Better Migration Management

Die GIZ im Euro-Afrikanischen Grenzregime

Naemi Gerloff

Abstract Development policy, like other foreign policy fields, has been put into the service of migration management. Since the »long summer of migration« (Kasparek/Speer 2015) and in the wake of the EU-African Summit of Valletta, organizations dealing with development cooperation have increasingly been used to implement migration policy projects in African countries of origin and transit. On the German side, a government-owned company, the GIZ (German Society for International Cooperation) is the central actor in this field. Using projects currently run by GIZ in African countries, this article explains the emergence of this player in development policy, and its role in migration and border management. The article then scrutinizes the narratives by which this role is legitimized. It analyzes how GIZ’s work is related to the strategies of German and EU migration policy, and places the company within the process of externalizing the European border regime, or more specifically, the development of a Euro-African border regime.


Keywords migration management, development cooperation, externalization, EU-African border regime, GIZ


»GIZ koordiniert Grenzschutz im Sudan und in Eritrea« titelte die Tagesschau im Mai 2016 in Bezug auf das EU-Vorhaben Better Migration Management (BMM), welches durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) umgesetzt wird (vgl. Tagesschau 2016). Das Vorhaben ist Teil des Europäischen Treuhandfonds1 für Afrika, der im November 2015 durch den Euro-Afrikanischen Migrationsgipfel in Valletta ins Leben gerufen wurde (vgl. EUTF 2015). Mit diesem Treuhandfonds wird erstmals ein Instrument geschaffen, das maßgeblich Agenturen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit der Implementierung eines migrationspolitischen Aktionsplans beauftragt. Die GIZ erhielt im Vergleich zu anderen Entwicklungsinstitutionen besonders viele Zuschläge aus dem EUTF (vgl. Castillejo 2016: 16).

Im Zuge der öffentlichen Berichterstattung über das BMM stand insbesondere die Kooperation der GIZ mit repressiven Diktaturen wie dem Sudan und Eritrea in der Kritik (vgl. Hoffmann 2016; Kekeritz 2016; Pro Asyl 2016). Weniger Beachtung fand die Frage, warum Migrationsmanagement und Grenzsicherung überhaupt entwicklungspolitische Ziele darstellen. Daran anschließend analysiert dieser Artikel, wie und warum die GIZ als EZ-Akteur an der Umsetzung euro-afrikanischer Migrationspolitik beteiligt ist und welche Funktion sie dabei erfüllt. Wie gezeigt wird, soll die zunehmende Verschränkung von Migrations- und Entwicklungspolitik der Krisenhaftigkeit von Grenzregimen entgegenwirken und afrikanische Staaten stärker in Migrationskontrolle einbinden.

Spätestens seit Mitte der 2000er Jahre heben Vereinbarungen zwischen europäischen und afrikanischen Staaten die Bedeutung von Entwicklungspolitik heraus, um Migrationsbewegungen aus dem globalen Süden präventiv ›vorzubeugen‹ und Ursachen von Migration zu bekämpfen. Gleichzeitig etablierte sich Migration als festes Handlungsfeld der Entwicklungszusammenarbeit (vgl. Europäischer Rat 2005: 3ff.; Rabat Konferenz2 2006: 2).

Auch für die GIZ ist Migration und Flucht zu einem ihrer bedeutendsten Arbeitsbereiche angewachsen. Mit den »Herausforderungen der Flüchtlingskrise« (GIZ 2016) erhielt sie zusätzliche Finanzmittel für Projekte in afrikanischen Herkunfts- und Transitländern. Der deutsche Entwicklungsminister Müller erklärte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 2016 zum »Afrikaministerium« (Deutsche Bundesregierung 2016: 7) und möchte »die Rückkehr in die Heimatländer fördern« (Deutschlandfunk 2017). Die GIZ ist dabei eine wichtige Umsetzungsorganisation, deren migrationsbezogene Rollenverschiebung weitergehend unhinterfragt bleibt.

Hintergrund des Artikels ist eine qualitative empirische Sozialforschung für eine universitäre Abschlussarbeit. Dazu wurde eine inhaltliche Dokumentenanalyse von Veröffentlichungen der GIZ und Expert_innen-Interviews mit Mitarbeiter_innen durchgeführt. Weil ein Teil der interviewten Personen ihre Zitate auch in anonymisierter Form nicht zur Veröffentlichung freigab, wird auf einige aussagekräftige Zitate verzichtet.

Ausgehend von theoretischen Überlegungen zum Begriff des Euro-Afrikanischen Grenzregimes und der Externalisierung wird dargestellt, wie sich Migration(smanagement) als entwicklungspolitisches Thema etablieren konnte und welche Rolle das Entwicklungsparadigma in migrationspolitischer Zusammenarbeit spielt. Darauffolgend wird analysiert, wie sich insbesondere seit 2015/16 das Thema Migration im Unternehmen GIZ niederschlug und welche konkreten Projekte es hierzu im afrikanischen Kontext umsetzt.

Zum Begriff des Euro-Afrikanischen Grenzregimes

Der Regimebegriff der kritischen Migrations- und Grenzregimeforschung betont die Produktivität des umkämpften Regierens der Migration, die Anpassungsfähigkeit und Entwicklung antizipativer Strategien gegenüber Taktiken klandestinen Grenzübertritts (vgl. Hess/Tsianos 2010: 250). Aus materialistischer Perspektive werden Grenzregime als jene Rahmen verstanden, die »›migrationsbezogene‹ Probleme, Konflikte und Krisen« (Georgi 2016: 189) regulieren, um die »Reproduktion kapitalistischer Verhältnisse« (ebd.) zu gewährleisten. Die Forschungsgruppe »Staatsprojekt Europa« verweist hierbei auf Foucaults Ansatz der Gouvernementalität, um die komplexe Ausübung von Macht und das Wie des Regierens innerhalb von Regimen darzustellen (vgl. Buckel et al. 2014: 25). Diese Perspektive erlaubt, das Regieren von Migration anhand verschiedener (auch nicht-staatlicher) Akteure zu betrachten, ohne Herrschaftsverhältnisse im Kontext von Transnationalisierungsprozessen auszublenden.

