Abstract The ›summer of migration‹ has been a central topic of medial and political discourse since 2015. The perspective of the media in Germany quickly shifted from the protection of refugees towards the protection of the state from refugees. This shift was partly made possible by the entanglement of the discursive fields of ›Islamist terror‹ with that of ›refugee migration‹, as well as by (re)producing orientalistic and racist representations. This discursive entanglement and its medial and political impact constitute the object of this paper. Using the Sociology of Knowledge Approach to Discourse, we discuss how media reports of 2015 and 2016 interlinked discourses on migration and on ›terror‹. We analyze how refugees, constructed as both a security and cultural threat, alongside a ›weak state‹ with an unrestricted migration regime, were portrayed as the cause of ›terror‹ attacks. Furthermore, by looking at the current political debate, we propose first considerations on how this entanglement continues to influence the political discourse on both refugees and the European border regime.
Keywords anti-Muslim racism, Sociology of Knowledge Approach to Discourse, media discourse, terrorism/securitization, refugee migration
»Our first priority is making sure that order is maintained at the Greek external border, which is also a European border. I am fully committed to mobilising all the necessary operational support to the Greek authorities.« (Ursula von der Leyen, März 2020)
Zum Zeitpunkt unserer Untersuchung im März 2020 sitzen allein auf den griechischen Inseln über 40.000 Flüchtende fest und hoffen u.a. auf eine Weiterreise in verschiedene europäische Länder (vgl. Pro Asyl 2020a). Die Situation in den griechischen Camps ist verheerend und menschenunwürdig, die Versorgung mit grundlegenden Gütern und Dienstleitungen ist nicht gewährleistet. Die Chance auf ein faires Asylverfahren, sowie die Weiterreise in andere europäische Länder wird ihnen verwehrt. Dabei spitzt sich die Lage im selben Monat dramatisch zu, Menschen wurden mit Gewalt, beispielsweise dem massiven Einsatz von Tränengas, daran gehindert, die türkisch-griechische Grenze zu übertreten und Asylanträge zu stellen (vgl. Pro Asyl 2020b). Die griechischen Behörden setzten das Asylverfahren für einen Monat aus und beschlossen die Rückführung aller ›irregulär‹ einreisenden Menschen. Damit wurden Flüchtende an der Außengrenze der Europäischen Union auf Grund ihrer Einreise kriminalisiert und zum Teil zu Haftstrafen verurteilt (vgl. Pro Asyl 2020a). Das zu Beginn angeführte Statement von Ursula von der Leyen (vgl. 2020), Präsidentin der Europäischen Kommission, belegt beispielhaft, wie auf europa- und bundespolitischer Ebene auf die beschriebenen Ereignisse reagiert wurde. Obwohl das Handeln der griechischen Behörden mehrfach gegen Menschen- und Europarecht verstößt (vgl. Pro Asyl 2020a.), garantierte die EU-Kommissionspräsidentin ihre Unterstützung und lobte das bisherige Vorgehen. Auf die Situation der Flüchtenden ging sie hingegen kaum ein und ihre rechtlichen Ansprüche wurden nicht erwähnt.
Als hingegen im August 2015 zahlreiche Flüchtende nach Deutschland einreisten und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Dublin-Verfahren kurzzeitig aussetzte, wurde diese Entscheidung medial überwiegend positiv bewertet (vgl. Jäger/Wamper 2017: 8ff.). Doch vollzog sich bereits im Herbst desselben Jahres eine deutliche Verschiebung des Sagbarkeitsfeldes in Diskursen um Flucht und Migration (vgl. Hess et al. 2017: 15; Vollmer/Karakayali 2018). Flucht wurde zu einem zentralen Thema im deutschsprachigen Mediendiskurs. Die journalistische Perspektive bewegte sich hierbei weg von einer Fokussierung auf den Schutz flüchtender Menschen hin zu einem angeblich notwendigen Schutz des Staates vor flüchtenden Menschen (vgl. Holzberg/Kolbe/Zaborowski 2018; Jäger/Wamper 2017; Lewicki 2017). Bedeutsam für diese Verschiebung sind Ereignisse, die den Diskursen um ›islamistischen Terrorismus‹ zugeschrieben werden und Bezug nehmen auf verschiedene Gewaltereignisse in Deutschland und Europa.
