Ökonomisierte Menschenrechte

Meritokratische Bürgerschaft am Beispiel des ›Genfer Wegs‹

Katherine Braun, Robert Matthies

Abstract Since 2000, and against the background of a broad mobilisation of migrant activists, a specific form of ›welcome culture‹ has emerged in Geneva. The ›Genevan Way‹ is characterised by practices of differentiation between ›good‹ and ›bad‹ migrants as well as a stratificatory assignment of ›human rights‹ that follows a market-based, neoliberal logic. These practices are based on specific problematisations and patterns of valuating human bodies and everyday practices as well as on categorisations of groups of population that are founded on geopolitical as well as biopolitical assumptions. In a Foucauldian and Deleuzian perspective, the article analyses four constitutive elements of the ›Genevan Way‹: the migrant struggles, the transformation of migrant strategies, the emergence of a specific form of ›making up‹ migrants, and a reformulation of human rights. The result is a set of technologies of governing migrant subjects that differentiate, not only places of origin, but also levels of applicability and risk potential. Notions of human rights and citizenship are recoded towards an economisation of these categories. The ideal figure of this new matrix of human rights is a meritocratic citizen.


Keywords citizenship, migration, human rights, economisation, biopolitics


Genf gilt im Umgang mit Sans-Papiers als Sonderfall (vgl. Achermann/Chimienti 2006a; Longchamp 2005). Seit Anfang der 2000er-Jahre hat sich dort vor dem Hintergrund einer breiten Mobilisierung migrantischer Aktivist*innen, die in der ›Stadt der Menschenrechte‹ auch bei kantonalen Autoritäten Gehör gefunden hat, eine spezifische ›Willkommenskultur‹ ausdifferenziert, die sich in einer ›positiven Haltung‹ im Umgang mit bestimmten Formen der Migration ausdrückt. Diese führt dazu, dass das Leben der vor allem im Care-Sektor arbeitenden bolivianischen Migrantinnen im Vergleich zur restlichen Schweiz relativ ruhig und repressionsfrei ist. Zugleich wurden andere Formen irregulärer Migration im selben Zeitraum kriminalisiert und delegitimiert. Wir möchten den ›Genfer Weg‹ auf der Grundlage einer multi-sited ethnography (Marcus 1995) zu Alltagspraktiken und Lebensbedingungen illegalisierter Care-Arbeiterinnen aus Bolivien in Genf1 im Hinblick auf seine selektive Logik im Feld der illegalisierten Migration und eine Tendenz hin zur Ökonomisierung von Menschenrechten darstellen, die zu geo- und biopolitischen Neubewertungen führt. Die vier Abschnitte des Artikels analysieren vier konstitutive Elemente des ›Genfer Wegs‹: die migrantischen Kämpfe und die Veränderung ihrer Strategien, die Entstehung eines spezifischen Expert*innenwissens, eine biopolitische und ökonomische Reformulierung von Menschenrechten und eine darauf basierende Form der Kontrolle der Migration. Im Fokus steht die Auswirkung dieses Prozesses auf das Alltagsleben illegalisierter Migrantinnen. Ausgehend von diesen Tendenzen geben wir schließlich einen Ausblick auf die Fallstricke dieser und anderer ›Kulturen des Willkommens‹ und skizzieren einige Voraussetzungen für ihre Analyse.

Die selektive Logik des ›Genfer Wegs‹ möchten wir ausgehend von einer Situation im öffentlichen Raum untersuchen, die eine der Co-Autor*innen im Feldtagebuch festgehalten hat:

»Es ist Samstag und ich spaziere heute mit Alcira, der Vorsitzenden der bolivianischen Vereinigung in Genf und heimlichen ›Bürgermeisterin‹ von Petite Bolivie am Genfer See vorbei zu einem Treffpunkt der Bolivianer*innen mitten im ›Park der Uhren‹, der der Stadt von der berühmten Rolex-Familie geschenkt wurde. Wir laufen an Familien, Englisch sprechenden Studierenden und Praktikantinnen und Anzug tragenden expats vorbei direkt auf ein Gebüsch zu, hinter dem sich ein großer Platz verbirgt. Dort haben sich etwa hundert Bolivianer*innen, Erwachsene und Kinder, für ein Fußballspiel getroffen. Der Kontrast zum anderen Teil des Parks ist stark. Während auf der Seite der expats und Familien eine gedämpfte, ruhige Atmosphäre herrscht, wird im ›bolivianischen‹ Teil der letzte Arbeitstag der Woche anders gefeiert: auf Tischtennisplatten wird Loba (ein bolivianisches Kartenspiel) gespielt, einige verkaufen aus Einkaufswagen Empanadas und Alkohol. Der Alkoholpegel steigt schnell und die ersten Streitereien beginnen.

Neben mir formiert sich ein handgreiflicher Streit: ›Pelea, pelea!‹, schreien alle, bilden einen Kreis und feuern an. Mein Blick geht hilfesuchend zu Alcira. Im gleichen Moment bemerke ich vier Polizisten und bekomme Angst, die Prügelei könnte die Kontrolle der Papiere aller Anwesenden bedeuten. Stattdessen grüßen die Polizisten Alcira mit ihrem Namen und beginnen plötzlich in eine andere Richtung zu rennen. Verwundert beobachte ich, wie die Polizisten drei junge schwarze Männer festnehmen, die am Rand der Wiese spazierten. Sie werden auf den Streifenwagen gepresst und aufgefordert, sich bis auf die Unterhose auszuziehen. Schließlich nehmen die Polizisten zwei der jungen Männer mit. Ich frage Pedro, einen Bolivianer, der mit mir die Situation beobachtet, ob er keine Angst hat. Er antwortet: ›Die kommen doch nicht wegen uns! Die kommen wegen den africanitos, die nie arbeiten und nur Ärger machen! Uns passiert hier nichts, wir sind hier sicher.‹« (Feldtagebuch vom 02.08.2010)