Politiken der ›Externalisierung‹, also die Einbeziehung von Drittstaaten in Migrationskontrolle, gelten als zentrale Rationalität des Europäischen Grenzregimes zur Regulation ihrer immanenten Krisen — insbesondere aus Sicht der kritischen Grenzregimeforschung (vgl. Hess/Tsianos 2007; Tsianos/Ibrahim 2009; Schwiertz 2014; Dünnwald 2015; Tsianos/Kasparek 2015). Aktuelle Interventionen des movements-Journals verweisen jedoch auf Leerstellen des Externalisierungs-Paradigmas. Zum Einen leide diese Forschungsperspektive an einer kolonialen Amnesie, indem sie die europäische Grenzziehung in Afrika als koloniale Praxis aus dem Blick lasse (vgl. Korvensyrjä 2017). Zum Anderen reduziere der Begriff der Externalisierung die Transnationalisierung von Grenzregimen oftmals als bloße Ausweitung des Europäischen (vgl. Heck/Hess 2017). Externalisierung wird meist als Top-down-Prozess charakterisiert, der einseitig von der EU erarbeitete und gewünschte Grenzschutzpolitiken in Nachbarstaaten implementiert. Wie Heck und Hess dagegen am Beispiel der Türkei verdeutlichen, sind Grenzregime vielmehr als hybride Formationen zu verstehen, »in which different intersecting layers, scales, interests, and actors do not produce a linear process« (ebd.: 39). Es ist daher fraglich, ob der Externalisierungsbegriff hinreichend ist, um migrationspolitische Prozesse beschreiben und erklären zu können und die Interessen nicht-europäischer Entscheidungsträger_innen darin ausreichend zu erfassen.

Die migrationspolitische Zusammenarbeit europäischer und afrikanischer Regierungen ist als »strategische Partnerschaft« (Mangala 2013) zu verstehen, der post- und neokoloniale Machtverhältnisse, materielle Abhängigkeiten und eine eurozentristische Deutungshoheit zu Grunde liegen (vgl. ebd.: 199ff.). Trotz der bestehenden Machtgefälle agieren afrikanische Akteure in und durch diese Politiken. Es wäre daher unpräzise, den Ausbau innerafrikanischer Grenzen durch die Afrikanische Union (AU) selbst oder Interventionen afrikanischer Regierungen gegen ›irreguläre Migration‹ als bloße Verlagerung des europäischen Grenzregimes zu verstehen. Euro-afrikanische Migrations- und Grenzpolitiken gehen über punktuelle, bilaterale Kooperation hinaus und zeigen sich in einer Reihe institutionalisierter Gipfel, Dialoge und Strategiepapiere (vgl. Africa-EU Partnership 2017). Afrikanische Regierungen vertreten dabei aufgrund verschiedenster volkswirtschaftlicher Abhängigkeiten oder panafrikanischer Interessen ambivalente Haltungen gegenüber einer Einbeziehung in ein interkontinentales Grenzregime. Insbesondere Transitstaaten sind sich ihrer geostrategischen Bedeutung für Migrationskontrolle zunehmend bewusst und nutzen diese als Verhandlungsposition (vgl. De Haas 2008; Dünnwald 2015). Dabei zeigen sich Regierungen zum Teil aufgeschlossen gegenüber Maßnahmen, die auch dem Ausbau des eigenen staatlichen Machtmonopols dienen.3

Der Begriff des Euro-Afrikanischen Grenzregimes beschreibt, wie sich Praktiken des Grenz- und Migrationsmanagements transnational verwoben haben und migrationspolitische Diskurse und Strategien zwischen der EU und afrikanischen Staaten ›gewandert‹ sind. Er ist als Rahmung zu verstehen, um die Zusammenarbeit zwischen europäischen und afrikanischen Akteuren sowohl in ihrer Funktion der Externalisierung des EU-Grenzregimes als auch als interkontinentales Grenzregime zu fassen.

Migration Mainstreaming der Entwicklungszusammenarbeit

Im Kontext neoliberaler Globalisierung hat sich Entwicklungspolitik zu einer globalen Strukturpolitik transformiert, die mit transnationalen Themen wie Klimawandel und Migration über Armutsbekämpfung hinausgeht und nach einer Architektur der global governance strebt (vgl. Ziai 2007: 237ff.). So verwundert es nicht, dass auch die Regierbarkeit von globalen Migrationsbewegungen beeinflusst werden soll und die sogenannte Entwicklungshilfe »in den Dienst des Migrationsmanagements gestellt worden« (Hess/Tsianos 2007: 36) ist.

Das Projekt des Migrationsmanagements ist an vielen Stellen anschlussfähig für die Arbeit entwicklungspolitischer Organisationen. Seine Regierungstechniken sind auf eine flexible Steuerbarkeit von Migrationsbewegungen und damit auf Bevölkerung ausgerichtet (vgl. Geiger/Pécoud 2010: 1; Georgi 2007: 64). Im Fokus stehen Praktiken der Wissensproduktion und des Informationsaustauschs über das zu kontrollierende Objekt (vgl. Kalm 2010: 23; Hess/Karakayalı 2007: 53). Diskursiv werden dabei zunehmend Elemente linksliberaler Rhetorik und Themen wie humanitäre Hilfe, Flüchtlingsschutz und Rechte von Migrant_innen eingebunden (vgl. Georgi 2016: 192). Über das Narrativ, »die Migration abzuhalten, um menschliche Tragödien zu vermeiden« (Hess/Tsianos 2007: 34) oder die Absprache einer gesellschaftlichen Perspektive im Zielland wird legitimiert, Migrant_innen bereits während des Transits zu selektieren und Migrationsbewegungen präventiv zu verhindern (vgl. Georgi 2007: 86; Hess/Karakayalı 2007: 52). Dieses Narrativ bietet direkte Ansatzpunkte für eine migrationspolitische EZ, die in außereuropäischen Ländern tätig ist.

Die Idee des Migrationsmanagements verspricht außerdem eine Verwaltung von Migration nach ökonomischen Kriterien ›zum Wohle‹ aller Beteiligten. Im Sinne einer Triple-Win-Prophezeiung könnten Herkunftsland, Aufnahmeland und Migrant_in von einer regulierten Migration profitieren. Hier schließt der sogenannte Migration-Development-Nexus an (Hess/Karakayalı 2007: 51; Schwertl 2015: 3). Unter diesem Begriff plädierten ab etwa 2002 die Weltbank, die Internationale Arbeitsorganisation, die IOM und andere Akteure dafür, Migration durch eine entwicklungspolitische Brille zu betrachten und die Potentiale von Migration für Entwicklungsprozesse besser nutzbar zu machen. Dafür sollten Migrant_innen sich möglichst arbeitsmarkt- und entwicklungsorientiert verhalten und so einen Ressourcen- und Wissenstransfer in ihre ›Herkunftsländer‹ leisten. Der entwicklungspolitische Auftrag wird dabei individualisiert (vgl. Lavenex/Kunz 2008: 441, 450; Schwertl 2015: 8). Es folgte ein regelrechter Hype um den Migration-Development-Nexus, der sich von der Weltbank über die IOM bis UN und EU-Politiken zog. Die entwicklungspolitische Neukonzipierung der Migrationspolitik führte jedoch nicht zu einer Ablösung von Politiken der Versicherheitlichung, sondern lediglich zu ihrer Zusammenführung mit einem Entwicklungsansatz (vgl. Lavenex/Kunz 2008: 442; Schwertl 2015: 2).