Durch die Verschränkung von Terror- und Fluchtdiskursen wurden Geflüchtete als Gefahr für die staatliche Sicherheit und das Leben von Bürger*innen inszeniert (vgl. Holzberg/Kolbe/Zaborowksi 2018: 543). Diese Verschränkung knüpfte dabei an bereits etablierte Sicherheits- und Terrornarrative an, welche vielfach verschränkt sind mit rassistischen Diskursen.1 Im Kontext dieser Narrative werden ›Muslim*innen‹ und als solche markierte Personen häufig als potenzielle Täter*innen und ›der Westen‹ als potenzielles Opfer festgeschrieben. Besonders seit den Ereignissen vom 11. September 2001 wurde in medialen und in politischen Debatten ein Islamdiskurs geprägt, der – anknüpfend an lang tradierte orientalistische Diskurse und Stereotype und durch diskursive Verknüpfungen von ›Islam‹, ›Muslim*innen‹ und ›Terrorismus‹ – bestimmte (antimuslimische) Bedrohungsszenarien konstruiert (vgl. Attia 2009; Brunner 2011; Nachtigall 2012: 256ff.).2
Ziel dieses Beitrags ist es, die Art und Weise dieser Verknüpfungen zwischen Sicherheit, Terrorismus, Flucht und darin enthaltende Rassialisierungen auf Basis eines breiten Datensatzes systematisch nachzuverfolgen. Wir argumentieren, dass in den Jahren 2015 und 2016 eine ursächliche Verschränkung zwischen Flucht- und Terrorereignissen medial konstruiert wurde. Flüchtende wurden zunehmend mit ›islamistischem Terrorismus‹ in Verbindung gebracht und als potentielle Bedrohung gedeutet. Zudem möchten wir uns der Frage nähern, inwiefern die anhaltende Versicherheitlichung des europäischen Grenzregimes seit 2015, wie wir sie am Beispiel der griechischen Grenze und der Situation der Flüchtenden auf den griechischen Inseln beschrieben haben, in einem Zusammenhang mit dieser Verschränkung steht. Grundlage ist dabei eine umfassende Untersuchung der printmedialen Berichterstattung in den Jahren 2015 und 2016 über ›islamistischen Terrorismus‹ und der darin konstituierten (antimuslimischen) Bedrohungsszenarien sowie eine Bundestagsdebatte aus dem Frühjahr 2020.3
Im Folgenden werden wir die bisherige Forschung und die theoretischen Auseinandersetzungen mit ›islamistischem Terrorismus‹ skizzieren. Daran anschließend beschreiben wir unser analytisches Vorgehen, stellen die Ergebnisse der Medienanalyse vor und diskutieren den Bezug selbiger zu politischen Entwicklungen und einer Bundestagsdebatte zum europäischen Grenzregime aus dem Frühjahr 2020.
Bedrohungskonstruktion ›islamistischer Terrorismus‹: Theorie und Empirie
In unserer diskursanalytischen Auseinandersetzung mit medialen und politischen Debatten zum Bedrohungsszenario des ›islamistischen Terrorismus‹ knüpfen wir an theoretische Arbeiten zu Diskursen und zu antimuslimischem Rassismus an. Studien, die sich mit Versicherheitlichungsprozessen in Zusammenhang mit ›islamistischem Terrorismus‹ beschäftigen, werden anschließend umrissen. Abschließend werden wir am Beispiel des Global War on Terror auf internationale Untersuchungen zu Terror- und Sicherheitsdiskursen eingehen.
Aus einer diskurstheoretischen Perspektive verstehen wir Diskurse als kontinuierliche Verhandlungen von gesellschaftlichem Wissen. Diskurse stellen Wissen über die jeweils hegemoniale Wahrnehmung von ›Wirklichkeit‹ her, reproduzieren oder verschieben dieses und strukturieren so gesellschaftliches und politisches Handeln. Medien und Journalist*innen kommt in diesem Prozess über die Herstellung komplexer Öffentlichkeiten, in denen gesellschaftliche und politische Konfliktfelder ausgehandelt werden, eine bedeutende Funktion zu (vgl. Lünenborg/Sell 2018: 3f.). Mediale Diskurse verstehen wir als eine diskursive Arena4, in der gesellschaftliche Wissensbestände und damit ein spezifisches Verständnis von ›Wirklichkeit‹ konstruiert und reproduziert werden. Diese Arena ist eng mit anderen diskursiven Arenen verschränkt. So greift sie etwa Deutungen aus Diskursen innerhalb von politischen Institutionen auf und hat zugleich Einfluss auf das, was in solchen politischen Diskursen sag- oder unsagbar ist.5 Gerade über diese Verbindung zur politischen Sphäre wird auch die materielle Bedeutung von Diskursen deutlich: Das konstruierte Wissen fließt in politische Entscheidungen, Institutionen und Regulationen ein und hat so Auswirkungen auf den konkreten Alltag von Menschen (vgl. Foucault 1974; Keller 2011a: 52). Die Rekonstruktion rassistischer Deutungen in medialen Diskursen ist somit kein Selbstzweck, der lediglich Rassismus in Medien aufdeckt.
