Subjektivierungsgefüge Grenzkontrolle

Warten, sich ausweisen, weitergehen?

Anja Breljak

Abstract A border can be dangerous and deadly, but that is not necessarily due to the natural barriers surrounding it. The border, in order to keep people from crossing, needs to be ›secured‹ persistently – by installing fences and patrols, boxing in paths and possibilities of crossing, checking documents, identities and baggage, surveilling the territory with cameras, watch towers and drones, and by using military forces when needed. The border can only be ›secured‹ when it is active. Thus, with regard to this activity, we need to focus on the practices and arrangements of control as the active micro-devices of the border, and on what it does to the subjects passing it or being stopped by it. This has been mainly an issue in literary texts and autobiographic reports on the crossing of borders. With reference to the descriptions of Heinrich von Kleist, Sara Ahmed and Shahram Khozravi, this essay traces down the effects and affects of border control as a subjectification device. Two questions will be discussed in this essay: What does border control do to the people it stops or prevents from crossing? And how does this relate to the alleged elimination of border controls in the Schengen Area?”


Keywords border, control, activity, subjectification, affect, trace, smart border


Eine Staatsgrenze ist manchmal ein Hindernis, ein Berg etwa oder ein Fluss, ein Meer, eine Mauer, ein Zaun. Und manchmal ist die Grenze bloß eine Markierung, eine Linie auf der Karte, ein verwahrloster Kontrollposten. Diese beiden Arten von Grenzen zeichnen sich dadurch aus, dass sie grundsätzlich (und mit den entsprechenden Mitteln) passierbar, überschreitbar, überwindbar sind. Das, was das europäische Grenzregime (wie so viele andere auch) so gefährlich und so tödlich macht, ist nicht das vermeintlich-natürliche Hindernis, sondern vielmehr die Grenzkontrollen. Denn damit eine Grenze Menschen tatsächlich vom Passieren oder Überwinden abhalten kann, müssen diesen die Hilfsmittel genommen, die Umgehungsmöglichkeiten versperrt werden. Und das funktioniert nur, wenn die Grenze beständig »gesichert« wird. Die Grenze muss also aktiv sein. Aktiv wird eine Grenze aber erst dann, wenn sie kontrolliert wird: zum Beispiel mit Visabestimmungen und Genehmigungsvorschriften, mit Identitätsprüfungen, Passkontrollen und Durchsuchungen, mit Strafandrohungen, mit Überwachungskameras, Wachtürmen und Drohnen, mit Patrouillen entlang der Trennlinien, Zäune und Mauern, mit polizeilichen oder militärischen Mitteln, mit Schiffen, Beamt*innen und Soldat*innen.1

Geht also die Grenze mit einer Kontrolle einher, wird sie zu einem aktiven Gefüge, welches mit Hilfe verschiedener Technologien überwacht, identifiziert, differenziert, welches zudem in Haft nehmen, abweisen und auch schießen kann2.

Die Grenzkontrolle als Situation

In Heinrich von Kleists 1810 publizierter Novelle Michael Kohlhaas widerfährt dem Pferdehändler Kohlhaas in der Eingangsszene folgendes, die weitere Handlung lostretendes Ereignis:

»[…] und damit gab er ihm [dem Zöllner, A.B.] das Geld und wollte reiten. Er war aber noch kaum unter den Schlagbaum gekommen, als eine neue Stimme schon: halt dort, der Roßkamm! hinter ihm vom Turm erscholl, und er den Burgvogt ein Fenster zuwerfen und zu ihm herabeilen sah. Nun, was gibt’s Neues? fragte Kohlhaas bei sich selbst, und hielt mit den Pferden an. Der Burgvogt, indem er sich noch eine Weste über seinen weitläufigen Leib zuknüpfte, kam, und fragte, schief gegen die Witterung gestellt, nach dem Paßschein. – Kohlhaas fragte: der Paßschein? Er sagte ein wenig betreten, daß er, soviel er wisse, keinen habe; daß man ihm aber nur beschreiben möchte, was dies für ein Ding des Herrn sei: so werde er vielleicht zufälligerweise damit versehen sein. Der Schloßvogt, indem er ihn von der Seite ansah, versetzte, daß ohne einen landesherrlichen Erlaubnisschein, kein Roßkamm mit Pferden über die Grenze gelassen würde.« (Kleist 2011: 3)

