Abstract The article discusses the politics of the refugee protest movement 2012-14 with a focus on its center of protest, the squatted Oranienplatz square in Berlin. In line with Rancière’s notion of Politics, acts of becoming visible – such as squatting a central square in Berlin and civil disobedience against discriminatory asylum laws – can be understood as one of the two major forms of the movements’ politics. The other is what has been described as Imperceptible Politics, for example through the informal creation of work and legal status. The politics of visibility and imperceptibility may seem contradictory, but as the refugee struggles have shown, both can be regarded as two forms of migrant strategies and thus as the joint politics of the movement.
Keywords Oranienplatz, Refugee Protest, migrantische Kämpfe, Rancière, Imperceptible Politics
Mit seiner Besetzung im Oktober 2012 erlangte der Kreuzberger Oranienplatz (O-Platz) als zentraler Ort des Protestes einer selbstorganisierten Geflüchtetenbewegung Berühmtheit in ganz Europa. Anfangs nur als Ziel des bundesweiten Protestmarschs von Würzburg nach Berlin geplant, lebten und organisierten sich hier mehrere hundert Geflüchtete1 bis zu seiner Räumung am 8. April 2014. Auf dem O-Platz und vom O-Platz aus kämpften sie gegen Abschiebungen, die Residenzpflicht, das Lagersystem und für Aufenthaltsrechte. 2 Die unzähligen Aktionen der Bewegung, aber auch der besetzte Platz selbst sind Ausdruck dieses Protests. Er machte die Zustände des deutschen und europäischen Asylregimes und somit die gesellschaftlichen Ausschlüsse von Geflüchteten sichtbar. Doch der O-Platz erlangte seine besondere politische Bedeutung nicht nur aus diesen sichtbaren Kämpfen. Die Geflüchteten vom O-Platz waren auch in unsichtbaren Kämpfen, etwa um Arbeit und Aufenthalt, aktiv. Allerdings sind diese bisher kaum in mediale und wissenschaftliche Diskurse eingegangen, obgleich sie eine große Relevanz für die Geflüchteten hatten und haben. In der aktuellen Literatur zu den Geflüchtetenprotesten wird das Politische der Bewegung anhand ihrer sichtbaren Kämpfe entweder aus radikaldemokratischer Perspektive als Acts of Citizenship (Schwiertz 2015; Köster-Eiserfunke/Reichhold/Schwiertz 2014) oder über die Analyse der Selbstbezeichnungen der Geflüchteten als widerständige Sprechakte diskutiert (Doppler/Vorwergk 2014). In Ergänzung dazu arbeiten wir in unserem Beitrag heraus, dass auch die öffentlich weitgehend unbemerkten Kämpfe wie jene um bezahlte Beschäftigung, die wir hier als „unsichtbare Kämpfe“ fassen, als politische Kämpfe verstanden werden müssen: Denn, so unsere zentrale These, den Geflüchteten gelang es, die herrschende Ordnung europäischer Migrations- und Asylpolitik in Frage zu stellen, indem diese in den sichtbaren Kämpfen offen herausgefordert und in den unsichtbaren Kämpfen im Verborgenen unterwandert wurde. Beide Kämpfe wiesen die gesellschaftlichen Ausschlüsse und hegemonialen Anrufungen gegenüber den Geflüchteten zurück.
In unserer Analyse beziehen wir uns auf Jacques Rancières Konzeption von Politik. Geflüchtete können damit als gesellschaftlich Anteilslose verstanden werden, die sich auch ohne parlamentarisch-demokratische Beteiligungsrechte die ihnen verwehrten Anteile nehmen und damit die bestehende gesellschaftliche Ordnung fundamental herausfordern können (vgl. Rancière 2002: 41). Allerdings lassen sich nach Rancières Verständnis – wie wir zeigen werden – nur diejenigen Kämpfe als Politik verstehen, in welchen die Anteilslosen als politische Subjekte sichtbar werden. Die unsichtbaren Kämpfe können dagegen mit dem Konzept der Imperceptible Politics von Dimitris Papadopoulos, Niamh Stephenson und Vassilis Tsianos (2008) ebenfalls als politische Kämpfe bzw. als Politik konzipiert werden. Wir möchten zeigen, dass die beiden genannten Zugänge zur Frage des Politischen, die in den Praktiken der Geflüchtetenbewegung erkennbar sind, sich nicht ausschließen, sondern ergänzen. Sichtbarwerden und Imperceptibility (Unwahrnehmbarkeit) sind vielmehr, so eine weitere These, migrantische Strategien, die immer wieder bewusst gewählt und in ihrer Verbindung als Politik des O-Platzes produktiv gemacht wurden.
Unsere Analyse basiert auf sechs qualitativen Interviews mit Geflüchteten und Supporter*innen vom O-Platz im Sommer 2014. Die Darstellungen der Geflüchteten vermitteln Perspektiven, die für uns als nicht unmittelbar Betroffene nicht direkt erfahrbar sind. Ergänzend fließen unsere Erfahrungen aus der unterstützenden Beteiligung an den Kämpfen um den O-Platz ein.
Politische Momente und unwahrnehmbare Politiken
Eine poststrukturalistische Perspektive erlaubt, die gesellschaftlichen Verhältnisse als eine im Fließen begriffene, verhandelbare Konstruktion der Gesellschaft durch die Gesellschaft zu begreifen. Es gilt die Lücken und Brüche zu analysieren, in denen diese Konstruiertheit der Gesellschaft und damit ihre Kontingenz zu Tage tritt. Jacques Rancière bringt – auch für die Analyse der Geflüchtetenproteste anwendbar – diese Gedanken um die Konstruktivität der gesellschaftlichen Ordnung mit Dynamiken des Ausschlusses in Verbindung. Wesentlich ist für ihn dabei die analytische Trennung zwischen Polizei und Politik.