Der Diskurs um Migration und Entwicklung erzeugte »gouvernemental eine breitere Zustimmung zum Migrationsmanagement, das heißt zu Migrationspolitiken, Grenzkontrollen, Rückführungsabkommen, der Befristung von Visen und zu zirkulärer Migration« (Schwertl 2015: 22). Er bewirkte ein erfolgreiches migration mainstreaming in der EZ sowie eine Diversifizierung des migrationspolitischen Akteursspektrums: »So that the German development organization GTZ suddenly gets active in border management issues and on the other hand the IOM suddenly behaves like a development aid organization« (Hess 2008: 8).

Das Entwicklungsparadigma in der euro-afrikanischen Migrationspolitik

Die Kopplung von Entwicklungsgeldern an migrationspolitische Konditionen ist prinzipiell nichts Neues (vgl. Dünnwald 2015). Bereits seit den 1990er Jahren werden Zahlungen als »Instrument der Disziplinierung« (Tsianos/Ibrahim 2009) oder im Rahmen von Rückübernahmeabkommen eingesetzt. Der Fluss von Entwicklungsgeldern verschob sich dabei mit dem geographischen Wandel der Migrationsrouten und Möglichkeiten der Macht- und Einflusssphäre. Während Anfang der 2000er der Fokus auf Interventionen in west- und nordafrikanische Transitstaaten lag, wurden zunehmend auch Kooperationen mit zentralafrikanischen Staaten und der Region Horn von Afrika angestrebt (vgl. Dünnwald 2015: 5f.; De Haas 2008: 1313; Oshana 2016). Der Diskurs um Migration und Entwicklung wurde und wird dabei immer wieder als Anreiz für die Einschreibung von Migrationskontrolle in politische Agenden afrikanischer Staaten eingebunden.

Wichtige Meilensteine darin sind der europäische Gesamtansatz für Migration (GAM) und die erste Euro-Afrikanische Ministerkonferenz zu Migration und Entwicklung 2006 in Rabat. Sie versprechen rhetorisch eine partnerschaftliche Neuausrichtung »to ensure that migration works to the benefit of all countries concerned« (Europäischer Rat 2005: 3). Die Konferenz von Rabat setzte eine Institutionalisierung des Euro-Afrikanischen Dialogs zu Migration und Entwicklung in Gang, aus der eine Reihe von Abkommen und direkte Interventionen europäischer Grenzschutzakteure in nord- und westafrikanischen Staaten (vor allem Libyen, Mauretanien, Mali) resultierten (vgl. Dünnwald 2015: 5f.; De Haas 2008: 1313). Gleichzeitig wirkte sie diskursiv auf die Einstellung afrikanischer Regierungen und Zivilgesellschaften zu Migration und trieb eine Einteilung in ›legal-illegal‹ voran (vgl. Dünnwald 2015: 1).

Die politischen Umbrüche im nordafrikanischen Raum ab 2010/11 lassen bestehende Grenzsicherungen am Mittelmeer zusammenbrechen und zeigen die Fragilität der aufgebauten Allianzen. Effektives Migrationsmanagement erfordert eine direkte Steuerung durch lokale Grenzschutz- und Sicherheitsinstitutionen, die auch für die beteiligten Drittstaaten einen eigenen Sinn ergibt. Durch neue bilaterale Vereinbarungen, wie Mobilitätspartnerschaften mit Marokko und Tunesien versucht die EU, Kontrolle im Mittelmeerraum zurück zu erlangen und verspricht Entwicklungs- und Mobilitätsvorteile (vgl. Oshana 2016). Zudem wird mit dem Khartum-Prozess (EU Horn of Africa Migration Route Initiative) 2014 ein weiterer regionaler Rahmen des Migrationsmanagements am Horn von Afrika ins Leben gerufen. Er soll Antworten auf einen ›gestiegenen Menschenhandel‹ und die Schleusung von Migrant_innen in der Region finden (EU/ICMPD 2016). Die 2015 verabschiedete Europäische Migrationsagenda hält dazu fest, dass ›afrikanische Schlüsselstaaten‹ hinsichtlich der Steuerung von Migration nicht nur durch Frontex, sondern auch über Gelder und Initiativen der europäischen Entwicklungspolitik unterstützen werden können (vgl. Europäische Kommission 2015: 11f.).

Die Ereignisse des »langen Sommers der Migration« (Kasparek/Speer 2015) verdeutlichen erneut, wie abhängig das Funktionieren des europäischen Grenzregimes von der Einbeziehung (afrikanischer) Drittstaaten und einer global ausgerichteten Migrationspolitik ist (vgl. Hess et al. 2017: 8f.). Der anschließende Euro-Afrikanische Migrationsgipfel in Valletta ist mit unter als Reaktion darauf zu verstehen. Dort wird ein Europäischer Treuhandfonds eingerichtet, der deutlicher als je zuvor auf die Einbeziehung der EZ in das Management von Migration abzielt. Diskursiv stehen dabei drei Punkte im Vordergrund: Effiziente Rückkehrpolitik, die Verfolgung von Schleppern mit Verweis auf den notwendigen Schutz von Migrant_innen sowie die sogenannte Ursachenbekämpfung irregulärer Migration (vgl. Valletta-Gipfel 2015: 2f.). Große Teile des Treuhandfonds stammen aus entwicklungspolitischen Töpfen wie dem Europäischen Entwicklungsfonds (vgl. Castillejo 2016: 7). Zu seiner Implementierung werden maßgeblich Organisationen der EZ eingesetzt, obwohl umstritten ist, inwieweit die vorgesehenen Maßnahmen die Kriterien der offiziell definierten Entwicklungshilfe4 überschreiten (vgl. ebd.: 8, 15f.). Einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) zufolge hat der EUTF daher die wesentliche Funktion, geplanten migrationspolitischen Projekten eine entwicklungspolitische Rationalität zu verleihen (vgl. ebd.: 15f.).