Wie das Beispiel verdeutlicht, hat der ›Genfer Weg‹ für bestimmte Gruppen von Sans-Papiers zu einer »Humanisierung des Alltags« (Efionayi-Mäder et al. 2010: 39) geführt: Lateinamerikanische Care-Arbeiterinnen und ihre Familien, die seit 2000 den größten Teil der illegalisierten Migrant*innen in Genf ausmachen (vgl. Chimienti et al. 2003: 33ff.), können sich heute in Genf relativ frei bewegen. Kontrollorgane und Arbeitgeber*innen verfolgen ihnen gegenüber eine informelle ›Politik des zugedrückten Auges‹. Dies führt zu einer widersprüchlichen Situation: De jure hält sich der Großteil der lateinamerikanischen Care-Arbeiterinnen weiterhin illegalisiert in Genf auf, de facto aber leben sie relativ repressionsfrei. Andere Formen von Migration werden wiederum delegitimiert. Insbesondere Asylsuchende – darunter vor allem junge Männer aus der Subsahararegion –, aber auch Roma, migrierte Sexarbeiterinnen und andere ›unerwünschte‹ Migrierte sind davon betroffen. Trotz bestehender rechtlicher Möglichkeiten, einen Aufenthaltsstatus zu erlangen, werden sie de facto illegalisiert und durch rassistische Zuschreibungen im Alltag sowie Razzien und Kontrollen durch die Polizei kriminalisiert.

Situationen als Assemblagen

Wir möchten vorschlagen, diese Situation in einer gouvernementalitäts- und assemblagetheoretischen Perspektive zu untersuchen und die in der Situation zum Ausdruck kommende hierarchisierende Unterscheidung im Hinblick auf ihre Bedingungen und Kontexte zu analysieren. Wenn wir von Rationalitäten, Technologien und Programmen des Regierens sprechen, meinen wir damit – in Anschluss an Michel Foucaults Überlegungen zur Gouvernementalität und die hieran angelehnten governmentality studies (vgl. u.a. Gordon 1991) – keine kohärenten Konzepte oder Theoreme, sondern eine Perspektive, in der eine Praxis des Regierens stets mit einer spezifischen Weise der Problematisierung von Realität einhergeht, die einen politisch-epistemologischen Raum eröffnet.

Weil Regieren in dieser Perspektive heißt, das Feld des eventuellen Handelns anderer zu strukturieren, haben Rationalitäten einen eminent praktischen Charakter (vgl. Garland 1997: 184). Eine Rationalität wird in Programmen spezifisch artikuliert und in Technologien spezifisch verkörpert. Technologien verstehen wir als hybride Assemblagen, die unterschiedliche Formen praktischen Wissens mit ihren spezifischen Begriffen, Typologien und Normierungen umfassen, wie sie etwa in migrationspolitischen Expertisen, aber auch im Selbstverständnis und den Praktiken der migrantischen Akteur*innen zum Ausdruck kommen. Sie umfassen zudem unterschiedliche Typen von Autorität, moralische, ökonomische oder bio- und geopolitische Beurteilungen sowie architektonische und städtebauliche Formen – die Liste ist prinzipiell unabschließbar (vgl. Rose/Miller 1992: 184).

In einer assemblagetheoretischen Perspektive, wie wir sie im Anschluss an Deleuze (Deleuze/Parnet 2002) verstehen, sind Rationalitäten und Technologien territorialisierende Kräfte: sie ›kerben‹ den Raum der Regierung, indem sie Materialitäten und Subjektivitäten im Feld der Migration formen. Während die Perspektive auf Rationalitäten und Technologien dabei Formationen in den Blick nimmt, rückt die Perspektive auf Assemblagen Emergenz und die Neuanordung und -bewertung von Elementen in den Fokus (vgl. Li 2007). Dabei betonen beide Perspektiven die Heterogenität von Autoritäten, Strategien, Anwendungen, Zielsetzungen, die Konflikte zwischen ihnen und ihr Scheitern. Eine solche Perspektive lenkt den Blick auf komplexe und kontingente Historien bestimmter Probleme, um die herum politische Problematisierungen Gestalt annehmen können. Eine besondere Rolle kommt in dieser Perspektive sozialen Kämpfen zu.

Adele Clarke hat vorgeschlagen, Assemblagen in Form einer »Situationsanalyse« (2011: 210) zu untersuchen. Eine Situation versteht sie nicht bloß als Kontext von Interaktionen, sondern als heterogenes Gefüge, in dem Logiken, Praktiken und Sinnbezüge aufeinandertreffen und in ihrer Konnektivität zum Gegenstand werden. Die Analyse bezieht die Machtverhältnisse, die unterschiedlichen Deutungsformen, räumlichen und zeitlichen Arrangements sowie den situativen Aushandlungscharakter sozialer Praktiken mit ein (vgl. ebd.). Räume lassen sich so als »governable spaces« (Rose 1999: 31) untersuchen, die Normen, Regeln und eine stratifizierte Form von Rechten sowie unterschiedliche Konzepte von Subjekten, Objekten und Praktiken verknüpfen. Die ›in actu‹-Verteilung von Freiheitsgraden und Rechten entsteht in einem Raum, in dem Binnendifferenzierungen einer Assemblage, also intensive Grenzziehungen im Sinne von Differenzen intensivierenden Prozessen zwischen unterschiedlichen Gruppen von Sans-Papiers, zu extensiven, räumlichen Strukturen führen (vgl. De Landa 1999: 23).