Nach Rancière organisiert, verwaltet und schützt die Polizei die Aufteilung des Sinnlichen, die er als die grundlegende Ordnung der Gesellschaft versteht – als das „allgemein inbegriffene Gesetz, das die Formen des Teilhabens bestimmt“ (Rancière 2008: 31). Die Rancière’sche Polizei ist dabei der gesamte Komplex aus Diskursen, Wissen, Praktiken und Institutionen, welche die Aufteilung des Sinnlichen herstellen und aufrechterhalten.3 Sie kann als eine Regierungstechnik verstanden werden – als eine „Reihe von Prozeduren, durch welche Macht organisiert, Konsens hergestellt und Plätze und Rollen innerhalb der Gesellschaft attribuiert werden“ (Marchart 2010: 179). Die Polizei ist nach Rancière eine unvermeidliche Struktur jeder hegemonialen Gesellschaftsformation. Für ihn kann es keine Gesellschaft ohne Polizei geben – es herrscht also immer eine Ordnung. Diese müsse universelle Gültigkeit und Gleichheit versprechen sowie für sich in Anspruch nehmen, alle zu repräsentieren, alles zu sehen, alles verwalten zu können und alles zu erfassen (Rancière 2008: 31). Dies ist ein Anspruch, den die Polizei nicht einlösen kann: Hegemoniale Ordnungen weisen für Rancière immer Brüche und Widersprüche auf und können nie alle einschließen. Demnach gebe es immer Anteilslose, die von der Polizei geleugnet werden. Ihre Sprechakte seien nur als Lärm wahrnehmbar, so dass sie in der hegemonialen Ordnung ausgeschlossen und unvernehmbar sind (Rancière 2002: 22). Der unvermeidbare Ausschluss der Anteilslosen und ihre grundlegende Forderung nach Gleichheit ist für Rancière Ausgangspunkt von Politik. Als Gegenpart zur Polizei ist sie der Akt des Aufbegehrens der Anteilslosen, in denen sie mit ihrer Forderung nach Gleichheit sichtbar werden und so die Widersprüche der polizeilichen Ordnung offenlegen (vgl. ebd.: 41f.). Das Einfordern von Gleichheit ist kein harmonischer Prozess, sondern immer ein „Produkt der Gewalt, […] die jene sichtbar machte, deren Schicksal es war, nicht gesehen zu werden“ (Rancière 1997: 107). Politische Momente wären demnach weder Interessenkonflikte in der bestehenden Ordnung, noch die Bestrebungen nach einer äußeren, koexistierenden Ordnung, sondern grundlegende Auseinandersetzungen um die Ordnung selbst (Rancière 2002: 24).
Die Perspektive von Rancière liefert ein Instrument zur Analyse der sichtbaren Kämpfe der Migration als Politik, ist jedoch für die umfassende Betrachtung der Politik des O-Platzes nur bedingt geeignet. Politik wird darin auf einen Moment reduziert – auf ein punktuelles, die polizeiliche Ordnung herausforderndes Ereignis. Unbeachtet bleiben die inkrementellen Entwicklungen, die Organisierungsprozesse einer sozialen Bewegung (Mezzadra 2010). Auch lassen sich mit Rancière die Ambivalenzen und Widersprüche innerhalb der bestehenden Ordnungen schwer fassen. Zudem sind die unsichtbaren Kämpfe für Rancière per se nicht politisch. Denn Politik bedeutet für ihn, dass sich ein politisches Subjekt formiert, indem Anteilslose sichtbar werden und damit die bestehende Ordnung in einem Konflikt ums Ganze herausfordern (Rancière 2008: 35, 2002: 110, 1997: 107). Wie wir im Abschnitt zu den unsichtbaren Kämpfen auf dem O-Platz zeigen werden, verliefen diese jedoch ohne dass die Anteilslosen sowie die Brüche und Widersprüche in der bestehenden Ordnung sichtbar wurden.
Mit dem Konzept der unwahrnehmbaren Politiken (Papadopoulos/ Stephenson/ Tsianos 2008) können diese unsichtbaren Kämpfe als Politik der Bewegung konzipiert werden: Sie setzen nicht auf Sichtbarkeit, sondern entziehen sich dieser. Die bestehende Ordnung wird nicht offen herausgefordert, sondern betrogen, hintergangen und unterwandert. Dafür ist Unwahrnehmbarkeit unabdingbar: „Becoming imperceptible is the most precise and effective tool migrants employ to oppose the individualizing, quantifying, policing, and representational pressures“ (ebd.: 217). Damit entgehen Migrant*innen der polizeilichen Ordnung und konfrontieren sie gleichzeitig durch ihre vielfältigen unwahrnehmbaren Projekte, welche die Ordnung verändern oder sogar zersetzen: Sie lassen „die ‚Mauern, die rund um die Welt errichtet werden‘, unwiderruflich porös werden“ (ebd.). Papadopoulos et al. zufolge seien Ansätze, die auf Sichtbarkeit und Repräsentation setzen, dagegen mit dem Problem konfrontiert, dass ihre subversiven Momente nur allzu oft von der neoliberalen Ordnung vereinnahmt würden, ohne dass sie ihre transformatorischen Potentiale entfalten könnten. Die Strategie der Sichtbarkeit sei daher am Ende; Politik liege heute stattdessen im Unwahrnehmbarwerden (ebd.: 218).
Hier wird ein theoretischer Antagonismus deutlich: Während politische Subjektivitäten für Rancière in jenen Momenten entstehen, in denen Unsichtbare sichtbar werden, argumentieren Papadopoulos et al., dass das Unwahrnehmbarwerden zentral sei:
„Becoming imperceptible is an immanent act of resistance […]. Instead of being perceptible, discernible, identifiable, current migration puts on the agenda a new form of politics and a new formation of active political subjects who refuse to become a political subject at all (rather than strive to find a different way to become or to be a political subject)“ (ebd.: 217f.).
In der folgenden Analyse der migrantischen Kämpfe des O-Platzes vertreten wir stattdessen die These, dass sich sichtbare wie auch unsichtbare Kämpfe als migrantische Strategien verstehen lassen, die zwar in einem ambivalenten Verhältnis zueinander stehen, gemeinsam jedoch die spezifische Politik der Geflüchtetenbewegung konstituierten.
Die sichtbaren Kämpfe um den O-Platz
Im folgenden Abschnitt analysieren wir in Anlehnung an Rancière die sichtbaren Kämpfe des O-Platzes als Politik. Wie bestehende Ordnungslogiken Geflüchtete ausschließen und wie die Geflüchtetenproteste diese öffentlich sichtbar herausforderten wird nachfolgend exemplarisch anhand der drei Hauptforderungen der Geflüchteten und ihren Kämpfen um Aufenthalt analysiert.