Ebenfalls auf dem Valletta-Gipfel entsteht das Konzept sogenannter Migrationspakte (migration compacts) als maßgeschneiderte Verträge mit Drittstaaten zur Steuerung von Migration (vgl. Europäische Kommission 2016). Die europäische Entwicklungspolitik wird dabei eingebunden, »um die Anstrengungen der Länder zu honorieren, die bereit sind, bei der Migrationssteuerung wirksam mit der EU zusammenzuarbeiten, und um Konsequenzen für jene sicherzustellen, die dies verweigern« (ebd.: 2). Dieser more-for-more-Ansatz beinhaltet also gleichzeitig ein less-for-less-Prinzip, welches die Konditionalität von Entwicklungsgeldern für afrikanische Drittstaaten verstärkt (vgl. Oshana 2016). Im Zuge der Bemühungen um den Abschluss solcher Migrationspakte haben Besuche europäischer Politiker_innen in afrikanischen Staaten zugenommen. Vertreter_innen von NGOs beklagen derweil die lokalen Effekte auf afrikanische Migrationsrouten.5

Die Debatte um vermeintliche Fluchtursachen und Asylverfahrenszentren in afrikanischen Staaten bleibt hoch aktuell, so auch bei der G20-Afrikakonferenz 2017 in Hamburg und dem EU-AU-Gipfel in Abidjan (vgl. Jakob/Schlindwein 2017; Bernau 2017). Im Querschnittfeld von Migrations- und Entwicklungspolitik treten dabei neben ›alt-bekannten‹ UN-Organisationen, der IOM oder dem ICMPD, nun auch explizit Akteure der EZ in Erscheinung.

Der ›Migrationsboom‹ bei der GIZ

Die GIZ versteht sich als »weltweit tätiger Dienstleister« (GIZ 2016a) und beschäftigte im Jahr 2016 über 18.260 Menschen in rund 120 Ländern (vgl. ebd.). Als gemeinnütziges Unternehmen der BRD liegt die GIZ zu hundert Prozent in staatlicher Hand. Über den Geschäftsbereich der International Services kann sie jedoch auch Dienstleistungen für andere Auftraggeber, wie nationale Regierungen oder Unternehmen, anbieten (vgl. Deutscher Bundestag 2012: 12). Die EU ist in diesem Zusammenhang einer der wichtigsten Auftraggeber. Das Finanzvolumen von EU-Aufträgen stieg seit 2014 kontinuierlich an (vgl. GIZ 2017: 64f.).

Auch das für die GIZ maßgeblich bestimmende BMZ verdreifachte 2016 sein Budget zur »Bewältigung der Flüchtlingskrise« (BMZ 2016: 2). Konkrete Handlungsfelder sieht das Ministerium u.a. in der Bekämpfung sogenannter ›Schlepperkriminalität‹ und in der Verbesserung der Möglichkeiten von Rückführung (vgl. BMZ 2016a: 3). Die Afrikanische Union soll dabei unterstützt werden »ihr Mandat im Bereich Migration und Flucht wahrzunehmen« (BMZ 2016b: 8) und den Valletta-Aktionsplan schnellstmöglich umzusetzen. Denn — so verdeutlichen diverse Staatsreisen von Regierungsvertreter_innen in den letzten zwei Jahren — »[d]as zentrale Problem ist die Migration aus Afrika mit 1,2 Milliarden Menschen« (Merkel zit. n. Süddeutsche Zeitung 2016). Das afrikapolitische Strategiepapier des BMZ problematisiert das prognostizierte Bevölkerungswachstum Afrikas als besondere, migrationspolitische Bedrohung. Es sei dafür zu sorgen, dass »der Ausweg aus der Perspektivlosigkeit nicht in Europa sondern auf dem afrikanischen Nachbarkontinent gesehen wird« (BMZ 2016b: 4). Aus diesem Grund wird die deutsche EZ unter das Mantra der sogenannten Fluchtursachenbekämpfung gestellt. Ihr primäres Ziel liegt in der »Verringerung des Migrationsdrucks« (ebd.: 5).

Die kurzfristig bereitgestellten Gelder lassen Flucht und Migration neben Klimaprogrammen zum größten Tätigkeitsfeld der GIZ werden (vgl. GIZ 2017: 8). Der neu eingesetzte Koordinator des Bereichs Flucht und Migration, ehemals tätig im Bereich Neukunden, beschreibt im Interview mit mir den Zuwachs so: »Jetzt ist aber mit dem Zustrom der Flüchtlinge und Migranten innerhalb der letzten eineinhalb Jahre ein wenig die Notwendigkeit entfallen, intensiv nach Neukunden zu suchen, weil einfach die Arbeit und das Geld auf uns zugelaufen ist […]« (Mitarbeiter M1: 2016). Im Bereich Flucht und Migration hat sich für das Unternehmen ein unerwartet relevantes Feld für Wachstum ergeben.

Gleichzeitig erzeugt der Anstieg globaler Migrationsbewegungen einen politischen Rechtfertigungsdruck. So sieht sich M1 mit Fragen konfrontiert, wie: »Warum kommen jetzt die Leute zu uns und warum habt ihr nicht die Lebensbedingungen verbessert, dass die Leute da sein können?« (ebd.). Das an die GIZ herangetragene Verständnis des entwicklungspolitischen Auftrags zur Verbesserung von Lebensverhältnissen ist demnach tief mit dem Gedanken von Migrationsprävention verbunden. Neben einem gestiegenen Handlungsdruck beschreiben Mitarbeiter_innen auch einen thematischen Wandel, der Migration zunehmend in einen sicherheitspolitischen Zusammenhang stellt:

»Jetzt wo wir die Flucht- und Migrationskrise haben, ist natürlich ein viel höherer Druck seitens der Auftraggeber da wirklich auch als GIZ aktiv zu werden. Also in der migrationspolitischen Beratung, in der Fluchtursachenbekämpfung, aber auch in Maßnahmen, die eher ein sicherheitspolitisches Spektrum abdecken, wie zum Beispiel Grenzmanagement. […] Und sowohl Migrationsprojekte, als auch Grenzmanagementprojekte haben im Umfang und an der Anzahl deutlich zugenommen.« (M2 2017)