Deutlich wird in der oben geschilderten Situation eine Verräumlichung des Parks, die zwischen erwünschten und unerwünschten Verhaltensweisen unterscheidet und spezifischen Bewertungsmustern folgt (vgl. Rose/Valverde 1998: 549). Gruppen irregulärer Migrant*innen werden verschiedene Freiheitsgrade zugewiesen, entsprechend werden auch unterschiedliche Regulierungsformen auf sie angewendet. Die Grenzziehung folgt dabei keinen fixen Kriterien und ausländerrechtlichen Kategorien, sondern wird situativ durch ein Set von Routinen, Denkformen und Praktiken, durch »minor laws« (ebd.) hergestellt. Die Kriterien der Alltagskriminalisierung orientieren sich dabei nicht nur an körperlichen Markierungen wie der Hautfarbe, sondern auch an den Verhaltensweisen und dem Habitus. Diesen Kriterien folgen auch Behörden und Arbeitgeber*innen sowie migrantische Vereinigungen. Sie sind Ausdruck rassistischer Vorverurteilungen und einer an Verwertungslogiken orientierten räumlichen Trennung und Hierachisierung: einer »hierarchical geography of race« (vgl. Múnera 2005, zit. nach Escobar 2008: 48). Rassifiziert und letztlich als »anti-citizens« (Rose 2013: 100) klassifiziert werden in Genf vor allem junge Männer aus Westafrika. »Abgewiesene Asylsuchende und solche mit Nichteintretensentscheid«, konstatieren Studien, »leben oft unter viel schwierigeren Bedingungen in der Schweiz als die erwerbstätigen Sans-Papiers« (Efionayi-Mäder et al. 2010: 8). Dies gilt auch für diejenigen, die ein Asylgesuch gestellt haben und de jure einen regulären Aufenthalt besitzen.

Der ›Genfer Weg‹: die migrantischen Kämpfe und die Humanisierung des Alltags

Die Entwicklung des ›Genfer Wegs‹ folgt keiner linearen Kausalität oder einheitlichen Logik, sondern steht im Spannungsfeld kontingenter Kämpfe. Dennoch lassen sich zentrale Tendenzen ausmachen, die die Entstehung des Genfer Migrationsregimes geprägt haben. Im Folgenden möchten wir beschreiben, wie dieser Sonderweg mit den Kämpfen migrantischer Akteur*innen zusammenhängt und mit einer spezifischen Ökonomisierung von Menschenrechten einhergeht. Letztere resultiert zentral daraus, dass der Begriff der Schutzbedürftigkeit mit Diskursen um ›erwünschte‹ und ›unerwünschte‹ Kategorien von Migrant*innen verknüpft wird. Zunächst zeigen wir, wie sich in den Debatten um die Regularisierung von Sans-Papiers seit 2001 eine ökonomische Lesart durchsetzte, die den Umgang mit irregulärer Migration an den Anforderungen des Arbeitsmarktes orientierte und das Prinzip wirtschaftlicher Verwertbarkeit zum zentralen Kriterium machte, an dem die Rechtevergabe orientiert wird. In einem zweiten Schritt analysieren wir, wie sich diese Lesart mit einem Public-Health-Konzept verknüpfte, welches die Verwertbarkeit an einen verantwortungsvollen und gesundheitsbewussten Umgang mit dem Körper bindet.

Ausgehend von in den Jahren 2009 bis 2013 geführten Interviews mit Aktivist*innen und Studien zeichnen wir im Folgenden Ereignisse und Strategien nach, die für den ›Genfer Weg‹ bedeutsam waren. Der ›positive Umgang‹ mit bestimmten Gruppen von Sans-Papiers, aber auch die Strategien migrantischer Akteur*innen beziehen sich auf eine Geschichte von Kämpfen, die bereits stattgefunden haben, bevor das Thema der Sans-Papiers zu Beginn der 2000er-Jahre auf die politische Agenda kam.

Ein wesentlicher Bezugspunkt für Strategien und Selbstverständnisse sind die Kämpfe der 1970er- und 1980er-Jahre, die sich vor dem Hintergrund rassistischer Initiativen formierten und die Situation der Saisonniers2 und ihrer in die Irregularität abgedrängten Familienangehörigen verbessern sollten. Protagonist*innen waren im Genfer Kontext in diesem Zeitraum vor allem linksliberale Intellektuelle aus Lateinamerika, die vor den Militärdiktaturen ins Exil geflohen waren. Diese waren vor dem Hintergrund internationaler Solidaritätsbewegungen und Flüchtlingsorganisationen gut vernetzt und hatten Anschluss an die formalen politischen Repräsentationsräume gefunden, wie die Vorsitzende der Association Bolivienne de Genève (AGBE)3, Alcira Angelozzi, erzählt (Interview vom 07.08.2010).

Anfang der 1990er-Jahre organisierten sich vor allem die Kinder ehemaliger Saisonniers und stellten die Frage der ›Citoyenneté‹, der ›interculturalité‹ und der politischen Teilhabe neu. Um ihre Forderungen zu begründen, bezogen sie sich ausdrücklich auf das lokale Selbstverständnis Genfs als ›multikulturelle Stadt‹ und auf vom Europarat lancierte ›Diversitäts-‹ und ›Multikulturalitäts-‹Kampagnen, erzählt der Aktivist und Psychotherapeut der Anlaufstelle Pluriels Alfredo Camelo (Interview vom 06.08.2010). Ziel war es, die kantonale Regierung in die Verantwortung zu nehmen und Migrant*innen im öffentlichen Leben gleichzustellen. Unter anderem wurden ein kantonales Wahlrecht für Migrant*innen gefordert, eine Öffnung des öffentlichen Dienstes sowie ein Recht auf Zugang zu formalen Repräsentationsräumen (vgl. Cattacin et al. 2005: 16).

Mit Beginn der 2000er-Jahre standen die lateinamerikanischen migrantischen Akteur*innen jedoch neuen Problemen gegenüber. Mittlerweile war die Mehrheit der lateinamerikanischen Migrant*innen in Genf weiblich, zwischen 16 und 40 Jahren alt und arbeitete vor allem im Care-Sektor, aber auch in der Gastronomie (vgl. Chimienti et al. 2003: 31ff.). Politisch waren sie nicht mehr homogen und verfügten nur über (quasi-)familiäre Netzwerke. Als Sans-Papiers lebten sie prekär und hatten im Alltag mit anderen Problemen zu kämpfen. Einen Einblick gibt die ABGE-Vorsitzende Angelozzi im Interview:

»Am Anfang waren ja ganz wenige hier in Genf. […] Wir trafen uns auch oft, und das waren ja alles so Akademiker oder politisch Verfolgte. Ja, und da dachten wir auch: wir gründen einen Kulturverein. […] Und dann, das war so um 2000 herum, merkten wir, dass immer mehr Leute kamen! Und sie hatten keine Ahnung von nichts! Ja, wir merkten, dass die Bedürfnisse sich verändert hatten, sie brauchten keine Kultur! So begannen wir mit Sprachkursen, mit Ratschlägen, wir vermittelten zum Roten Kreuz.« (Interview vom 22.12.2009, Übersetzung dieses und der folgenden Zitate KB/RM)