Schon Kleist beschrieb damit die Grenzkontrolle als Gefüge, in dem sich eine spezifische räumliche Anordnung mit Praktiken verkoppelt, die die Zeitlichkeit des Passierens bestimmen. Dabei schreibt die Grenzkontrolle nicht nur den Ort des Durchgangs vor, sie bestimmt auch, wie der Durchgang funktioniert. Die Architektur, die die Grenzkontrolle ermöglicht, also der Schlagbaum, der Zaun, der Kontrollposten, der Wachturm, die Sicherheitskamera, etc. sind die materiellen Elemente der Grenzkontrolle, die sich mit den Praktiken des Anhaltens, Identifizierens, Durchsuchens verbinden. All diese Elemente haben eine aktive Wirkmacht, sie produzieren nicht nur Schlangen, Staus, Trauben und Kolonnen von Wartenden, ein ökonomisches System und einen Lebensraum um eben diese herum.3 Sie produzieren damit auch einen spezifischen Typus von Situation. Und darin ist die Grenzkontrolle vor allem auch affektive Mikropolitik – sie wirkt ebenfalls im »Inneren« der sie passierenden Subjekte.

Von der Warte des kontrollierten Subjekts her gedacht ist die Grenzkontrolle ein Ort der Unterscheidung, wo zwischen In- und Ausländern, zwischen Berechtigten, Verdächtigen und Abgewiesenen, zwischen Eigenem und Fremdem unterschieden wird. Die Grenzkontrolle ist aber auch und vor allem ein Moment der Entscheidung: Darf ich, dürfen wir passieren oder werde ich, werden wir gestoppt, festgehalten, abgewiesen? Dieser Moment der Entscheidung wiegt umso mehr, je nachdem, wer das kontrollierte Subjekt ist – und was für Papiere es bezeugen. Und, eben diese beiden Momente der Unterscheidung und der Entscheidung machen manche Subjekte, manche Körper und Identitäten sichtbarer als andere, je nach Papier, je nach Herkunftsland, Geschlecht, religiöser oder ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, je nach Status oder gar Name:

»I arrive in New York, clutching my British passport. I hand it over. He looks at me, and then looks at my passport. I know what questions will follow. ›Where are you from?‹ My passport indicates my place of birth. ›Britain‹, I say. I feel like adding, ›can’t you read. I was born in Salford‹, but I stop myself. He looks down at my passport, not at me. ›Where is your father from?‹ It was the same last time I arrived in New York. It is the question I get asked now, which seems to locate what is suspect not in my body, but as that which has been passed down the family line, almost like a bad inheritance. ›Pakistan‹, I say, slowly. ›Do you have a Pakistani passport.‹ No, I say. Eventually, he lets me through. The name ›Ahmed‹, a Muslim name, slows me down. It blocks my passage, even if only temporarily. I get stuck, and then move on.« (Ahmed 2007: 162)

So beschreibt die Phänomenologin Sara Ahmed ihre wiederholt gemachte Erfahrung des Gestopptwerdens bei einer Grenzkontrolle: Zum einen verweist sie darauf, wie problematisch Grenzkontrollen für bestimmte Körper oder Identitäten sein können: Manche werden eher gestoppt als andere. Sie sind, aufgrund ihrer Herkunft oder eines Merkmals, sichtbarer als andere – und damit verdächtig. Während manche problemlos passieren, sich unbemerkt oder unangehalten bewegen können, bleiben andere hängen, werden aufgehalten, oder abgewiesen. Aber, so Ahmed, auch jene, die nicht passieren können, werden bewegt: »[they] are moved in a different way« (ebd.). Die Grenzkontrolle hat also gerade dort ihre Wirkung, wo sie stoppt oder abweist – und dadurch die Grenze selbst immer wieder markiert. Kontrolle ist also auch dann kein Stillstand, wenn sie anhält, sondern eine zweifache Bewegung: Darin bestätigt sich die Grenze performativ als Grenze und bewegt die angehaltenen Subjekte vor allem affektiv. »Being stopped is not just stressful: it makes the ›body‹ itself the ›site‹ of social stress« (Ahmed 2007: 161). Die Situation der Grenzkontrolle ist der Ort, an dem diese leiblichen Erfahrungen des Gestopptwerdens sicherheitspolitisch gerechtfertigt und institutionalisiert sind.