Ein weiterer Bereich, für den mehr Finanzmittel bereitgestellt werden, ist ›freiwillige Rückkehr‹. Der aktuelle Bedarf an neuen Rückkehrprogrammen, so erklärt ein Migrationsexperte6 der GIZ, sei »sehr innenpolitisch motiviert« (M3 2017) und führe zu einer stärkeren Zusammenarbeit mit dem BMI und anderen innen- und außenpolitischen Akteuren (vgl. ebd.). Es sei insgesamt ein »hochsensibles Thema« (ebd.), über das er nicht viel sagen könne. Er betont, die GIZ habe hier wenig Handlungsspielraum: »Das sind Themen, mit denen wir jetzt umgehen müssen. […] Wir sind keine NGO, wir sind im Besitz der Bundesregierung« (ebd.). Durch diese Aussage wird deutlich, wie die GIZ in der Ausrichtung ihrer Arbeit von politischen Interessen und deren Konjunkturen abhängig ist. Dass Migration zu ihrem größten Tätigkeitsfeld aufgestiegen ist, hängt direkt mit der gestiegenen Mittelvergabe im Zuge des erschütterten Grenzregimes 2015 zusammen. Auch wenn die GIZ nach ihrer Selbstdarstellung als Dienstleister handelt und Maßnahmen nur durchführt, statt sie auf die Agenda zu setzen, unterliegt ihre Arbeit einer politischen Rationalität, die ihren Mitarbeiter_innen bewusst ist.

Perspektive Heimat — Rückkehrprogramme und Migrationsberatung

Einige Monate nach der Interviewaussage zum ›hochsensiblen‹ Thema Rückkehr wird vom BMZ unter dem Titel ›Perspektive Heimat‹ ein Rückkehrprogramm aufgesetzt. Es beinhaltet die Einrichtung von Rückkehrberatungsstellen in Deutschland und soll die ›freiwillige Rückkehr‹ in verschiedene Balkanstaaten sowie nach Tunesien und Marokko fördern. Zukünftige Zielländer sind Nigeria, Ghana, Senegal, Irak, Afghanistan und Ägypten. Die GIZ unterstützt die Beratung durch sogenannte Reintegration-Scouts, die Beschäftigungsperspektiven in Herkunftsländern aufzeigen und Kontakte zu Projekten der deutschen EZ herstellen sollen (vgl. BMZ 2017: 2f.).

Darüber hinaus hat die GIZ eigene sogenannte Migrationsberatungszentren in Albanien, Serbien, Kosovo, Tunesien und Marokko eröffnet; weitere sind in Planung. Hier sollen »legale Wege in die Bundesrepublik, aber auch Optionen zum Bleiben« (GIZ 2015) aufgezeigt werden. Ein Mitarbeiter meint diesbezüglich: »Man könnte denken, es geht um Migrationsverhinderung: Kommt nicht! Aber es geht um Information, was Migration realistisch bedeutet, was die Risiken sind« (M3 2017). Neben Migrationsinteressierten richtet sich das Beratungsangebot auch an Rückkehrer_innen. Es diene so als »Verbindungsstelle zwischen Rückkehrberatung in Deutschland und der Reintegrationsförderung im Herkunftsland« (BMZ 2017: 4).

Ziel der GIZ ist Rückkehrpolitiken im Sinne einer ›nachhaltigen Reintegration‹ zu verbessern (vgl. GIZ/German Marshall Fund 2016: 5). Unter ›nachhaltig‹ versteht der Migrationsexperte der GIZ eine »Rückkehr, sodass die Leute nicht im Drehtüreffekt wieder zu uns zurückkommen, idealerweise mit einer Entwicklungsorientierung« (M3 2017). Gleichzeitig sollen keine Anreize geschaffen werden, sodass »der Bruder sich dann gleich auf den Weg macht« (ebd.). Die Begünstigung potentieller, zukünftiger Migration ist hier demnach nicht erwünscht.

Die aktuellen politischen Anforderungen verlangen dabei auch wirtschaftliche Effizienz: »Wir können jetzt kein Fünf-Millionen-Programm irgendwo auflegen, in einem Land, und dann kommen 80 Rückkehrer« (M1 2016). Die bereits langjährig von der GIZ betriebene Beratung für ›rückkehrende Fachkräfte‹ sei dagegen in der Umsetzung relativ teuer. Auch umfasst die neue Zielgruppe nicht mehr nur hochqualifizierte Migrant_innen, sondern generell Menschen, denen eine langfristige Bleibeperspektive in Deutschland abgesprochen wird (M3 2017). ›Freiwilligkeit‹ sei dabei nicht so klar definiert, so ein Mitarbeiter (M1 2016a). Für den Fall eines abgelaufenen Aufenthaltsstatus stellt die GIZ-Broschüre Return Migration beispielsweise die Kategorie »voluntary but unavoidable« auf (GIZ/German Marshall Fund 2016: 6). Der unvermeidbare Zwang einer Ausreisepflicht fällt damit auch unter ›freiwillig‹.

Auch auf Regierungsebene leistet die GIZ Migrationsberatung hinsichtlich Rückkehrthemen. Seit 2015 führt sie das Projekt ›Merhaba — Willkommen in Marokko‹ durch, welches marokkanische Kommunen im Bereich Migrationsmanagement und Integration unterstützen soll. Dabei wird zivilgesellschaftlich auf den Aufbau einer »marokkanische[n] Willkommenskultur« (GIZ 2015a) hingewirkt, welche die lokale Integration von Transitmigrant_innen und rückkehrenden Marokkaner_innen fördern soll. Ebenfalls seit 2015 arbeitet die GIZ mit dem marokkanischen Staat am »Aufbau einer nationalen Behörde zur Durchführung von Asylverfahren« (GIZ 2015b). Ministerien, Richter_innen und zivilgesellschaftliche Akteure erhalten Trainings, die Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen von Flüchtlingsschutz vermitteln und bei der Erstellung von Handlungsanweisungen und Verwaltungsvorschriften helfen sollen. Gleichzeitig soll die bilaterale Zusammenarbeit so gestärkt werden, »dass Partnerschaften abgeschlossen werden, dass ein Dialog stattfindet zwischen Entsendeland und zwischen Ankunftsland und dass sich beide Länder Gedanken machen, über Themen wie Mobilisierung der Diaspora, Integration, aber eben auch über Themen wie Rückführung« (Wittenborg 2016). Durch migrationspolitische Strategieentwicklung und Kooperationsabkommen wird Marokko in internationale Politiken des Migrationsmanagement eingebunden. Der Ausbau staatlicher Verwaltungsstrukturen, Asylsysteme und (Re-)Integrationsmaßnahmen birgt dabei die Gefahr, politischen Bestrebungen nach Rückführungen eine Legitimationsgrundlage zu bieten, Migrant_innen in Transitstaaten zu ›fixieren‹ und internationale Schutzgesuche zu externalisieren.