Ausbeutungsverhältnisse seien, erzählt Angelozzi, »von einem Jahr auf das nächste« in Beratungsstunden zentrales Thema gewesen. Zu Beginn der 2000er-Jahre herrschte unter den Sans-Papiers ein Klima der Angst, wie alle Interviewpartner*innen erzählen. Angesichts des sichtbaren Zuwachses der migrantischen Bevölkerung insbesondere aus Lateinamerika kam es verstärkt zu polizeilichen Kontrollen. Krankenkassen meldeten sie der Polizei, wenn sie in Abrechnungen von Notaufnahmen auftauchten. Die Sans-Papiers lebten in ständiger Angst, abgeschoben zu werden (vgl. auch Achermann/Chimienti 2006b: 147f.).

Angesichts der Vulnerabilität und »deportability« (De Genova 2004) der neuen Migrant*innen entwickelten die lateinamerikanischen migrantischen Aktivist*innen in den 2000er-Jahren neue Strategien, die sich auf alltägliche Gefahren für die Sans-Papiers wie Polizeikontrollen, sexualisierte Übergriffe oder Erpressungen konzentrierten. Beschränkte sich der Umgang mit alltäglichen Problemen bis dahin auf Ratschläge und Weitervermittlung (Interview mit Alcira Angelozzi vom 22.12.2009), wurde der Alltag der Sans-Papiers jetzt zum Politikum. Die neue Strategie der migrantischen Verbände, in denen sich nun auch Sans-Papiers engagierten, beruhte auf einer gezielten Kooperation mit Instanzen, die im Alltag bedeutsam waren, insbesondere der Polizei. Den Sans-Papiers sollte über Aufklärungsarbeit ein neues Selbstbild und -vertrauen vermittelt werden, zugleich sollten die Genfer Öffentlichkeit und die Akteur*innen im Feld der Migration für ihre Situation sensibilisiert werden.

Im Jahr 2000 trat ein von überwiegend weiblichen Sans-Papiers gegründetes Kollektiv unter dem Motto »Aus dem Schatten treten« mit der Forderung nach einer kollektiven Regularisierung von Care-Arbeiterinnen an Gewerkschaften, politische Parteien und andere Organisationen heran, die sich mit ihnen solidarisierten (Interview mit Laeticia Carreras vom Centre de Contact Suisse-Immigrés (CCSI)4 am 11.08.2010). Die breit angelegte Kampagne umfasste Demonstrationen, aber auch Dossiers in lokalen Zeitungen mit Lebensgeschichten von Sans-Papiers sowie Besuche in Bildungseinrichtungen. Ab 2001 wurden Sensibilisierungskampagnen für Polizist*innen, Behördenmitarbeiter*innen sowie Mitarbeiter*innen von karitativen Einrichtungen und Beratungsstellen durchgeführt (vgl. Efionayi-Mäder et al. 2010: 49). Ausdrücklich beriefen sich die Aktivist*innen auf die ›humanitäre Tradition‹ Genfs und bedienten sich einer »Sprache der Menschenrechte« (Ataç et al. 2015: 8) die sowohl bei den Autoritäten als auch bei den Sans-Papiers Gehör fand.

Im Jahr 2001 wurde vor diesem Hintergrund ein stark von den Migrant*innenverbänden geprägtes kantonales Gesetz zur Integration5 verabschiedet, das institutionelle rassistische Diskriminierung offiziell als Problem anerkannte und die Teilhabe von Migrant*innen zur Aufgabe der Stadt erklärte. Ein neues ›Integrationsdispositiv‹ (Cattacin et al. 2005) sollte nicht nur auf der Ebene der formalen Politik agieren, sondern auch »in den Köpfen« eine »Veränderung des Bewusstseins« in Bezug auf die Haltung gegenüber der ausländischen Bevölkerung bewirken, wie es Patrizio Daza ausdrückt (Interview vom 09.08.2010). Daza arbeitet als ehemaliger Aktivist für die bewegungsnahe Behörde Bureau de l’intégration des étrangers (BIE), die mit dem Gesetz eingeführt wurde und zwischen migrantischen Organisationen und der kantonalen Regierung vermittelt.

Im Jahr 2003 scheiterte der in Genf auch von den kantonalen Autoritäten unterstützte Kampf um eine kollektive Regularisierung von Care-Arbeiterinnen vorerst. Die Forderung wurde auf Bundesebene mit dem Hinweis auf bereits bestehende Spielräume für humanitäre Lösungen abgelehnt (vgl. Laubenthal 2007: 219). Um die Kämpfe zu besänftigen, übermittelte die Justizministerin Ruth Metzler bereits im Dezember 2001 mit dem so genannten »Metzler-Zirkular« (ebd.) Kriterien für Härtefälle, die die Kantone prüfen sollten, bevor sie Fälle an den Bund weiterleiten. Die partielle Übernahme migrantischer Belange verweist auf ein Spezifikum des Schweizer Migrationsregimes: Der Föderalismus, die Fragmentierung von Machtstrukturen und die Existenz der direkt-demokratischen Elemente prägt auch die sozialen Bewegungen (vgl. ebd.: 173). Der hohe Grad der Dezentralisierung und die Präsenz einer Vielzahl von Akteur*innen befördern eine Tendenz zur Integration der Belange sozialer Bewegungen. Einerseits werden sie formalisiert und es werden neue Mobilisierungsformen ermöglicht, andererseits wird die Bandbreite der Aktionsformen durch die rasche Formalisierung limitiert.

Aufgrund des vorläufigen Scheiterns stagnierte die Mobilisierung der migrantischen Organisationen. Auch bei Parteien, Gewerkschaften und Hilfswerken war eine »Zeit der Ratlosigkeit« ausgebrochen, wie Daza beschreibt (Interview vom 09.08.2010). In der Folge partikularisierten sich die Kämpfe. Während Sensibilisierungskampagnen, punktuelle Kooperationen und überregionale Kampagnen weitergeführt wurden, legten die Akteur*innen nun den Schwerpunkt auf die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte im Alltag der Sans-Papiers. Sie konzentrierten sich dabei auf bestimmte Lebensbereiche und die Handlungsfelder der jeweiligen Organisationen wie Arbeitsplatz, Bildung, Gesundheit und kulturelle Rechte.