Die Grenzkontrolle hat allerdings nicht nur eine leibliche Wirkmacht, sie geht auch auf das, was wir Subjektivität nennen – sie hat auch Wirkung im Inneren und für das Selbstverständnis, sie gräbt sich in die Tiefe der Subjekte, die sie passieren, und zwar gerade dadurch, dass sie den Körper und seine Identität, seine Merkmale und seine Herkunft an die Oberfläche treten lässt. Verbrieft und bezeugt durch den Ausweis, den Pass, das Dokument, wird das Subjekt abgeglichen, zum Einzelnen gemacht und auf seine Identität hin überprüft (»He looks down at my passport, not at me.«). Diese Prüfung und ihre Konsequenzen haben existentiellen Charakter, nicht nur darin, dass sie den weiteren (Lebens-)Weg bestimmen, sondern auch das Subjekt darin was es ist (unverdächtig, brauchbar, berechtigt – oder eben nicht). Die Grenzkontrolle setzt, was relevant ist, was über das Passieren, Verdächtig-Sein oder Abgewiesen-Werden entscheidet. Indem die Grenzkontrolle das Ausweisdokument auffaltet, faltet sie sich zugleich in das kontrollierte Subjekt hinein, dringt in es ein, um seine Motive, Gründe, Erfahrungen, seine Herkunft, sein Vermögen, seine Absichten und auch seine Identität für wahr oder falsch zu halten, es andernfalls auf- oder mit Abschreckungsmaßnahmen fernzuhalten.

Diese intrusive Seite der Grenzkontrolle und ihre existentielle Dimension gehen allerdings nicht nur auf die Identität(en) des Subjekts, sie schneidet nicht nur potentiell den Weg ab, sie schneidet sich auch in die Empfindungswelt des kontrollierten Subjekts ein: Ahmeds Schilderung deutet an, dass die Grenzkontrolle eine affektive Spur hinterlässt. Sie weiß schon, was kommt, noch bevor die Grenzkontrolle sie danach fragt: »I know what questions will follow.« Und die Art und Weise, wie diese gewohnten Fragen gestellt werden, ist vorprogrammiert, sie ist schon auf die Frage und den Ton, die Art dieser Frage vorbereitet (»clutching my passport«). Zu widersprechen, etwas anderes zu antworten, das geht hier höchstens in Gedanken, bleibt ungesagt, unterliegt der Selbstkontrolle, die den Job der Grenzkontrolle zu übernehmen beginnt (»but I stop myself.«). Damit setzt sich die Grenzkontrolle auch über Ort und Zeit der konkreten Kontrolle (und Grenze) hin fort, sie vertieft sich in die Subjekte hinein und verlängert sich zu anderen Kontrollsituationen hinzu, indem sie affektive Spuren und Traumatisierungen produziert.