Sichtbare Kämpfe gegen das Lagersystem
Die Geflüchtetenproteste seit 2012 gründeten vor allem darauf, dass die Geflüchteten die ihnen zugewiesenen Lager verließen, um gemeinsam in Protestzelten im öffentlichen Raum gegen ihre Entrechtung zu protestieren.4 Diese tent actions auf den zentralen Plätzen der Städte problematisierten das Lagersystem in besonderer Weise, dessen Abschaffung seit Beginn der Geflüchtetenbewegung eine zentrale Forderung war. Die Lager kollektiv zu verlassen und stattdessen Zelte im öffentlichen Raum zu errichten, kann als eine Form der praktischen, öffentlich sichtbaren Zurückweisung des durch das Lagersystem produzierten Ausschlusses von „Gesellschaft, Gesundheitsversorgung und Infrastruktur“ gesehen werden: „Der Lagerarchipel ist ein Gefängniskomplex und mit unserem [Protest] auf der Straße wehren wir uns dagegen!“ (Refugees Revolution 2013). Zudem kritisierten die Geflüchteten an der Lagerunterbringung die Kontrolle durch Heimpersonal und Polizei, die Fremdbestimmung über ihr Leben, erzwungene Passivität, psychische Destabilisierung und Gewalterfahrungen (vgl. Refugee A; Refugee B).
Der Widerstand gegen diese Zustände und damit gegen die Lager selbst hat Tradition: Einerseits haben sich einzelne Geflüchtete in ihren alltäglichen, unwahrnehmbaren Kämpfen auch in der Vergangenheit immer wieder der Unterbringung in Lagern entzogen (vgl. Pieper 2008: 17). Andererseits protestieren auch Geflüchtetengruppen seit langem öffentlich gegen Lager (vgl. ebd.: 525). Doch im Fall der tent actions wurden beide Widerstandsformen in der Strategie des „öffentlichen Plätzenehmens“ (Supporter A) verwoben5: Das Verlassen der Lager wurde diesmal als sichtbarer, kollektiver Protest organisiert, indem die Geflüchteten ihren Lebensmittelpunkt in die Protestzelte mitten in die Metropolen – in diesem Fall Berlin – verlegten. So konnten sie sich, aus der Perspektive von Rancière, gegenüber ihren Ausschlüssen in den Lagern gesellschaftliche Anteile erkämpfen6: Aufgrund der Bekanntheit des O-Platzes waren die Unterstützungsangebote und Spenden zu Beginn in ihrer „Menge gar nicht [zu] bewältigen“ (Supporter A). Die Geflüchteten organisierten sich dort ein „freies“ Leben „ohne Chef“ (Refugee B). Zahlreiche soziale Beziehungen entstanden, denen „viele Machtmechanismen in dieser Gesellschaft eigentlich im Wege stehen“ (Supporter A). Damit konnten die zentralen migrationspolitischen Funktionen des „dezentralen halboffenen Lagersystems“ – der räumlichen Festsetzung, administrativen Kontrolle und materiellen Ausgrenzung von Personen mit ungesichertem Aufenthaltstitel (Pieper 2008: 516) – sowie der inhärente soziale Ausschluss von Geflüchteten in den Lagern öffentlich sichtbar zurückgewiesen werden.
Die Effekte dieser politischen Kämpfe sind heute weitgehend offen. Doch während die systematische Entrechtung der Geflüchteten in den Lagern noch 2008 kaum öffentlich Thema war (Pieper 2008: 516), wurden im Laufe der O-Platz-Proteste zumindest in mehreren Bundesländern Modelle dezentraler Unterbringung öffentlich diskutiert (Supporter A).
Sichtbare Kämpfe gegen die Residenzpflicht
Indem die Geflüchteten ihre Lager verließen und gemeinsam nach Berlin gingen, machten sie einen Gesetzesbruch zum Ausgangspunkt ihres politischen Handelns: Gemeint ist der Bruch mit der Residenzpflicht, die seit 1982 den Aufenthaltsbereich von Asylsuchenden und Geduldeten auf das Bundesland oder den Landkreis beschränkt (Selders 2009: 10). In zahlreichen Interventionen kritisierten die Geflüchteten die Residenzpflicht als ein Instrument zur Kontrolle und Restriktion „unsere[r] Bewegung auf deutschem Hoheitsgebiet“ (Refugees Revolution 2013). Gesellschaftlich führe sie zur Isolation (ebd.; vgl. Refugee A). Aus dieser Kritik zogen die Geflüchteten die Konsequenz eines öffentlich sichtbaren Bruchs der Residenzpflicht, um gegen ihren gesellschaftlichen Ausschluss vorzugehen: „Ich hätte ein Visum gebraucht, um zum Oranienplatz zu gehen. Und ich verstand, wenn wir die Isolation brechen wollen, müssen wir die Residenzpflicht brechen“ (Refugee A).
Ähnlich wie die Lagerunterbringung ist der Bruch der Residenzpflicht eine Praxis, die von Geflüchteten seit langem in ihren alltäglichen und meist unsichtbaren Kämpfen vollzogen wird (vgl. Pieper 2008: 518). Doch in den Protesten wurde dieser Gesetzesbruch als kollektiver, ziviler Ungehorsam öffentlich sichtbar: Die Anwesenheit von Geflüchteten aus ganz Deutschland am O-Platz bedeutete einen sichtbaren Widerspruch zur juridischen Ordnung der Residenzpflicht. Zudem hatte das Überqueren der Kreis- und Landesgrenzen auf dem Protestmarsch nach Berlin und den Bustouren als sichtbarer Bruch der Residenzpflicht eine politische Dimension: Die Geflüchteten nahmen sich kollektiv das Recht auf Bewegungsfreiheit (vgl. Refugee Busprotest 2012). Mehrere Geflüchtete zerrissen an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze ihre Ausweisdokumente, welche ein offizieller Marker ihrer Immobilität darstellt, und schickten die zerstörten Ausweise an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Guyton 2012). Damit wiesen sie symbolisch ihre Subjektivierung als räumlich fixierbare, jederzeit kontrollierbare Subjekte zurück und damit jene Ordnung, der ein immer möglicher behördlicher Zugriff auf Asylsuchende und Geduldete eingeschrieben ist.
