontex sowie die Auswirkungen des so genannten Dublin-Systems im Vordergrund. b-kasparek.net

Simona Pagano ist Doktorandin im Graduiertenkolleg „Dynamiken von Raum und Geschlecht“ an der Universität Göttingen und forscht zu sog. autorisierten Romacamps in Rom.

Mathias Rodatz ist Geograph und Politikwissenschaftler. Er arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Postdoc) am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität Frankfurt und forscht zu Staatlichkeit und Stadt, insbesondere zu den Themen Migration, Rassismus und Neo-Nazismus.

Dr. Vassilis S. Tsianos ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Soziologie der Universität Hamburg. Er forscht und lehrt zu kritischer Urbanistik der postmigrantischen Gesellschaft, Migration and Border Studies, Biometrie und digitaler Grenze und kritischer Rassismusanalyse.