Anknüpfend an theoretische Überlegungen zum antimuslimischen Rassismus, verstehen wir Bedrohungsszenarien des ›islamistischen Terrorismus‹ als wirkmächtige Elemente hegemonialer Diskurse. Verschiedene Diskursstränge werden im antimuslimischen Rassismus »zu einem Netz verwoben, das hegemoniales Wissen über ›den Islam‹ und ›die Muslim*innen‹ hervorbringt« (Attia 2017: 182). An dieses Netz anknüpfend, werden in Bedrohungsszenarien des ›islamistischen Terrorismus‹ rassialisierende, kulturalisierende und essentialisierende Repräsentationen (re)produziert und Muslim*innen, Geflüchtete und als solche markierte Menschen als ein gefährliches ›Anderes‹ konstruiert (vgl. Attia 2009: 74; Shooman 2014: 40f.). Gerade im Zusammenhang mit Debatten um Terrorismus erweisen sich diese Repräsentationen als gesellschaftlich und politisch bedeutsam. Denn die Bezeichnung von Täter*innen als ›Terrorist*innen‹ oder von Gewalttaten als ›Terroranschlag‹ ist eine effektvolle diskursive Setzung und die Frage, wer als ›Täter*in‹ oder als ›Opfer‹ gedeutet wird, nimmt Bezug auf diese Repräsentationen (vgl. Castro Varela 2016: 70).
Die materiellen Effekte antimuslimischer Bedrohungsszenarien bzw. Prozesse der damit zusammenhängenden Versicherheitlichung werden in weiteren Studien untersucht. Diese zeigen auf, dass die Konstruktion von Bedrohungsszenarien des ›islamistischen Terrorismus‹ nach dem 11. September zu religious profiling, Kriminalisierung und Überwachung von Muslim*innen sowie als solchen markierten Personen durch Politik und Sicherheitsbehörden beigetragen hat (vgl. Fekete 2016; Moeckli 2010; Töpfer 2015). Zunehmend werden Narrative etabliert, welche eine Verbindung zwischen internationalem ›Terrorismus‹ und Migration konstruieren (vgl. Wendekamm 2014: 178ff.). Gleichzeitig werden weltweite Gewaltereignisse zur unmittelbaren Gefahr der inneren Sicherheit erklärt (vgl. Baban 2013: 342f.). Diese Narrative ebnen den Weg für etwaige Verschärfungen von Sicherheits-, Überwachungs- und Einwanderungsgesetzen sowie Prozesse der Entdemokratisierung (vgl. ebd.; Castro Varela 2016: 61ff.). Zu benennen sind hier vor allem die Gesetze zur Antiterrordatei von 2015 (vgl. Töpfer 2015: 5ff.) und das 2002 erlassene Terrorismusbekämpfungsgesetz, welches neue bzw. verschärfte Gesetze u.a. im Bundesverfassungsschutzgesetz, Bundesgrenzschutzgesetz oder Ausländerrecht hervorbrachte (vgl. Deutscher Bundestag 2017: 4). Diese gesetzlichen Verschärfungen können mit bedeutenden Einschnitten in die Grundrechte der von diesen Maßnahmen betroffenen Menschen einhergehen. Ferner werden Sicherheitsbehörden zur Raster- und Schleierfahndung (vgl. Fekete 2016: 8ff.) sowie zur zunehmenden »Vergeheimdienstlichung« von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ermächtigt (vgl. Töpfer 2015: 5ff.).6 Das geheime Sammeln von Informationen kann dabei das Recht auf Privatsphäre, das Versammlungsrecht, das Recht auf wirksame Beschwerde und die Religionsfreiheit erheblich beschränken (ebd.).