Good fences make good neighbors — Grenzmanagement und Polizeiausbildung

Funktionierendes Grenzmanagement betrachtet die GIZ als Bestandteil von Rechtsstaatlichkeit, ›guter Regierungsführung‹ und somit als Voraussetzung für positive Entwicklungsprozesse. Der informelle Grenzübertritt wird dagegen mit Menschenhandel und organisierter Kriminalität in Verbindung gesetzt und als eine potentielle Gefahr gesehen (vgl. GIZ 2015c: 1; M2 2017). Projekte zur Verwaltung und Kontrolle von Grenzen sind daher im Sektor ›Sicherheit‹ der GIZ angesiedelt. Ihr Leistungsangebot reicht vom »Aufbau von technischen Unterstützungseinheiten« (GIZ 2015c: 1), der »Beschaffung und Wartung materieller Ausstattung von Grenzbehörden« (ebd.: 2) bis zur »Stärkung von Institutionen zum Thema Grenzmanagement« (ebd.). Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit mit der deutschen Bundespolizei oder der IOM (M2 2017).

In diesem Rahmen führt die GIZ seit 2008 mit dem African Union Border Programme (AUBP) und dem ›Polizeiprogramm Afrika‹ zwei Mehrländerprojekte in Subsahara-Afrika durch. Beide Vorhaben laufen im Auftrag des Auswärtigen Amtes und erhalten zum Teil Kofinanzierung durch die EU (vgl. GIZ 2016b: 1; Deutscher Bundestag 2015: 9).

Im AUBP arbeitet die GIZ mit insgesamt 19 AU-Mitgliedsstaaten an der Umsetzung des Grenzprogramms der AU. Dies hat zum Ziel, die kolonial gezogenen Grenzen afrikanischer Staaten vollständig zu markieren und die Durchlässigkeit für grenzübergreifende Viruserkrankungen, organisierte Kriminalität sowie irreguläre Migrationsbewegungen zu senken. Die Partner werden im Aufbau von Grenzposten und Grenzinfrastruktur unterstützt und erhalten Fahrzeuge, Büroausstattung und GPS-Geräte. Polizeieinheiten werden im Umgang mit Kartenmaterial und GPS-Systemen geschult. Darüber hinaus wird Versorgungsinfrastruktur in Grenzgebieten aufgebaut, die die grenzüberschreitende Kooperation von Kommunen fördern und Fluchtursachen bekämpfen soll (M2 2017; Deutscher Bundestag 2015: 4; GIZ 2016b: 1f.).

Auch will die GIZ im AUBP die Zusammenarbeit zwischen Regionalorganisationen (ECOWAS, IGAD usw.) und der AU ausbauen und beim Aufbau eines GPS-basierten ›AU-Grenzinformationssystems‹ unterstützen (vgl. GIZ 2016b: 1f.). Einer zuständigen Mitarbeiterin zufolge soll dabei eine Formalisierung von Abläufen der Grenzkontrolle sowie eine Angleichung von Politiken und Praktiken des Grenzmanagements erreicht werden:

»Es geht ja darum, dass der Staat in Kooperation mit anderen Staaten und den staatlichen Behörden auch in die Lage versetzt wird, die Grenzen zu managen. Das heißt nicht nur die Grenzen zu schließen und dicht zu machen, sondern auch, zu öffnen, Migration zu ermöglichen. Aber gleichzeitig eben auch zu wissen, wer kommt da jetzt eigentlich über die Grenze und wer geht. Also das ganze so ein Stück weit verwalten zu können.« (M2 2017)

Wie sie nachfolgend klarstellt, geht jedoch die Verwaltung von Migrationsbewegungen mit staatlich definierten Kriterien und der Unterscheidung in ›reguläre‹ und ›irreguläre‹ Bewegungen einher: »Es gibt allerdings sicherlich einen Zusammenhang mit irregulärer Migration. Also, dass durch ein besseres oder effizienteres Grenzmanagement die Arbeitsmigranten, die jetzt ohne Pässe über die Grenze reisen, weil sie dort arbeiten, dass das natürlich auch ein Stück weit unterbunden wird« (ebd.). Die Erfassung dessen, ›wer da jetzt kommt‹ ist unweigerlich mit der Kriminalisierung irregulärer Grenzübertritte verbunden.

Auch im Polizeiprogramm Afrika fördert die GIZ einen institutionellen und materiellen Ausbau des Grenzschutzes in der Sahelzone. An der für Transitmigration wichtigen Nordgrenze Nigerias half die GIZ beim Bau von neun Grenzposten (vgl. Weiß 2016). Darüber hinaus wurde das Personal darin geschult, »Grenzmanagement nach internationalen Standards durchzuführen, also Ausweis- und Güterkontrollen, gefälschte Dokumente identifizieren zu können, Kriminelle zu erkennen und festzusetzen — selbstverständlich unter Einhaltung der Menschenrechte« (ebd.).

In Mauretanien und im Tschad wird im Rahmen des Programms eine mit Interpol verknüpfte Kriminaldatenbank aufgebaut und Kommissariate mit Fingerabdrucksets ausgestattet (vgl. Deutscher Bundestag 2015: 7, 10). Im Tschad wurde diesbezüglich »[d]ie Arbeit der Abteilung für Kriminaltechnik […] der Direktion für Personenerkennung (Identité Civile) unterstellt, welche für Pässe, Ausweise und Aufenthaltsgenehmigungen zuständig ist. Der Schwerpunkt dieser Direktion liegt bei der Einführung einer biometrischen Datenbank« (ebd.: 10). Dies deutet darauf hin, dass die Umstrukturierung und technische Ausstattung auch im Namen einer strafrechtlichen Verfolgung irregulärer Grenzübertritte und Schleusung erfolgt. Als wesentliches Sicherheitsproblem gilt in diesem Zusammenhang die häufige Kooperation von Grenzbehörden mit sogenannten ›Schleuserbanden‹ (M2 2017). Eine weitere Komponente des Programms ist daher die Korruptionsbekämpfung innerhalb der Polizei. Im Niger und Tschad wird in diesem Sinne auch die Personalabteilung der nationalen Polizei beraten (vgl. Deutscher Bundestag 2015: 10).