Während bei Kleist das Motiv der Willkür und der verwaltungstechnischen Schikanierung der Kontrolle im Vordergrund steht – also das Subjekt als Untertan und Unterworfenes konstituiert –, rückt Ahmed mit ihrer Perspektive die Grenzkontrolle auch als rassistische Technik in den Vordergrund. Denn die Grenzkontrolle unterscheidet nicht einfach nur zwischen Bürger*innen des eigenen Staates und anderer Staaten. Die Grenzkontrolle ist der Ort, an dem bestimmte körperliche Merkmale und Identitäten per se verdächtiger sind als andere. Die Grenzkontrolle unterscheidet und entscheidet nicht nur, sie sondert auch aus.4 Nicht nur gilt ihr autoritär-interpellatives »Halt!« nicht allen, verschiedene Subjekte werden auch verschieden, mit anderen Untertönen, Unterstellungen, Gereiztheiten angesprochen. Während in der Interpellationssituation Louis Althussers das exemplarische »He, Sie da!« des Polizisten ein generelles Individuum zum Subjekt macht (vgl. Althusser 2010: 88; Ahmed 2007: 158), ist das generelle »Halt!« der Grenzkontrolle exemplarisch: Es statuiert ein Exempel, ist verschieden auf verschiedene Körper und ihre Zugehörigkeiten bezogen und meint die Einzelnen als Vertreter einer (vermeintlich problematischen) Gruppe. Die Grenzkontrolle ist der Ort, an dem sich rassistische und rassifizierende Zuschreibungen und Diskriminierungen mit staatlicher Gewalt und existentieller Bedrohung verbünden können – Herkunftsland, ethnische Zugehörigkeit, die Hautfarbe oder der Name können in Form des racial oder ethnic profiling zur Maßgabe einer Abweisung werden.5 Die Grenzkontrolle differenziert verschiedene Körper, Merkmale und Zugehörigkeiten, und verknüpft diese mit dem jeweiligen Individuum. Und sie lässt es die vom racial profiling betroffenen Subjekte spüren: Aus einer Menge von Personen werden sie in der Grenzkontrolle ausgesondert, markiert und dem »border gaze« ausgesetzt – jenem Blick, der die Fremdheit, das Anderssein sichtbar macht und markiert (Khosravi 2010: 78ff.). Zugleich erfordert die Grenzkontrolle damit auch eine entsprechend souveräne »border performance«, wie es der Anthropologe Shahram Khosravi auf seiner eigenen Flucht aus dem Iran erfahren hat:

»Nour gave me some instructions for the border performance. The first rule was to stay cool and not to panic. If you are self-assured, you can cross any border even with the worst passport in your hand. But your body can betray you, and border guards can recognize the tell-tale signs at once.« (Ebd.: 63)

Auch das affective profiling ist Bestandteil der Grenzkontrolle, und fordert Selbstkontrolle über noch so kleine körperliche Regungen wie Zittern, Atmen oder Schwitzen ein (ebd.: 60f.). Und dieser Aspekt findet auch in den Technologien zur automatischen Gesichtserkennung Anwendung, wo längst nicht nur die Identifzierung, sondern auch die emotional-psychische Lage der Passierenden im Fokus ist (vgl. Grosso/Tistarelli 2010: 76f.). Aber Khosravi macht uns auf einen weiteren Aspekt der Grenzkontrolle aufmerksam: Es gibt Möglichkeiten, sie auszutricksen. Im Falle militarisierter Grenzen ist, unter Einsatz des eigenen Lebens, womöglich ein Tunnel möglich, ein Loch im Zaun und zwischen zwei Patrouillen, vielleicht sogar ein Sprung6. Die bürokratischen Grenzen hingegen fordern andere Mittel ein, das richtige Netzwerk, Schmiergeld, ein gefälschtes Visum oder einen gefälschten Pass (Khosravi 2010: 42f.).

Zur epistemischen Differenz der Kontrollerfahrung

Das systematische Ausweiswesen entstand im Grunde erst mit der französischen Revolution. Nicht mehr nur Reisende, sondern alle, Bürger*innen wie »Fremde«, wurden 1791 zum Pass verpflichtet. Mit dieser Art der égalité ging also auch die identité einher: Eine Personenbeschreibung, das sogenannte signalement, sollte die sichere Identität schaffen, indem sie die Lücke zwischen Person und Dokument möglichst schließt.7

Während im revolutionären Frankreich das allgemeine Passwesen entstand, war es der preußische Staat, der die Kontrolle »von unten« erfand. Nicht nur waren Reisende in Preußen seit 1753 angewiesen, ihre Pässe oder Aufenthaltskarten bei jeder Ankunft in Polizei- oder Zollstationen visieren zu lassen. Auch wurden Herbergswirte in die Pflicht genommen, ihre Gäste zu melden. Diese Kontrollpolitik hatte im Groben drei Ziele: Spione ausfindig machen (vgl. Claes 2010: 36), desertierte Soldaten erwischen, sowie Bauern und Handwerker an der Auswanderung hindern (vgl. ebd.: 34). Die Grenzkontrolle hatte also lange Zeit vor allem die Raus-Bewegungen der eigenen Bevölkerung (und von Informationen) im Blick, sie war bis ins 19. Jahrhundert hinein vor allem nach Innen gerichtet, ein Instrument der Einhegung.