So erreichte das Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs (SIT) 2008, dass ein »Chèque Service« genanntes Sozialversicherungssystem eingeführt wurde (vgl. SIT 2010: 2), das es Arbeitgeber*innen ermöglichte, Angestellte in einem vereinfachten Verfahren anzumelden und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen (vgl. SIT 2004). In Absprache mit der Justiz- und Polizeibehörde setzte das SIT zudem eine juristische Vollmachtserklärung, die so genannte procuration durch, die von Sans-Papiers bei sich geführt werden und eine Festnahme aufgrund ausländerrechtlicher Vergehen verhindern soll (vgl. SIT 2010: 2f.). De facto sehen der Kanton Genf und andere Kantone in der Romandie heute infolge solcher Absprachen oft vom sofortigen Vollzug der gesetzlich möglichen ›Wegweisung‹ (Abschiebung) ab (vgl. Berner Zeitung 2016; Staatssekretariat für Migration SEM 2016), weil sie auch nach Ansicht der kantonalen Autoritäten gegen humanitäre Richtlinien verstößt und Menschen aus ihrem Lebensumfeld reißt. Die Deportabilität ist für lateinamerikanische Care-Arbeiterinnen heute in Genf als Verhandlungssache geregelt und wird im Einzelfall informell zwischen Gewerkschaften, NGOs und der Polizei ausgehandelt (vgl. Efionayi-Mäder et al. 2010: 40).

Im Gesundheitsbereich wurde erreicht, dass Krankenkassen Sans-Papiers nicht mehr ablehnen konnten und sie von der Praxis des Denunzierens Abstand nehmen mussten (vgl. Achermann/Efionayi-Mäder 2003: 32ff.). Es entwickelte sich ein breites Versorgungsnetzwerk, das kostenlose medizinische Dienstleistungen anbietet. Sans-Papiers konnten nun auch die schon existierende Nothilfeinfrastruktur nutzen (vgl. dazu Boggio/Mabillard 2009: 14ff.). Auch hier verständigten sich die Verbände und Organisationen mit der Polizei, die zusicherte, von Razzien in diesen Räumen abzusehen, wie der ehemalige Leiter der Nothilfeeinrichtung Emmaüs Genève, François Passard, erzählt (Interview vom 17.12.2009).

Auf kantonaler Ebene wurde also seit dem Jahr 2000 auf Druck der migrantischen Verbände nach einem ›pragmatischen Umgang‹ mit der Situation der Sans-Papiers gesucht. Alle Akteur*innen – von der kantonalen Regierung über Privatunternehmen bis hin zu den Aktivist*innen – waren daran interessiert, dass dieser Umgang so wenig Aufsehen wie möglich erregt. Der ›Genfer Weg‹ steht dabei in deutlichem Gegensatz zur Bundesberner Position: Auf Bundesebene wurden die Arbeits- und Lebensbedingungen von Sans-Papiers seit 2008 durch eine Reihe von Gesetzesänderungen – etwa durch das »Bundesgesetz über Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit« vom 17. Juni 20056 und das »Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer« vom 16. Dezember 20057 – erschwert.

Deutlich wird in diesem Gefüge aus formellen und informellen Umgangsweisen einerseits eine »Banalisierung« (Efionayi-Mäder et al. 2010: 39) des Rechtsstatus von Illegalisierten – also der Bedeutungsverlust juristischer Kategorisierungen –, andererseits führt der pragmatische Umgang zu einer »Humanisierung des Alltags« (ebd.). Zwar wird auf einzelne Forderungen eingegangen und Hilfestellung ermöglicht, auf der anderen Seite stagnieren die Kämpfe um eine rechtliche Gleichstellung, indem eine Konzentration auf partikulare Bereiche stattfindet. Die Beweggründe der Zugeständnisse sind den meisten Akteur*innen bewusst, zugleich sehen sie sich aber gezwungen, mit Ambivalenzen und Widersprüchen umzugehen, da sie aus der Perspektive der Kämpfe als Erfolge zu verbuchen sind, weil sie die Lebenssituation der Sans-Papiers erheblich verbessern.

Gut dokumentierte Undokumentierte: Kämpfe und Kontrolle

Die Kämpfe der migrantischen Akteur*innen waren in den vergangenen 15 Jahren eng mit der Entstehung eines umfassenden Expert*innenwissens über Migration verbunden. In diesem Wissen verknüpft sich die Perspektive der Kämpfe der Migration mit ihrer Kontrolle, denn eine wichtige Rolle in der Herausbildung dieses Wissens spielte ›engagierte‹ und ›graue‹ Literatur (vgl. Efionayi-Mäder/Cattacin 2001), also Publikationen von Aktivist*innen und Sympathisant*innen, die die prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen der Sans-Papiers wissenschaftlich untersucht haben, um konkrete politische Forderungen zu unterstützen. Wir verstehen diese Expertisen nicht als abstrakten Körper von Theorien und Erklärungen, sondern als intellektuelle Technologie des Regierens im Sinne einer sozialen Autorität, die sich um bestimmte Problematisierungen von Migration herum formiert und Wissen und Techniken unterschiedlicher Provenienz in ein komplexes Know-how amalgamiert (vgl. Rose 1998: 86). Diese Expertise betrifft das »Making up« (Hacking 1986) migrantischer Subjekte, indem Prozesse der Klassifizierung sich mit Prozessen der Herausbildung individueller und kollektiver Subjektivitäten verknüpfen. Expertise strukturiert auf diese Weise den »space of possibilities of personhood« (ebd.: 229) mit, der bestimmte Selbstbeschreibungen und Alltagspraktiken eher nahelegt als andere. In dieser Perspektive rücken die Wirkungsweisen von Begriffen und die ihnen zugrunde liegenden politischen Rationalitäten in den Fokus (vgl. Rose 1999: 29f.).