Indem die Geflüchteten sich sichtbar das Recht auf Bewegungsfreiheit nahmen, wurde die Residenzpflicht als Ausschlussmechanismus, der die ungleiche Verteilung der Bewegungsfreiheit zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen reguliert, öffentlich zur Disposition gestellt. Die Sichtbarkeit des kollektiven Protests bedeutete dabei einen gewissen Schutz vor polizeilicher Repression: Der O-Platz wurde zu Beginn nicht von der Polizei kontrolliert und auch während des Protestmarsches und der Bustouren wurden nur vereinzelt Ausweiskontrollen durchgeführt (vgl. Supporterin B). Dennoch erhielten viele Refugees Strafen für den Bruch der Residenzpflicht. Auch setzte die Polizei die Residenzpflicht explizit zur Schwächung der Proteste ein: Nachdem einige Geflüchtete öffentlich ihre Unterbringung in Sachsen-Anhalt angeprangert hatten, ordnete der Berliner Innensenat ihre Rückführung an und erwirkte damit die Auflösung ihrer Mahnwache (Kögel et al. 2014). Und dennoch hatte dieser zivile Ungehorsam deutliche Effekte: Während die Residenzpflicht noch 2009 der Mehrheit der bundesdeutschen Gesellschaft unbekannt war (Selders 2009: 10), setzten sich im Wahlkampf 2013 außer der CDU/CSU alle im Bundestag vertretenen Parteien für ihre Aufhebung ein (Lochocki 2013: 13). Nach folgenden weitreichenden Lockerungen kann jedoch auch Mitte 2015 noch nicht von einer generellen Abschaffung gesprochen werden (vgl. Wendel 2014).
Sichtbare Kämpfe gegen Abschiebungen
In ihrer dritten Hauptforderung sprachen sich die Refugees für einen generellen Abschiebestopp aus. Sie problematisierten Abschiebungen als Bruch mit den internationalen Verträgen zum Schutz vor Verfolgung sowie als koloniale Praxis, welche die Bewegung der Geflüchteten kontrolliere. Deutschland habe de facto „kein Asylsystem, sondern ein effektives Abschiebesystem“ (Refugees Revolution 2013).
Im Gegensatz zu den Protesten gegen Lager und Residenzpflicht spielten sich die meisten Auseinandersetzungen um Abschiebungen auf dem juristischen Terrain ab. Mediales Aufsehen erregte dagegen ein Passagier, der durch Abschiebeproteste am Flughafen motiviert den Abflug seines Flugzeugs blockierte und so eine Abschiebung verhinderte (Plarre 2013). Durch Faxproteste und eine Protestaktion am Flughafen wurde in mindestens zwei weiteren Fällen Druck auf die betreffende Airline aufgebaut, so dass diese die Flugbuchung für die abschiebebedrohten Geflüchteten stornierte (Hasselmann 2014; Asylstrike Berlin 2014a). Durch den öffentlichen Protest und den (angedrohten) Widerstand im Flugzeug wurden diese Abschiebungen mit Linienflügen öffentlich problematisiert. Auch im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt verhinderten Refugees und Supporter*innen einzelne Abschiebungen, indem Fahrzeuge der Polizei blockiert wurden (Refugee A; Supporterin B). Mehrfach kämpften Geflüchtete mit Hungerstreiks oder Selbstverletzungen gegen die Haftbedingungen in Eisenhüttenstadt oder ihre bevorstehenden Abschiebungen (vgl. Lagerwatch Eisenhüttenstadt 2014).
Diese sichtbaren Kämpfe haben jeweils die polizeiliche Ordnung der Abschiebungen in Frage gestellt. Diese sieht vor, dass als ‚unerwünschte Fremde‘ subjektivierte Personen zwangsweise aus den physischen, juridischen und sozialen Räumen des jeweiligen Nationalstaats entfernt werden (Peutz/Genova 2010: 1f.). Geflüchtete nahmen sich stattdessen öffentlich sichtbar das Recht zu bleiben und wiesen damit die Aufteilung des Sinnlichen in erwünschte Staatsbevölkerung und abschiebbare Anteilslose zurück. Dennoch gab es am O-Platz insgesamt nur selten Versuche Abschiebungen sichtbar zu verhindern und so zur Disposition zu stellen.
Sichtbare Kämpfe um Aufenthalt
Als mit dem Andauern der O-Platz-Proteste die Aufenthaltssituation vieler Geflüchteter prekärer wurde, stellte sich in internen Diskussionen unter Refugees und Supporter*innen vermehrt die Frage nach kollektiven Bleiberechtsoptionen. Orientiert an der Strategie der Gruppe Lampedusa in Hamburg begannen einige Refugees im Sommer 2013 die Forderung nach einem vom Bundesland vergebenen Bleiberecht aus politischen oder humanitären Gründen (§23 AufenthG) einzubringen (Supporter A). Zeitgleich verlagerte sich der Diskurs um die Geflüchtetenbewegung hin zu einer Problematisierung des O-Platz-Camps und der seit dem Winter 2012 besetzten Kreuzberger Gerhart-Hauptmann-Schule als vermeintlich rechtsfreie, menschenunwürdige Räume. Führende Berliner Politiker*innen drohten immer häufiger mit Räumung (ebd.). Die sichtbaren Kämpfe um ein kollektives Bleiberecht als Forderungen an den Berliner Senat gingen damit im weiteren Verlauf mit polizeilichen Räumungsstrategien der zentralen Orte der Protestbewegung einher.
In den folgenden mehrmonatigen Verhandlungen mit der Integrationssenatorin um die Räumung des O-Platzes erkämpften die Geflüchteten einige aufenthaltsrelevante Regelungen: Im Gegenzug für den Abbau der Wohnzelte auf dem O-Platz wurden den mehreren hundert registrierten Geflüchteten eine „umfassende Prüfung der Einzelfallverfahren“ und für die Zeit der Prüfung eine Duldung, Unterkunft sowie einige Beratungsangebote zugesagt (Berliner Senat 2014). Nur unter massivem polizeilichem Druck wurden diese im Vergleich zum §23 geringfügigen Aufenthaltsrechte von einer Minderheit der Geflüchteten angenommen7 (Supporter A). Ungeachtet ihrer drastischen Folgen für die Geflüchtetenbewegung bargen diese öffentlich viel beachteten Verhandlungen politisches Potenzial: Geflüchtete verhandelten mit Politiker*innen Aufenthaltsrechte und konnten sich befristete Papiere und Versorgungsleistungen vom Land Berlin erkämpfen. Insbesondere die Lampedusa-Geflüchteten erhielten trotz ihrer italienischen Papiere eine begrenzte Duldung und soziale Leistungen in Deutschland.