Als Mitte des 19. Jahrhunderts in Europa allmählich der Sozialstaat entstand, verschob sich die Kontrolllogik (vgl. ebd.: 43f.). Nicht mehr die Ausreise war das zentrale Problem an der Grenze, sondern die Einreise, die vielen Anderen. Und diese wurden dann zum Gegenstand einer sozioökonomischen Prüfung: Wer kein Vermögen und keine Arbeit nachweisen konnte bzw. wem das unterstellt werden konnte, der/die wurde abgewiesen (vgl. ebd.). Die Grenzkontrolle wurde also nicht nur mit der zunehmenden, Technologie bedingten Mobilität zunehmend ausgeweitet. Sie wurde gerade auch im Zuge sozialstaatlicher Entwicklungen zum Instrument einer xenophoben, rassifizierenden Prüfung oder Exklusion.

Durch die Geschichte der Kontrollen hindurch bis heute gilt: Wer ohne Komplikationen durchgelassen wird, merkt nicht, was es bedeuten kann, an einem Kontrollpunkt aufgehalten zu werden. Und eben diese Differenz in der Erfahrung hat die Reisefreiheit der Schengener Abkommen (1985-1995) für manche Bürger*innen der EU (bzw. EWU) und bestimmter assoziierter Staaten noch verstärkt: Während einige nicht mehr von Grenzkontrollen aufgehalten werden, gilt für andere ein umso schwereres Vorbeikommen. Denn Schengen bedeutete keineswegs die Abschaffung nationaler Grenzen, sondern nur die Abschaffung von stationären Kontrollen an den Binnengrenzen.8 Um das zu ermöglichen, wurden zugleich auch »Ausgleichsmaßnahmen« durchgesetzt: Neben einer »Harmonisierung« des Asylrechts durch die Dubliner Verordnungen war das vor allem eine Aufrüstung der EU-Außengrenzen, die Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit und der EU-weite Zusammenschluss von u.a. Datenbanken im Schengener Informationssystems (SIS). D.h. die Kontrolltechniken haben sich mit der neuen Freizügigkeit nicht etwa vermindert, sondern eher vervielfältigt. Nach Außen hin sind die EU-Grenzkontrollen verstärkt und strategisch militarisiert worden,9 aber auch nach Innen haben sie weiterhin Bestand. Sie sind jedoch subtiler, dynamischer und differenzierender geworden: in Form von anlassbezogenen Personenkontrollen an Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen, in Bussen und Zügen, in Form von Schleier- und Rasterfahndung, mithilfe der Einrichtung von mobilen Kontrolleinheiten und der Ausweitung des gemeinsamen Informationsaustauschs. Auch die im April 2016 wiederaufgelegten Pläne der EU-Kommission zur »smart border« weisen ebenfalls in diese Richtung: Durch Einsatz von biometrischer und digitaler Technik, durch die Bündelung von Datenbanken, Watch- und Fahndungslisten sowie Warnsystemen, durch den Einsatz von Drohnen, Satelliten und elektronischen Pässen soll der Grenzübertritt effizienter gestaltet werden und sich dynamisch an Risiken anpassen können, indem die Informationsflüsse möglichst aller Individuen in den Blick genommen werden.10