Insgesamt verortet die GIZ die Ursache sogenannter »Schattenseiten von Migration« (M3 2017) in einem ›Mangel an Staat‹ (Abwesenheit staatlicher Akteure in Grenzgebieten, Fehlen von Grenzposten, nicht-rechtsstaatliches Handeln von Beamt_innen, Informalität von Abläufen) in den afrikanischen Projektländern. Ihre Gegenmaßnahmen haben zum Teil zur Folge, dass irreguläre Grenzübertritte rechtlich kriminalisiert und praktisch erschwert werden. Die Mitarbeiter_innen verbinden mit der Zielsetzung jedoch vor allem menschenrechtliche Schutzfunktionen: Grenzsicherung soll Grenzen sicherer machen, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit ermöglichen. Wie nachfolgend gezeigt wird, ist dieser vermeintliche ›Schutz‹ ein wesentliches Argument, dass auch im Programm Better Migration Management angeführt wird.

Better Migration Management — Die GIZ im Khartum- und Valletta-Prozess

Über den Treuhandfonds des Valletta-Gipfels (EUTF) wurde die GIZ mit insgesamt 13 Projekten7 in Höhe von 170 Mio. Euro beauftragt. Better Migration Management (BMM) ist mit 46 Millionen Euro Förderung ihr finanziell größtes Vorhaben und umfasst den weitesten geographischen Projektraum. Dem Titel entsprechend ist das übergeordnete Ziel des Vorhabens, »[t]o improve migration management in the region, and in particular to address the trafficking and smuggling of migrants within and from the Horn of Africa« (GIZ 2016c: 10). Als ein sogenanntes Regionalvorhaben betrachtet es die verschiedenen regionalen Transitrouten und umfasst alle Staaten des Khartum-Prozesses (Sudan, Südsudan, Eritrea, Äthiopien, Dschibuti, Somalia, Kenia, Uganda, plus Ägypten und Tunesien) (vgl. ebd.: II). Das BMM stellt damit eine direkte Fortführung und Ausbuchstabierung des 2014 eingeläuteten Khartum-Prozesses dar. In der Projektbeschreibung der GIZ heisst es dazu: »BMM […] will be the central hub for migration management work at the heart of the Khartoum Process« (ebd.: 44).

Aufgrund ihrer regionalen Präsenz und inhaltlichen Erfahrung wurde die GIZ von Seiten der EU und des BMZ für die Leitung des Vorhabens vorgeschlagen (vgl. EUTF 2015: 11). Sie führt ein Konsortium von Implementierungsorganisationen, welches die verschiedenen Komponenten des BMM umsetzt (vgl. GIZ 2016c: II, 43f.). Als konkrete Handlungsfelder wurden (1) Policy-Harmonisierung, (2) Kapazitätenbildung, (3) Schutzmaßnahmen und (4) Sensibilisierung der Öffentlichkeit identifiziert (vgl. ebd.: 1).

Über die Policy-Harmonisierung sollen Politiken des Migrationsmanagements regional angeglichen und der Transfer zum Forum des Khartum-Prozesses gestärkt werden. Dafür werden u.a. Aktionspläne gegen ›Schleusung und Menschenhandel‹ entworfen, interministerielle Trainings durchgeführt und der Austausch von best practices vorangetrieben. Es finden Untersuchungen zu legislativen Lücken sowie Workshops zum Entwurf neuer Gesetzgebungen statt (vgl. ebd: 11ff.). Mitarbeiter_innen betrachten diese Komponente als eine der wichtigsten für die erfolgreiche Umsetzung des BMM. Es gehe »nicht um die Lieferung von Nachtsichtgeräten« (M3 2017), sondern darum, die Länder des Khartum-Prozesses zur überregionalen Zusammenarbeit zu bewegen, so der GIZ-Migrationsexperte. Verbessertes Migrationsmanagement bedeute dahingehend: »Capacity Development für die Partner, […] um ihre eigene Rolle im Migrationsmanagement nach internationalen und humanitären Standards wahrzunehmen und auszufüllen« (ebd.).

Über die ›Kapazitätenbildung‹ finden Schulungen für Beamt_innen des Grenzschutzes, der Polizei und Immigrationsbehörde statt (vgl. GIZ 2016c: 13). Diese können als überregionale Trainings von Grenzpolizeien aus verschiedenen Staaten stattfinden, sodass auch Beamt_innen geschult werden können, deren Staaten von bilateraler EZ mit Deutschland ausgeschlossen sind (M2 2017). Eine »Chance, […] gerade auch mit den Partnern, die wirklich schwierig sind, wie jetzt Sudan oder Eritrea, hier zumindest die Möglichkeit zu haben, sie in ein regionales Konzept einzubinden« (ebd.), meint eine Mitarbeiterin. Die Trainings sollen die Grenzbeamt_innen auf den Umgang mit sogenannten ›gemischten Migrationsbewegungen‹ vorbereiten, menschenrechtliche Standards vermitteln und mit Verfahren zur Statusbestimmung vertraut machen (vgl. GIZ 2016c: 14f.). Ferner zielt der Ausbau von Kapazitäten auf die strafrechtliche Verfolgung sogenannter ›Schleuser und Menschenhändler‹ ab. Hierzu sollen die wichtigsten Grenzübergänge der Region überprüft, bestehende Grenzposten renoviert und mit Grenzinformationssystemen ausgestattet werden. Auch die Einführung biometrischer Daten wird dabei angestrebt (ebd.).

Die dritte Komponente, ›Schutz‹, wirkt auf die Hilfestellung von Betroffenen des Menschenhandels und sogenannter ›vulnerabler Personen‹8 hin (vgl. ebd.: 16). Vorgesehen sind u.a. mappings bestehender Schutzdienstleistungen in den Projektländern, die Entwicklung standardisierter Verfahren zur Bestimmung von ›Schutzbedürftigen‹ sowie die Einrichtung zweier safe houses. Auch Programme des assisted voluntary return and reintegration zählt das BMM zu Schutzdienstleistungen (vgl. ebd: 17ff.). In Zusammenarbeit mit der IOM soll das Angebot der ›freiwilligen Rückkehr‹ regional ausgebaut und bekannter gemacht werden (vgl. ebd: 21f.).

Über öffentliche Sensibilisierungsarbeit will das BMM zusätzlich Alternativen zu irregulärer Migration und mögliche lokale Lebensentwürfe aufzeigen, indem zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivitäten (Informationskampagnen, öffentliche Events oder community conversations) gefördert werden (vgl. ebd: 23ff.).