Zwei zentrale Prozesse lassen sich in Bezug auf das ›Making up‹ der migrantischen Subjekte beobachten: Erstens bildet sich eine dominante Figur heraus, die die Vergabe von Rechten und Freiheitsgraden an die ökonomische Verwertbarkeit knüpft, zwischen ›erwünschten‹ und ›unerwünschten‹ Sans-Papiers unterscheidet und eine an der neoliberalen Figur der Unternehmer*in orientierte meritokratische Form von Citoyenneté oder Bürger*innenschaft einführt. Zweitens wird diese Figur unter anderem durch sozialepidemiologische Technologien an spezifische Selbsttechnologien gebunden, die den Einsatz individueller Ressourcen einfordern. Zur zentralen Ressource wird dabei der Körper.

Einerseits knüpften diese Studien argumentativ an die aus den Bewegungen kommende Diskussion um Rechte an, andererseits begründeten sie die Forderungen zunehmend als ökonomische Notwendigkeit in Bezug auf die Situation am Arbeitsmarkt. Gleichzeitig entwarfen sie ein typisches Profil undokumentierter Beschäftigter als ledige Frauen aus Lateinamerika, um die 30 Jahre alt, mit mindestens einem Schulabschluss und Arbeit im Haushaltssektor. Weibliche Sans-Papiers im Care-Sektor beschrieben sie dabei als verantwortungsbewusste, motivierte, gesunde sowie dringend benötigte Arbeitskräfte (vgl. Chimienti et al. 2003: 33ff.). Die ›Notwendigkeitsdebatte‹ sowie die Unfähigkeit seitens der kantonalen Regierung, auf die Nachfrage nach gering qualifizierter Arbeit angemessen zu antworten, dominierten die Genfer Diskussion ab 2002.

Im Jahr 2003 wurde diese Klassifizierung Anknüpfungspunkt für ein konkretes politisches Programm, das die Regularisierung von im Haushalt arbeitenden Frauen, zugleich aber auch die Sanktionierung und Verhinderung weiterer irregulärer Migration zum Ziel hatte (vgl. Commission d’experts ›Sans-Papiers‹ 2004: 12). Die Entkriminalisierung erwerbstätiger Sans-Papiers wurde dabei an konkrete Bedingungen geknüpft: Sie sollte nur »Personen, die einen Pass besitzen, in Genf arbeiten, nie Asylsuchende waren und kein Delikt begangen haben« zugestanden werden (ebd.). Während so einerseits die Figur einer Sans-Papiers entworfen wird, deren »Illegalität […] einzig in der Tatsache [besteht], dass sie über keine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfüg[t]« (ebd.), werden im Gegenzug andere Menschen ausgeschlossen: jene, die »schwarzarbeiten«, abgewiesene Asylsuchende, deren Ausschaffung vorbereitet wird, »Asylsuchende ohne Pass, die nicht ausgeschafft werden können« sowie »Prostituierte«, »Straßenmusiker« und »straffällige Personen« (ebd.).

Von 2004 an nahmen Studien auch die Gesundheit und die Gesundheitsvorsorge von Sans-Papiers in den Blick. Auch dies steht im Zusammenhang mit der Partikularisierung der Kämpfe, in deren Folge sich der Blick auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche und Problemfelder der lateinamerikanischen migrantischen Organisationen konzentrierte. Die neue Generation von Studien stand im Kontext der zwischen 2002 und 2013 implementierten »Bundesstrategie Migration und Gesundheit« (Bundesamt für Gesundheit 2002), die Gesundheit, Ökonomie und Körper in einen neuen Zusammenhang stellte, indem das Recht auf ›Gesundheit für alle‹ auf der Basis eines umfassenden Public Health-Konzeptes eingefordert wurde (vgl. WHO 1998). Ausdrücklich sollte dieses Konzept »Untergruppen und Minderheiten« (Bischoff/Wanner 2004: 9) miteinbeziehen, indem bestehende Netzwerke und Selbstorganisationen stimuliert und Synergien ausgenutzt wurden (vgl. Rossiaud 2007). Im Zuge dieser Strategie entstanden eine Reihe neuer Organisationen, die die Gesundheit der Sans-Papiers und von Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus zu ihrem zentralen Anliegen machten. Die Strategie berief sich auf die »Werte« (Bundesamt für Gesundheit 2002: 10) der »Chancengleichheit, der adäquaten Leistungserbringung seitens des Gesundheitswesens, der Selbstverantwortung und des Empowerments, der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der wissenschaftlichen Fundierung« und ging von einem »dynamischen« und »ganzheitlichen Gesundheitsverständnis« (ebd.) aus: Gesundheit dürfe nicht bloß als Abwesenheit von Krankheit definiert werden, sondern müsse auch Lebensführung und Lebensqualität miteinbeziehen. Gesundheit wird hier vor allem unter dem Aspekt der Chancengleichheit und Integration thematisiert, wobei Integration sich vor allem auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt bezieht. Arbeit und Gesundheit stünden in einem »wechselseitigen Verhältnis«, denn »Personen, zum Beispiel, die keine gesundheitlichen Probleme haben, gliedern sich leichter in die Arbeitswelt ein« (ebd.: 7).

Eine zentrale Rolle spielte in dieser Strategie die Entwicklung sozialepidemiologischer Profile, die schicht- und herkunftsspezifische Krankheitsbilder ermitteln sollten. Konkret ausbuchstabiert wurde die Strategie ab 2002 mit der Einführung eines über die ganze Stadt verteilten Netzwerks aus Akteuren der Nothilfe (Lebensmittelvergabestellen, Suppenküchen, Notunterkünfte), Krankenhäusern, Gesundheitsdiensten, Beratungsstellen, Stadteilzentren und Behörden (vgl. u.a. Demain@genève 2009), das ein zentrales Werkzeug in der Sammlung sozialepidemiologischer Daten darstellt.8 Dabei kommt einer niedrigschwelligen Sensibilisierung und Schulung im Rahmen von psychotherapeutischen und psychiatrischen Maßnahmen, problemzentrierten Gruppengesprächen oder Empowermentgruppen auch eine zentrale Bedeutung für die Aktivierung salutogeneser Ressourcen zu. In diesem Begriff werden der Migrationskontext, die Erwerbstätigkeit, die lokale Gesundheitsversorgung und soziale Netzwerke mit der individuellen Dimension verknüpft und auch die Fähigkeit der Sans-Papiers miteinbezogen, Zukunftsperspektiven zu entwickeln und Träume zu formulieren (vgl. Achermann/Chimienti 2006b: 182ff.). Die Sans-Papiers bringen also als Expert*innen ihrer Situation ein spezifisches Wissen ein, das in Regierungsformen seinen Niederschlag findet (vgl. Rossiaud 2007). Die alltägliche Nutzung des Nothilfedispositivs verschränkt sich mit dem Wissen über die Subjekte der Migration.