In Studien im internationalen Kontext werden u.a. die Narrative des Global War on Terror aus postkolonialen bzw. rassismuskritischen Perspektiven analysiert. Diese belegen, dass es ein dominantes Narrativ dieses Krieges ist, die globale Sicherheit, Freiheit und Demokratie der ›westlichen Welt‹ zu schützen (vgl. Hunt/ Rygiel 2006). Doch setzen sich diese Narrative bzw. war stories vielmehr zum Ziel »to camouflage other forms of terrorism made possible in the post-9/11 environment, such as intimidation, harassment, arrests, and control over the movement of certain groups of peoples already marginalized based on differences of class, gender, race, religion, immigration status and nationality« (ebd. 2006: 14). Auch im globalen Kontext kommt Medien in diesen Prozessen eine entscheidende Rolle zu: Durch die Reproduktion dieser Narrative ermächtigen sie eine Politik des Globalen Nordens, welche die eigentlichen politischen und wirtschaftlichen Interessen maskiert und versucht, auf diese Weise Macht über den Globalen Süden auszuüben (vgl. Zine 2006: 31).
Insgesamt wird deutlich, dass in medialen und politischen Diskursarenen Bedrohungsszenarien des ›islamistischen Terrorismus‹ verhandelt werden, die sich in politischen Entscheidungen und Regulierungen materialisieren. In den Bedrohungsszenarien manifestieren sich antimuslimische Repräsentationen, welche als Begründung von Versicherheitlichung und als Legitimation von Überwachung und Kriminalisierung von People of Color herangeführt werden. Die Konstruktion solcher Bedrohungsszenarien untersucht der vorliegende Beitrag detailliert anhand der deutschsprachigen Berichterstattung über ›terroristische‹ Gewaltereignisse in den Jahren 2015 und 2016 sowie deren (in)direkten Bezügen zu Fluchtdiskursen.
Datengrundlage & diskursanalytische Fundierung
Um der Frage nach der Bedrohungskonstituierung vor dem Hintergrund des Diskurses um den ›islamistischen Terrorismus‹ nachzugehen, kommt in dieser Studie die Wissenssoziologische Diskursanalyse (WDA) (Keller 2011c, 2018) zur Anwendung. Die WDA verbindet die Diskurperspektive nach Foucault mit den sozialkonstruktivistischen und wissenssoziologischen Grundlagen von Berger/Luckmann (1967, vgl. z.B. Keller 2013). Basierend auf kollektiv-geteilten Wissensbeständen und Zeichen, sind soziale Akteur*innen demnach maßgeblich an der Bedeutungsherstellung von sozialen Situationen und Phänomenen beteiligt und (re-)produzieren somit soziale Definitionen und Sinnverständnisse von Wirklichkeit. Die Verwendung des Zeichensystems Sprache spielt in dieser Bedeutungs- und Wirklichkeitskonstituierung eine wichtige Rolle (vgl. Keller 2011b: 51ff., 2013). Somit sind Diskurse als regulierte und strukturierte soziale Praktiken der Zeichennutzung, wie z.B. durch Sprache, zu verstehen. Ziel der WDA ist dabei die analytische Offenlegung dieser Praktiken (vgl. Keller 2011b: 51ff.).
In Anlehnung an diese Überlegungen zielt unsere Studie auf die Rekonstruktion typischer Aussagenzusammenhänge mit Bezug auf die Konstituierung von Bedrohung durch den ›islamistischen Terrorismus‹. Dabei wird ein gesondertes Augenmerk auf die diskursive Verschränkung der als ›terroristisch‹ interpretierten Bedrohungsmuster mit dem Fluchtdiskurs gelegt. Ein diesbezüglich geeignetes analytisches Konzept bietet dabei die in der WDA vorgeschlagene Deutungsmusterrekonstruktion an (vgl. Keller 2011a: 108ff., 2011c: 240ff.). Unter Deutungsmustern sind »grundlegende bedeutungsgenerierende Schemata, die durch Diskurse verbreitet werden und nahe legen, worum es bei einem Phänomen handelt« (Keller 2011c: 243), zu verstehen. Die Rekonstruktion dieser Schemata verspricht für unsere Untersuchung folglich eine Offenlegung »gesellschaftlich vorübergehend konventionalisierte[r] Deutungsfiguren« (Keller 2011a: 108) bzgl. der diskursiven Verhandlung von Bedrohungslagen durch den ›islamistischen Terrorismus‹ und möglichen Verschränkungen zum Thema Flucht.