Wenig später wurde der Forderung nach einem Bleiberecht nach §23 für alle Geflüchteten der Bewegung Nachdruck verliehen als circa 40 Geflüchtete über neun Tage das Dach der Gerhart-Hauptmann-Schule besetzt hielten, mit deren Räumung die Berliner Polizei schon begonnen hatte.8 Die zuständigen Bezirks- und Senatspolitiker*innen reagierten repressiv mit der polizeilichen Absperrung des gesamten Stadtteils, dem Ausschluss der Presse und massiven Zermürbungstaktiken gegenüber den Besetzer*innen. Deren Kampf unter repressiven Bedingungen und die beeindruckende Solidarität im umliegenden Reichenberger-Kiez wie auch darüber hinaus erreichten die nationalen und internationalen Medien (vgl. Jacobsen 2014; SZ.de 2014; Oltermann 2014; AP 2014) und förderten die Bekanntheit des §23. Dessen Umsetzung schien in dieser Zeit möglich (Supporterin B). Doch nach neun zermürbenden Tagen des Ausnahmezustands rund um die Gerhard-Hauptmann-Schule zeigte die polizeiliche Repressionstaktik Erfolg: Die Geflüchteten stimmten einer Einigung zu, in der ihre Forderung nach Bleiberecht nicht berücksichtigt wurde (Gürgen/Heiser 2014).
Bei den Oranienplatz-Verhandlungen und der Besetzung des Schuldachs forderten die Refugees öffentlich sichtbar ein Bleiberecht ein. Während diese Forderung in den Verhandlungen mit dem Berliner Senat teilweise Erfolge zeitigte, forderte der Protest in der Gerhard-Hauptmann-Schule die gesellschaftliche Wahrnehmung, welche ein derartiges Bleiberecht grundsätzlich ausschlossen, heraus. Doch wenig später wurde den sichtbaren Kämpfen um Aufenthalt mit einer polizeilichen Ordnungspolitik begegnet: Der Innensenat wies die Gültigkeit des Einigungspapiers und damit die erkämpften aufenthaltsrelevanten Regelungen als juristisch nicht haltbar zurück (ebd.). Die Ausländerbehörde hielt die zugesagte umfassende Einzelfallprüfung nicht ein und fertigte die Geflüchteten teilweise mit Schnellverfahren ab (RAV e.V. et al. 2014). Die Ablehnungsquote der insgesamt über 540 registrierten Geflüchteten vom O-Platz und der Schule betrug damit fast 100 Prozent (Flüchtlingsrat Berlin 2014). Die Sichtbarkeit der Kämpfe barg so die Gefahr der polizeilichen Reversibilität der erkämpften Aufenthaltsrechte und damit der Restauration der Aufteilung des Sinnlichen. Darüber hinaus bestand für die an den sichtbaren Kämpfen beteiligten Geflüchteten über die Listenerfassung die Gefahr der polizeilichen Zählung und der anschließenden Repression durch Abschiebungen oder Strafverfahren. Im Bewusstsein der potentiellen Repression entschieden sich Einzelne dagegen, auf der Liste der Oranienplatz-Verhandlungen registriert zu werden, und setzten stattdessen weiterhin darauf, für die Polizei unwahrnehmbar aufenthaltsrechtliche Lösungen für sich selbst zu entwickeln (Refugee D). Im Umgehen der beschriebenen Ordnungspolitiken — der Rücknahme von erkämpften Rechten und der polizeilichen Zählung und Erfassung samt ihrer Repression — liegt die Bedeutung der unsichtbaren Kämpfe für die Geflüchteten.
Die unsichtbaren Kämpfe der Geflüchteten
Die Politik der unsichtbaren Kämpfe am O-Platz bestand – zusammenfassend gesagt – in ihrer Unwahrnehmbarkeit für die Polizei. Durch die Organisation des alltäglichen Lebens auf dem O-Platz und in der besetzten Schule konnten sich Geflüchtete im Verborgenen gesellschaftliche Anteile wie Aufenthalt und Arbeit erkämpfen, ohne den Gefahren der polizeilichen Zählungen ausgesetzt zu sein. Eingebunden waren diese Kämpfe in die zahlreichen Strukturen der Selbstorganisierung, die nach der Besetzung im Oktober 2012 am O-Platz entstanden. Als Knotenpunkt eines Netzwerks, in dem Ressourcen wie Kontakte, Wissen und Erfahrungen über kollektive Organisierungsformen zirkulierten, war der Platz von zentraler Bedeutung für die unwahrnehmbaren Kämpfe um Aufenthalt und Arbeit.
Unsichtbare Kämpfe um Aufenthalt
Als dauerhafter, öffentlicher Ort des Austauschs war der O-Platz leicht zugänglich und wegen der öffentlich sichtbaren Proteste auch bei vielen Geflüchteten bekannt. Dies unterscheidet ihn von den meisten antirassistischen Organisierungsformen der Vergangenheit (Supporter A), denn hier wurde durch die Verlegung des Lebensmittelpunktes vieler Geflüchteter nach Kreuzberg ein permanenter Ort des Protests, des Austauschs und des alltäglichen Zusammenlebens geschaffen. Daher entwickelte sich der O-Platz zu einer „Anlaufstelle“ (ebd.) für Geflüchtete in ihrer jeweiligen Aufenthaltssituation:
„Als ich nach Berlin gekommen bin, hab ich bei Freunden gewohnt. Über sie habe ich [die Oranienplatz-Geflüchteten] kennengelernt und ein bisschen erfahren, was die Situation ist. Ich bin den Leuten so nah gekommen. […] Ich entschied im Camp zu bleiben. Bevor ich dann Asyl beantragt habe, habe ich so viel mehr darüber gelernt, kannte so viele Leute, Anwälte und so weiter.“ (Refugee A)
Neben dem individuellen Austausch mit anderen Refugees und Supporter*innen, die relevante Kontakte und Wissen für die eigene Aufenthaltssituation vermittelten, gab es am Platz zwei weitere Mechanismen für die rechtliche und soziale Unterstützung von Geflüchteten. Zum einen entstanden durch den gemeinsamen Protest von Geflüchteten und Supporter*innen soziale Beziehungen, welche eine kontinuierliche Unterstützung der Refugees ermöglichten.9 In diesen Unterstützungsgruppen wurden gemeinsam Strategien zu Aufenthaltsfragen entwickelt, Begleitung bei Behördengängen organisiert und Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten gesucht. Zum anderen gab es im ersten Jahr des Protestes eine Arbeitsgruppe am O-Platz, die mit Anwält*innen eine Rechtsberatung anbot und weiterführende Kontakte zum Kirchenasyl und anderen sozialen Einrichtungen vermittelte.