Im Jahr 2004 erhob ein Monitoring (Gabadinho et al. 2007) erstmals systematisch den Gesundheitszustand und das Verhalten von Gruppen, die nach Nationalität und Aufenthaltsstatus zusammengefasst wurden (vgl. Bundesamt für Gesundheit 2007). Deutlich wird, wie auch die Figur des ›unerwünschten‹ irregulären Migranten in der neuen Semantik gefasst wird. Während Frauen aus Lateinamerika ein »unternehmerisches Potential« (Achermann/Chimienti 2006b: 189) und ein »proaktiver«, also verantwortungsvoller und gesundheitsbewusster Umgang mit dem Körper zugeschrieben werden, erscheinen abgewiesene Asylsuchende aus Westafrika als »anomisch« oder »fatalistisch« und aufgrund von traumatischen Fluchterfahrungen und fehlenden Netzwerken als schwer in den Arbeitsmarkt integrierbar (ebd.: 192). Die Ergebnisse der Monitorings flossen sukzessive im Zuge der Vernetzung der gesundheitspolitischen Akteur*innen über die Nationale Plattform für Gesundheitsversorgung für Sans Papiers auch in die Entwicklung von Interventionsmaßnahmen ein.

Auf diese Weise wird der Körper nicht mehr nur als Arbeitskraft, sondern mit all seinen Potenzialen, Ressourcen, Leidenschaften und Affekten – mit allem, ›was der Körper kann‹ (vgl. Böhler 2014) – zum Gegenstand des Regierens. Indem Handlungs-, Wahrnehmungs- und Bewegungsprofile erstellt werden, wird diese Kartierung des Körpers und seiner Möglichkeiten in den Studien zum einen in Bezug zu einem spezifischen Umgang mit dem Raum gesetzt, und zum anderen mit der Formulierung konkreter Handlungs- und Interventionsmaßnahmen verknüpft. Zunehmend rückten in den Studien subjektive Wahrnehmungsmuster sowie Alltags- und Körperpolitiken in den Vordergrund, ausdrücklich als »angewandte Forschung« (Achermann/Chimienti 2006b: 6) und Handreichung für die Praxis.

Durch den zunehmenden Bezug von Migrationspolitiken in Europa auf Gesundheitsaspekte in den vergangenen 15 Jahren wurde der Körper zum »Rechtsprinzip« (ebd.: 11) im Sinne Didier Fassins (2005: 370).9 Statt den aufenthaltsrechtlichen Status an den Status von ›Opfern ihrer Situation‹ zu knüpfen, wird der eigenverantwortliche, proaktive Umgang mit dem eigenen Körper zum Unterscheidungsmerkmal. Ein*e Akteur*in habe dann Chancen auf eine wirkliche Integration, wenn sie »kaum oder höchstens punktuell strukturelle Unterstützung« benötige und sich ausschließlich auf »eigene Ressourcen« stütze (Achermann/Chimienti 2006b: iv). Ihr wird dabei ein passiver Typ gegenübergestellt, der nicht in der Lage ist, eigene »individuelle Ressourcen« einzubringen und zudem herkunftsbedingt zur »Risikogruppe« gezählt wird (ebd.).

Der programmatische Aspekt des ›Making up‹ – die ›Integrierbarkeit‹ und die damit verbundene Vorstellung eines vorsorgenden und proaktiven Subjekts – spielt heute vor allem in den Härtefallregelungen eine zentrale Rolle. Die neue Problematisierung der Situation von Sans-Papiers im Zuge der Notwendigkeitsdebatte und des Public-Health-Ansatzes schlägt sich auch in der Forderung der Eidgenössischen Migrationskommission nach einem flexibleren Gebrauch des Begriffes der Integration und der Kriterien nieder, anhand derer bestimmt werden könne, ob eine Integration gelungen sei (vgl. dazu EKM 2008). Statt nur von den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes auszugehen, forderte die Kommission zum Thema »Integration als Gesetzesbegriff«, dass auch das »individuelle Potenzial zur Integration« berücksichtigt werden müsse (ebd.: 2). Eingefordert wird also auch hier ausdrücklich eine ›aktive‹ Bürger*innenschaft.

Erkennbar wird also ein neues »regime of truth« (Rose 1999: 29f.), das über Differenzierung und Kategorisierung einen Raum mit neuen Bewertungsmustern öffnet und eine spezifische Rationalität des Regierens ausdrückt. Indem Arbeit und Gesundheit verknüpft werden, werden Handlungs-, Wahrnehmungs- und Denkstrukturen von Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus hierarchisiert. Vor dem Hintergrund der Monitorings wurden aus Sans-Papiers im Sinne ›undokumentierter‹ Migrant*innen quasi ›bestens dokumentierte‹ Sans-Papiers.

Meritokratische Citoyenneté

Erkennbar werden in den bio- und geopolitischen Rekategorisierungen von Sans-Papiers Züge eines Verständnisses von Citizenship, in dem die Vergabe politischer Rechte nicht mehr als Gnadenakt, sondern als zentrales demokratisches Anliegen verstanden wird und »Einwohnerinnen und Einwohner, die sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen – ungeachtet der Staatsangehörigkeit – als Citoyens wahrgenommen werden und als solche behandelt werden« (EKM 2010: 4).