Die starke öffentliche Kritik, die nach dem Bekanntwerden des BMM-Programms geäußert wurde, weist die GIZ von offizieller Seite entschieden zurück. Die Zusammenarbeit mit autoritären Regimen betrachtet Vorstandsmitglied Preuß als pragmatische Notwendigkeit, um überhaupt in der Region aktiv zu werden: »If you are in hell, you have to talk to the devil!« (Preuß 2016), äußert er in einer Stellungnahme. Intern wird das Projekt jedoch zum Teil stark diskutiert, berichten Mitarbeiter_innen. Es sei »ein Vorhaben […], welches schon für große Unruhe sorgt, weil wir mit Staaten arbeiten, die Menschenrechte verletzen oder verletzt haben« (M1 2016). Gleichzeitig überwiegt für die Interviewten die positive Zielsetzung des Vorhabens: »Aber auf der anderen Seite, […] wenn das dazu dient, Flüchtlinge, Migranten zu schützen und das Migrationsmanagement zu verbessern, positiv zu verbessern […], dann ist das erst mal was Vernünftiges, was man da macht« (ebd.).

Die vermeintliche Verbesserung des ›Schutzes‹ nennen Mitarbeiter_innen als zentrale Legitimation des BMM-Vorhabens. Sie beschreiben Schutz primär als Sicherheit gegenüber sogenannten »Schleuser- und Schmuggelbanden« (M2 2017) und Migrant_innen in diesem Zusammenhang als deren Opfer (vgl. ebd.). Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die Vermittlung von rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards, eine Kriminalisierung von Migrant_innen durch Grenzschutzbeamte senken könne,

»indem man zum Beispiel die Kontrollmechanismen stärkt, indem man Polizeistrukturen stärkt um einfach die Migration, ja, tatsächlich ein Stück weit freizügiger zu machen. Aber nicht freizügig in dem Sinn von irregulär, sondern freizügig in dem Sinn, dass auch klar ist bei den Sicherheitsbehörden oder klar ist, in den Strukturen, das sind Leute mit Rechten.« (Ebd.)

Repressive Auswirkungen auf Migrationsbewegungen erscheinen dabei wie ein Nebeneffekt und werden als ein EU-politisches Interesse ausgelagert:

»Realpolitisch gesehen geht es jetzt natürlich nicht nur um die Rechte von Migranten, sondern es geht auch um sicherheitspolitische Interessen der EU. Wo man natürlich versucht, durch ein besseres Grenzmanagement, durch bessere Kontrolle auch dem Terrorismus Herr zu werden. Was manchmal natürlich auch gegenteilige Effekte auf die reguläre Migration hat.« (Ebd.)

Auch der GIZ-Migrationsexperte äußert Skepsis gegenüber dem Ansatz des Treuhandfonds, Migration durch Entwicklung und ›Ursachenbekämpfung‹ vorbeugen zu können: »Man kann Migration nicht verhindern durch mehr EZ. Mehr Entwicklung führt zu mehr Migration, da können wir nichts machen« (M3 2017). Im Sinne des von ihm beschriebenen migration humps plädiert er hingegen für ein verbessertes Management: »Wir können nicht so viel Jobs schaffen, dass keiner mehr in den Flieger steigt. Wir können nur dazu beitragen, dass Migration gut gestaltet wird« (ebd.). Doch es gebe »viel Kritik am Migrationsmanagement« (ebd.). Im BMM versuche man daher »das ›Better‹ mit einem EZ Ansatz zu versehen« (ebd.). So kann die Debatte um Migrationsmanagement innerhalb von EZ-Akteuren in Richtung einer positiven Bewertung des Konzepts als entwicklungspolitischer Ansatz beeinflusst werden.

»Und was macht die EZ jetzt, damit die Leute sich nicht auf den Weg machen?«9

Diese rhetorisch gemeinte Frage, verdeutlicht die ambivalente Position, in der sich die GIZ als EZ-Akteur im Feld der Migrationspolitik bewegt. Die interviewten Mitarbeiter_innen gehen weder davon aus, dass sich Migration und Flucht durch Entwicklungsprojekte verhindern lassen, noch ist dies ihre Intention. Dennoch ist ihnen bewusst, dass sie in einem migrationspolitischen Rahmen agieren, der auf eine Verringerung von Migrationsbewegungen nach Europa abzielt.

Auf diesen Widerspruch reagiert die GIZ mit zwei Strategien: Erstens präsentiert sie sich als neutraler Dienstleister, der Politiken umsetzt, ohne ihr Wirken selbst darin als politisch zu definieren. Zweitens versucht sie dem Konzept des Migrationsmanagements einen entwicklungspolitischen Anstrich zu geben. Die GIZ verfolgt den Anspruch ›besseres‹ Migrationsmanagement und ›bessere‹ Rückkehrpolitiken zu entwerfen. Dabei rückt sie jedoch nicht von der Prämisse klassischer Migrationskontrolle ab, grenzüberschreitende Bewegungen einer staatlichen Regulierung zu unterstellen und diese nach ihren Kriterien zu filtern. Als entwicklungspolitischer Akteur hat die GIZ gegenüber Grenzschutzinstitutionen den Vorteil, dass sie weit über die Mittelmeergrenze hinaus lokal etabliert ist und ihr Handeln über ein humanistisches Entwicklungsparadigma gesellschaftlich legitimieren kann.

Doch auch die EZ kann Migrationsmanagement nicht zu einem menschenrechtlichen Projekt machen, der zum Abbau von Zwängen der Migration beitragen würde. Vielmehr stützen die hier dargestellten Vorhaben hegemoniale Politiken und verankern Programmatiken der Migrationskontrolle im Namen eines entwicklungspolitischen Auftrags in den Agenden afrikanischer Staaten. Ihre Auswirkungen betreffen sowohl innerafrikanische Migration und Freizügigkeiten als auch Transitmigration Richtung Europa. Somit ist die GIZ als Teil der Einbindung afrikanischer Staaten in ein interkontinentales, Euro-Afrikanisches Grenzregime zu verstehen.

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  • Volume: 4
  • Issue: 2
  • Year: 2018


Naemi Gerloff studied Social Anthropology and holds a Master degree in Peace- and Conflict Studies from the University of Marburg. Her research interest lies on politics of migration management and the shifting constellations of transnational border regimes, especially in Sub-Sahara Africa. She currently works in a women’s counseling center in Hamburg and is freelancing in the field of political education.