Diese drei Unterstützungsstrukturen am O-Platz – der individuelle Austausch vor allem mit anderen Geflüchteten, die Unterstützungsgruppen und die institutionalisierte Rechtsberatung – vermittelten den Geflüchteten Wissen über ihre Aufenthaltssituation und praktische Unterstützung. Über die Begleitung der Verfahren konnten gemeinsam Handlungsspielräume in den Asylverfahren gefunden werden, die als komplexes Gefüge aus Gesetzeslagen, behördlichen Ermessensentscheidungen und Umsetzungen für einzelne Geflüchtete zunächst kaum durchschaubar sind. Im Rahmen dieser Unterstützungsstrukturen wurden die Verfahren „so intensiv begleitet, dass da auch positive Resultate herausgekommen sind“ (Supporter A). Das Überdauern von Dublin-Fristen durch das Kirchenasyl, die Sicherung des Aufenthalts traumatisierter oder kranker Geflüchteter durch psychologische bzw. medizinische Versorgung oder die Vorbereitung der Asylinterviews durch intensive Rechtsbegleitung konnten verfahrensentscheidend sein (vgl. ebd.; Refugee A). Diese unsichtbaren Politiken des Aufenthalts sicherten damit auch Anteile, die Asylsuchenden in der Ordnung des Asylverfahrens zwar formell zuständen, die aufgrund struktureller Zugangsbarrieren10 zu Beratungs- und Versorgungsstrukturen aber de facto nicht bestehen. Erst durch den informellen Austausch und die Organisierung am O-Platz konnten Geflüchtete diese Barrieren überwinden. Die Ausschlüsse der Ordnung wurden dabei nicht offen artikuliert, sondern ihre Grenzen wurden im Verborgenen zugunsten der betroffenen Refugees verschoben. Diese Praktiken waren notwendig informell, damit die Geflüchteten nicht polizeilich erfasst und so der Gefahr der Repression ausgesetzt werden konnten. Während es bisher im gesamten Protest durch die sichtbaren Kämpfe nicht gelungen ist, ein Bleiberecht oder zumindest eine langfristige Verbesserung der Aufenthaltsperspektive zu erkämpfen, waren die unsichtbaren Kämpfe um Aufenthalt eine wichtige Strategie, um den Ausschlüssen durch Migrations- und Asylpolitik und der prinzipiellen Abschiebbarkeit einer gesamten Protestbewegung zu entgehen.
Mit diesen unwahrnehmbaren Politiken des Aufenthalts war auch eine Selbstermächtigung der Geflüchteten verbunden. Der Erfahrungsaustausch untereinander erweiterte ihre Handlungsoptionen im Umgang mit den Behörden. Dies war mit alternativen Modellen der Wirklichkeitsdeutung verknüpft, die ihnen eine selbstbewusste Subjektivität als Refugees ermöglichten. Ein Geflüchteter sieht darin einen relevanten Erfolg der Bewegung:
„Es gibt Leute, die nach 1, 2 Jahren im Lager anerkannt werden und dann zu den Integrationskursen kommen und das Leben anfangen und sich trotzdem so unglücklich mit dem Leben fühlen. Und dann […] lernen sie uns kennen und wir haben wirklich alternative Wege zu denken durch den O-Platz. Nicht alle Leute, aber die Leute, die denken, es gibt nicht nur den einen Weg dich zu integrieren, mit der Ausländerbehörde umzugehen. Das ist Teil von Break Isolation.“ (Refugee A )
Folglich förderte der Austausch am O-Platz Konzepte von gesellschaftlicher Teilhabe und dem Umgang mit den Behörden, die vom weitgehend hegemonialen Viktimisierungsdispositiv abwichen, welches Migrant*innen als Opfer (Karakayalı/Tsianos 2007: 16) und insbesondere Geflüchtete als ‚hilfsbedürftig‘, ‚unterwürfig‘ und ‚anpassungsbereit‘ subjektiviert (vgl. Jobst 2012: 58). Wie das obige Zitat belegt, impliziert das Aufbrechen dieser viktimisierenden Anrufungen die Konstitution widerständiger Subjektivitäten, welche – wie hier beschrieben auch ohne eine öffentliche Bühne (Rancière 2002: 38) – mit der inhärenten gesellschaftlichen Anteilslosigkeit von Geflüchteten in Deutschland brechen.
Die unsichtbaren Kämpfe um Aufenthalt versprachen jedoch nicht zwangsläufig Erfolge (vgl. Papadopoulos/Tsianos 2008). Auch Geflüchtete mit Unterstützungsgruppen wurden abgeschoben (vgl. Supporter A). Im Gegensatz zu den sichtbaren, kollektiven Bleiberechtskämpfen bot die Strategie der unwahrnehmbaren Aufenthaltskämpfe zudem nur individuelle Lösungen.
Unsichtbare Kämpfe um Arbeit
Neben den unwahrnehmbaren Kämpfen um Aufenthalt wurden mit dem Andauern der Protestbewegung auch unsichtbare Kämpfe um Arbeit geführt. Informelle Lohnarbeit etwa wurde hier selbst organisiert oder weitervermittelt. Aufgrund ihrer weitreichenden Entrechtung im Feld der Arbeit durch die juridische Kopplung der Arbeitserlaubnis an den Aufenthaltsstatus11 und der damit in den real bestehenden Arbeitsverhältnissen angelegten Überausbeutung und mangelnden Rechtssicherheit hatte dies eine besondere Bedeutung für die Geflüchteten.