Die »smarte Grenze« verstärkt die Erfahrungs- und Wahrnehmungsdifferenz der Grenzkontrolle weiter: Indem lokal reibungslose Bewegungsflüsse unter aktiver Mitwirkung der Passagiere und ihrer smarten Devices produziert werden. Indem nicht-stationäre Kontrollen – beispielsweise durch die Bundespolizei, aber auch durch Reiseunternehmen – punktuell vorgenommen werden und als faktische Grenzkontrollen unausgewiesen bleiben. Und auch, indem sie Hand in Hand gehen mit Strategien des Migrationsmanagements in den betreffenden Drittstaaten (vgl. Heck 2010: 44ff.). Die Grenzkontrolle ist also nicht nur differenzierend, sie funktioniert selbst über eine differentielle Flexibilität, setzt je nach Art der Grenze verschieden auf die Komplizenschaft der Passierenden. Nur, je weniger sichtbar die Grenzkontrolle dadurch wird, je stärker sie digitalisiert und nach Außen verschoben wird, desto weiter weg rücken auch die Toten, Verletzten, die Traumatisierten und die Wartenden entlang dieser Grenzen.

Und desto größer wird die Erfahrungslücke, desto schwieriger wird es, die Effekte und auch Affekte in der Grenzkontrolle nachzuvollziehen, das Subjektivierungsgefüge Grenzkontrolle heute zu fassen zu kriegen.

Literatur

Ahmed, Sara (2007): A phenomenology of whiteness. In: Feminist Theory 8 (2). 149–168.

Althusser, Louis (2010): Ideologie und ideologische Staatsapparate (Anmerkungen für eine Untersuchung). In: Ideologie und ideologische Staatsapparate. Hrsg. von Frieder Otto Wolf. 1. Halbband. Hamburg.

Auswärtiges Amt (2016): Schengener Übereinkommen. URL: www.auswaertiges-amt.de [31.01.2017].

Claes, Thomas (2010): Passkontrolle. Eine kritische Geschichte des sich Ausweisens und Erkanntwerdens. Berlin.

European Commission (2016a): Temporary Reintroduction of Border Control. URL: ec.europa.eu [31.01.2017].

European Commission (2016b): Smart Borders. URL: ec.europa.eu [31.01.2017].

Grosso, Enrico / Tistarelli, Massimo (2010): Human Face Analysis: From Identity to Emotion and Intention Recognition. In: Ajay Kumar / David Zhang (Hg.): Ethics and Policy of Biometrics. Berlin/Heidelberg. 76–88.

Heck, Gerda (2010): »Die beste Reise meines Lebens«. Migrationsmanagement und migrantische Strategien am Beispiel Marokkos. In: Hess, Sabine / Kasparek, Bernd (Hg.): Grenzregime. Diskurse, Praktiken, Institutionen in Europa. Berlin/Hamburg. 43–56.

Khosravi, Shahram (2010): ›Illegal‹ Traveller. An Auto-Ethnography of Borders. Basingstoke.

Kleist, Heinrich von (2011): Michael Kohlhaas. Aus einer alten Chronik. Stuttgart.

Noiriel, Gérard (1998): Surveiller les déplacements ou identifier les personnes? Contribution à l’histoire du passeport en France de la Ie à la IIIe République. In: Genèses 30 (1). 77–100.

Razac, Olivier (2003): Politische Geschichte des Stacheldrahts. Prärie, Schützengraben, Lager. Zürich.

Tagesanzeiger (2016): Grenzzäune: Hier hat Europa schon dichtgemacht. Tagesanzeiger vom 03.05.2016. URL: www.tagesanzeiger.ch [31.01.2017].

ZEIT Online (2016a): Slowakische Polizei schießt auf Flüchtlinge. ZEIT Online vom 09.05.2016. URL: www.zeit.de [31.01.2017].

ZEIT Online (2016b): Türkische Soldaten sollen Flüchtlinge erschossen haben. ZEIT Online vom 19.06.2016. URL: www.zeit.de [31.01.2017].

  • Volume: 3
  • Issue: 1
  • Year: 2017


Anja Breljak hat Philosophie und Volkswirtschaftslehre in Berlin, Paris und Sarajevo studiert. Sie arbeitet an der interdisziplinären Open-Topic-Professur für Rechts- und Verfassungstheorie der Technischen Universität Dresden und beschäftigt sich mit Macht, Transformationsprozessen, Digitalisierung und der politischen Geschichte von Kontrolle.