Wir verstehen Citizenship10 mit Engin Isin und Bryan Turner als sozialen Prozess, in dem Individuen und soziale Gruppen Rechte fordern, erweitern oder verlieren und dabei statt legalen Regelungen Normen, Praktiken, Bedeutungen und Identitäten in den Fokus rücken (vgl. Isin/Turner 2003: 4f.). Citizenship ist in dieser Perspektive eine politische Praxis, durch die sich Subjekte mittels Akten der Selbstermächtigung als politische Subjekte konstituieren (vgl. Köster-Eiserfunke et al. 2014: 186). Insofern bezeichnet Citizenship eine »capacity to act«, deren zentraler Referenzpunkt ein »Feld kompetitiver Relationen zwischen Individuen im Kontext einer angebbaren Umgebung« ist (Rose 2013: 99, Übersetzung KB/RM).

Das ›Making up‹ migrantischer Subjekte in Genf steht vor genau diesem Hintergrund: Statt den Rechtsstatus an messbare Kriterien zu knüpfen, wird Integration zu einer Frage von Kapazitäten und Fertigkeiten. Dabei steht die neoliberale Figur des »active and entrepeneurial citizen« im Fokus, der sein Leben mittels »acts of choice« selbstverantwortlich führt (ebd.). So werden die Konturen einer Form der Rechtevergabe sichtbar, deren Bedingungen Aktivität, Selbstsorge und unternehmerische Eigenschaften und Fähigkeiten sind: eine meritokratische Citizenship, in der Rechte erst ›erworben‹ werden müssen. An die Stelle eines Bündels von Bürgerrechten, die alle Bürger genießen, tritt eine »shifting political landscape« (Ong 2005: 3), in der heterogene Gruppen verschiedene Rechte und Vergünstigungen, die mit Citizenship verbunden sind, ebenso beanspruchen wie universalisierende Kriterien von neoliberalen Normen oder Menschenrechten (vgl. ebd.). Vor dem Hintergrund einer Flexibilisierung des Status des Citoyen verknüpft sich also die Konstruktion riskanter Gruppen mit Fragen der Staatsbürgerschaft. Die Kehrseite der meritokratischen Citizenship ist eine spezifische Konzeption von Anti-Bürger*innen, denen die Fähigkeit zur Eigenverantwortung abgesprochen und keine vollen Rechte zugesprochen werden.

Den ›Genfer Weg‹ zeichnet aus, dass sowohl gouvernementale Programme als auch aktivistische Strategien von neuen Praktiken der Differenzierung zwischen ›guten‹ und ›schlechten‹ Migrant*innen geprägt sind, denen spezifische geopolitische und biopolitische Problematisierungen und Bewertungsmatrizen menschlichen Verhaltens zugrunde liegen. Eine neue Lesart von Menschenrechten fasst die Frage der Schutzbedürftigkeit und die Frage, wer willkommen geheißen wird und wer unerwünscht ist, unter ökonomischen Gesichtspunkten neu. Am Genfer Beispiel wird deutlich, dass lokale ›Kulturen des Willkommens‹ mit einem politischen Imaginären des ›kommenden Anderen‹ verbunden werden, das sich über Abgrenzung zu und Ausschluss von bestimmten Ankommenden konstituiert. Sie gehen mit Technologien der Ablehnung und des Nicht-Willkommen-Heißens einher. Eine kritische Perspektive ist deshalb darauf angewiesen, sich jeweils die konkreten Bedingungen anzuschauen, unter denen Konzeptionen von (Nicht-)Schutzbedürftigkeit entstehen: Welche Rationalitäten, Technologien und Differenzkonstruktionen kommen zum Tragen? Woran kann Handlungsfähigkeit anknüpfen? Zudem wird die Bedeutung affektiver Politiken sichtbar: Die Sensibilisierungskampagnen in Genf haben maßgeblich zur Humanisierung des Alltags und zur Entstehung einer aktiven Kultur des Willkommens beigetragen, indem sie das Imaginäre des kommenden Anderen veränderten und einen politischen Raum für Identifikationen mit den Sans-Papiers als arbeitende, gesunde und selbstverantwortlich handelnde Citoyens eröffneten.

So lassen sich zwar Konturen einer selektiven Logik aufzeigen, die sich auch in den partikularen Kämpfe um Rechte und Deutungen der Schutzbedürftigkeit ausdrückt. Zugleich lässt sich ›Willkommenskultur‹ aber weder auf eine einzelne politische Rationalität noch auf einen schlichten Antagonismus der Akteur*innen zurückführen. Vielmehr haben wir es mit einer Vervielfältigung und Ausdifferenzierung von Programmen, Akteuren, politischen Ausrichtungen und Vorstellungen von Zugehörigkeit, Menschenrechten und Bürgerschaft zu tun. Damit verbunden ist die Herausbildung eines politisch umkämpften Raumes, der nur teilweise an die alten Kämpfe der Migration und an zielgruppenspezifische (partikulare) Repräsentationspolitiken anknüpft. Vor dem Hintergrund der durchaus auch als Erfolge anzuerkennenden Humanisierung des Alltags müssen neue Modelle politischer Aktions- und Bündnisformen gedacht werden, die die Rolle situativer Solidaritäten, affektiver Politiken und die Gefahren der Entpolitisierung in den Blick rücken.

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  • Volume: 3
  • Issue: 1
  • Year: 2017


Katherine Braun hat in ihrer Dissertation zu Alltagspraktiken illegalisierter Migrantinnen aus Bolivien in Genf geforscht. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der kritischen Methodologie, in poststrukturalistischen, dekolonialen und feministischen Ansätzen sowie in der kritischen Migrations- und Grenzregimeforschung. Derzeit untersucht sie Willkommenskulturen aus einer dekolonialen und assemblagetheoretischen Perspektive unter besonderer Berücksichtigung von Geschlechterverhältnissen.

Robert Matthies ist Politikwissenschaftler und Kriminologe und arbeitet als Redakteur bei der »taz.die tageszeitung«. Derzeit promoviert er an der Universität Hamburg zu neuen Visualisierungstechnologien und Blickregimen im Kontext von Kriminalitätskontrolle und Sicherheitspolitiken.