Zum einen wurden auf dem Platz selbst Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit entwickelt. Strukturen wie ein Friseurkreis und Fahrradreparaturen etablierten sich vor Ort und erzeugten gewisse Einnahmen. Einige Geflüchtete begannen im Rahmen der Vorbereitung von Demonstrationen Siebdrucke anzufertigen und zu nähen. Sie professionalisierten diese Tätigkeiten anschließend, so dass ihre Kleidung in einigen subkulturellen Geschäften Berlins verkauft wurde (Supporter A). Auch das Flaschensammeln stellte eine unabhängige und in den Sommermonaten vergleichsweise einträgliche Beschäftigung dar, die vor Ort kollektiv organisiert wurde (ebd.). Besonders lohnenswert, doch nur für wenige Geflüchtete zugänglich, war die Referent*innentätigkeit bei Veranstaltungen zu Flucht und Migration (Supporterin B). Eine weitere relevante Einnahmequelle entwickelte sich für jene Geflüchtete, die mit der Organisation der Küche am O-Platz betraut waren. Die Gruppe sammelte dadurch Erfahrungen im voraussetzungsreichen Kochen für große Gruppen, so dass sie anschließend aus anderen Strukturen angefragt wurden, um auf Kongressen und Jugendreisen gegen Bezahlung zu kochen (Supporter A).
Zum anderen entstand durch die diversen sozialen Kontakte der Refugees ein Netzwerk, welches Arbeitsplätze vermittelte: „Einen Job findet man […] meistens darüber, dass wir alle so viele Leute kennen und die das dann hören und uns vermitteln“ (Refugee A). Des Weiteren kamen Menschen im Wissen um die prekäre Lage der Geflüchteten selbst zum O-Platz und warben dort um Arbeitskräfte. Einzelpersonen boten Gelegenheitsjobs bei Umzügen (Refugee A) und regelmäßige Care-Arbeiten in ihren Haushalten an, so dass vor allem die geflüchteten Frauen* oft Arbeit hatten (Supporterin B). Auch Firmen warben am O-Platz um Arbeitskräfte, um sie auf Baustellen, im Transportwesen oder im Reinigungsgewerbe einzusetzen (Refugee A; Refugee D).
In den Netzwerken um den O-Platz wurden Informationen zu den Arbeitsverhältnissen verbreitet. Dabei wurden nicht nur verfügbare Angebote vermittelt, sondern auch Informationen über Arbeitsbedingungen, Bezahlung oder Kontrollen geteilt. Es sprach sich schnell herum, wer ‚gut bezahlt‘, wer sich an Absprachen hält und verlässlich ist. Diese Informationen waren entscheidend, weil Überausbeutung in Arbeitsverhältnissen ohne Arbeitserlaubnis weit verbreitet ist. Neben grundsätzlich zu geringen Löhnen von zwei bis drei Euro pro Stunde berichteten die Geflüchteten von zahlreichen Fällen, in denen nach mehreren Tagen harter Arbeit die zugesagte Bezahlung ausgeschlagen wurde (vgl. Refugee A; Refugee D; Supporter A). In einem Fall hatte eine Umzugsfirma Arbeitskräfte am O-Platz angeworben und für mehrere Monate nicht bezahlt. Dieses Wissen wurde in den Netzwerken geteilt, so dass die besagte Firma kollektiv gemieden wurde (Supporter A).
Darüber hinaus wehrten sich auch Einzelne aktiv gegen nicht eingehaltene mündliche Verträge. Ein Geflüchteter berichtet, wie er sich gegen einen Arbeitgeber durchsetzte, der ihn als Putzkraft und Umzugshilfe Vollzeit beschäftigte und dann nicht bezahlen wollte. Mit der Einstellung, dass sein Arbeitgeber „viel mehr Stress für seine ganze Firma“ hätte und dass es „wirklich egal [war], wenn ich eine kleine Strafe wegen meines Arbeitsverbots“ als Geduldeter erhalte, drohte er dem Arbeitgeber mehrfach mit der Polizei und erhielt so – im Gegensatz zu seinem Kollegen – sein gesamtes Gehalt (Refugee D). In diesem Fall wehrte sich der Geflüchtete erfolgreich gegen die Ausbeutungsstrategien seines Arbeitgebers, indem er seine Gleichgültigkeit gegenüber der polizeilichen Repression als Drohpotenzial einsetzte.
In den beschriebenen Kämpfen beschafften sich Geflüchtete trotz ihres Arbeitsverbots Arbeit oder organisierten sie selbst und verwehrten sich ihrem in der Ordnung angelegten materiellen und sozialen Ausschluss. Gerade wegen ihrer rechtlichen Prekarität im Kampf gegen Lohnausbeutung konnten Einzelne in Lohnkämpfen ihre Entlohnung durchsetzen oder die Überausbeutungsstrategien der Arbeitgeber*innen kollektiv zurückweisen. Dass die ausschließenden Verhältnisse dabei im Unsichtbaren verblieben, ist kein Zufall, sondern Teil einer subversiven Strategie, in der die Ordnung verschoben wurde, ohne die Subjekte identifizierbar zu machen (vgl. Papadopoulos/Tsianos 2008). Es konstituierten sich widerständige Subjekte, die sich den hegemonialen Anrufungen als Flüchtlinge samt ihrer eingeschriebenen Entrechtung (Arbeitsverbot oder nachrangiger Arbeitsmarktzugang, Überausbeutung aufgrund begrenzter Rechtsmittel etc.) widersetzten.
Fazit – Die Politik der (Un-)Sichtbarkeiten
Den O-Platz im Hinblick auf seine spezifische Politik zu betrachten, erfordert neben den sichtbaren Kämpfen für Aufenthalt sowie gegen Residenzpflicht, Lager und Abschiebungen auch die unsichtbaren Kämpfe um Arbeit und Aufenthalt in den Blick zu nehmen. In den Kämpfen der Geflüchtetenbewegung wurde verbunden, was häufig als theoretischer Gegensatz zwischen der Politik des Sichtbarwerdens (Rancière) und den Politiken der Unwahrnehmbarkeit (Papadopoulos/Stephenson/Tsianos 2008) formuliert wurde. Das Sichtbarwerden in den Kämpfen für ein kollektives Bleiberecht sowie gegen Residenzpflicht, Lager und Abschiebungen wurde am O-Platz mit der Unwahrnehmbarkeit in den Kämpfen um Arbeit und individuellen Aufenthalt kombiniert. Die Refugees widersetzten sich mit zivilem Ungehorsam der Residenzpflicht, brachen durch die Verlagerung ihres Lebensmittelpunktes in das urbane Zentrum Berlin mit der Isolation der Lager, blockierten Abschiebungen und kämpften für ein kollektives Bleiberecht (§23). Sie schufen aber auch informell Aufenthaltsperspektiven und Arbeitsmöglichkeiten, wehrten sich gegen Überausbeutung in Arbeitsverhältnissen und die degradierende Behandlung in den Behörden. Im Sichtbar- und Unsichtbarwerden erkämpften sich Geflüchtete Anteile, die ihnen in der hegemonialen Aufteilung des Sinnlichen nicht zustanden. In den sichtbaren Kämpfen wurden die Ausschlüsse der Ordnung offen problematisiert, in den unsichtbaren Kämpfen wurde die Ordnung unterwandert.
Die Refugees verwehrten den in der polizeilichen Ordnung für sie vorgesehen Ort und die damit verbundenen gesellschaftlichen Ausschlüsse. Sie wiesen damit auch die hegemonialen Anrufungen als Asylsuchende, Geduldete, Lampedusa-Flüchtlinge oder Illegalisierte samt der ihnen eingeschriebenen Entrechtungen zurück: Sie nahmen sich das Recht auf Rechte, jenes allererste Recht, welches von „keinem Staat jemals bewilligt werden […] würde“ (Butler/Spivak 2007: 45) und konstituierten sich als politische Subjekte. Dabei formierte sich auf dem O-Platz einerseits die politische Subjektivität ‚Refugee‘, die auf Sichtbarkeit setzte. Gleichzeitig entschied sich die Bewegung auch immer wieder für Unwahrnehmbarkeit, beispielsweise wenn sich – wie beschrieben – Geflüchtete gezielt nicht auf die Liste des Berliner Senats setzen ließen. Im Unwahrnehmbarwerden konstituierten sich Geflüchtete ebenso als politische Subjekte, indem sie die Mechanismen der Differenzierung, die im Sichtbarwerden liegen, zurückwiesen und sich der Zählung und der Zuweisung bestimmter Plätze durch die Polizei widersetzten. Die Politik des O-Platzes lag nicht in der Herausbildung eines Subjektes, sondern in der kontinuierlichen Entstehung unterschiedlicher Subjektivitäten. Es war Teil der migrantischen Widerstandspraktiken am O-Platz, sich nicht auf statische Subjektpositionen zu reduzieren, sondern zwischen unterschiedlichen Subjektivitäten zu unterscheiden, sie je nach Situation anzupassen und mal die öffentliche Bühne als Refugee zu betreten und die Aufteilung des Sinnlichen herauszufordern; und mal im klandestinen, nicht-identifizierbaren Alle-Welt-Sein (Being everyone) (Papadopoulos/Tsianos 2008) die bestehende Ordnung zu unterwandern. Sichtbarwerden und Unsichtbarwerden waren damit zwei migrantische Strategien, die zusammen die Politik des O-Platzes ausmachten.
Diese Verbindung der Strategien des Sichtbarwerdens und Unwahrnehmbarwerdens verlief in der Geflüchtetenbewegung nicht konfliktfrei: Wie viele Ressourcen in die sichtbaren Proteste und wie viel Zeit und Energie in die unwahrnehmbare Sicherung des individuellen Aufenthalts und (Über-)Lebens gesteckt wurde, war ein andauernder Streitpunkt (Supporterin B). Einerseits machten die sichtbaren Proteste über aufenthaltsgefährdende Repressionskosten, beispielsweise den Strafen für das wiederholte Brechen der Residenzpflicht, mehr unsichtbare Unterstützungsarbeit nötig. Andererseits führte erst die Verschlechterung der individuellen Aufenthaltsperspektiven dazu, dass ab Mitte 2013 begonnen wurde, öffentlich ein kollektives Bleiberecht (§23 AufenthG) für die Oranienplatz-Geflüchteten einzufordern (vgl. Supporter A). Während die sichtbaren Kämpfe immer auch der Gefahr der polizeilichen Repression der beteiligten Subjekte und der Restauration der Ordnung ausgesetzt waren, konnten mit den unsichtbaren Kämpfen oft nur individuelle Lösungen verfolgt werden, ohne dass auch sie Erfolg garantierten. Unsichtbare und sichtbare Kämpfe standen damit am O-Platz in einem sich gegenseitig bedingenden und oftmals ambivalenten Verhältnis.
Der O-Platz war dabei der Knotenpunkt einer Bewegung, die durch kollektives Handeln und den Austausch von Wissen, Ressourcen, Erfahrungen und Kontakten funktionierte. 12 Damit wurde der Platz zu einem Ort, an dem sich unterschiedliche politische Subjektivitäten konstituierten, die entlang der sichtbaren und unsichtbaren Kämpfe entstanden und die es schafften, die Isolation zu brechen und die herrschende Ordnung in Frage zu stellen. Die ständige Gefahr der Abschiebung der Protestbewegung und die Teilräumung ihrer zentralen Orte, des O-Platzes und der besetzten Schule, waren die zentralen Mechanismen des polizeilichen Bestrebens, die Geflüchteten gewaltsam wieder von dem angeeigneten Platz zurück in ihre alte Position der Anteilslosigkeit zu drängen. Dieses Bestreben war auch teilweise erfolgreich: Die vor allem dadurch produzierte Fragmentierung der Bewegung (Supporter A) sowie ein von Mittel- und Obdachlosigkeit geprägtes, prekäres Überleben der meisten Geflüchteten erschweren derzeit die Fortführung der Kämpfe. Doch was geschieht mit dem Bewusstsein der eigenen Anteilslosigkeit, der Erinnerung an über zwei Jahre politischer Kämpfe, kurz: den widerständigen politischen Subjektivitäten?
„Wir wollten wirklich praktischen Wandel für alle Leute. 100.000 Leute haben den gleichen Ausweis wie ich. Ich kann das nicht ignorieren! […] Die Bewegung hatte keinen wahren Erfolg. Aber ich denke, es ist ein natürlicher Weg für die Bewegung und solange es keinen richtigen praktischen Wandel gegeben hat, machen wir weiter“ (Refugee A).
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