Vor dem Hintergrund der oben erwähnten analytisch-konzeptionellen Anleihen aus der WDA erfolgt nun eine kurze Erläuterung unserer datenanalytisch-empirischen Vorgehensweise. Für die Jahre 2015 und 2016 wurden insgesamt drei zentrale als ›terroristisch‹ eingestufte Ereignisse bzw. Ereigniszeiträume ausgewählt, die den Datenkorpus dieser Untersuchung bilden. Bei diesen Ereignissen handelte es sich erstens um die Anschläge von Paris im November 2015, bei denen über 130 Personen ihr Leben verloren. Zeitlich fand dieses Gewaltereignis kurz nach den Ereignissen rund um den ›Sommer der Migration‹ statt. Bei dem zweiten untersuchten Ereigniszeitraum handelt es sich um drei jeweils getrennte, aber zeitlich nah beieinanderliegende Gewaltereignisse, die im Juli und August 2016 in Frankreich und Deutschland stattgefunden haben. Im Mittelpunkt der medialen Berichterstattung stand dabei ein mit einem LKW durchgeführter Anschlag in der südfranzösischen Stadt Nizza im Juli 2016. Das dritte Ereignis stellt der Anschlag auf den Weihnachtmarkt am Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 dar. Hierbei wurden 12 Menschen getötet.
Die in diesen Zeiträumen publizierten Zeitungs- und Zeitschriftenartikel wurden aus der Zeit, der tageszeitung (taz), dem Spiegel und der Welt entnommen, wobei eine Begrenzung auf Leitartikel und Kommentare stattgefunden hat. Auf Grundlage dieser Setzung setzt sich der finale Datenkorpus dieser Untersuchung aus insgesamt 189 Einzelartikeln zusammen. Nach eingehender Durchsicht aller Artikel im Datenkorpus wurden diese in einem ersten Analyseschritt nach thematischen Schwerpunkten kategorisiert. So konnte eine erste thematische Grobübersicht bzgl. der medialen Berichterstattung im Datenkorpus erstellt und erste einzelne Artikel für eine tiefergehende Feinanalyse ausgesucht werden. Die interpretative Auswertung der Feinanalyse erfolgte dabei anhand von Verfahren offener und konsensualer Codierung. Die in dem folgenden Kapiteln vorgestellten Ergebnisse der Feinanalyse beruhen damit auf insgesamt 59 Artikeln.
In der durchgeführten Feinanalyse konnten fünf Bedrohungsszenarien des ›islamistischen Terrorismus‹ herausgearbeitet werden. Verschränkungen mit dem Fluchtdiskurs sind dabei in allen fünf Bedrohungsszenarien auszumachen. Besonders relevant zeigen sich diese allerdings in den zwei Deutungsmustern zu einer sogenannten Bedrohung durch den Islam und der Bedrohung durch die Erosion von Ordnung und Sicherheit.7 Auf diese wird daher im Folgenden näher eingegangen.
›Islam‹ und Flüchtende als Bedrohung: Antagonistische Wertedifferenzen zu ›Uns‹
In einem ersten rekonstruierten Deutungsmuster wird das Phänomen des ›islamistischen Terrorismus‹ vornehmlich in eine enge ursächliche Assoziation mit vermeintlich kulturell begründeten Unterschiedlichkeiten und Besonderheiten der Religion des ›Islams‹ als auch des ›Muslim*in-Seins‹ an sich gebracht. Zum Teil wird dabei die ursächliche Assoziation zwischen Muslim*innen und einer von ihnen vermeintlich ausgehenden ›terroristischen‹ Gefahr explizit hergestellt, wie das folgende Zitat belegt: »Die eingeübte Weisheit, dass nicht alle Muslime Terroristen sind, aber die meisten heutigen Terroristen Muslime, heißt statistisch eben auch, dass sich das Terrorismusrisiko in Europa erhöht, je mehr Muslime hier leben« (Die Zeit 2016a). Da dem ›Muslim‹, gemäß der argumentativen Figur dieses Zitats, die Eigenschaft Terrorismus quasi anhaftet, bedeutet dies folglich, dass eine Erhöhung der in europäischen Gesellschaften anwesenden Muslim*innen das Risiko der gesellschaftlichen Betroffenheit durch ›Terrorismus‹ quasi mathematisch und damit zwangsläufig erhöht. Weiterhin werden in diesem Deutungsmuster die Gründe ›terroristischer‹ Gewalt und ›islamistischer Radikalisierung‹ in einzelnen Aspekten der Religion des ›Islam‹ selbst lokalisiert, was zugleich als Ausdruck wertebezogener und kultureller ›Andersartigkeit‹ und Divergenz zum eigenen kulturellen ›Leitbild‹ gedeutet wird. Folglich sind es die ›fremd‹ anmutenden religiösen und kulturellen Elemente des ›Islams‹, die als ursächlich für die ›terroristische Radikalisierung‹ junger Muslim*innen verstanden bzw. gedeutet werden. Eines der vielen Beispiele hierfür liefert der folgende Ausschnitt:
»Wenn man sich anschaut, was für ein Leben die Attentäter hatten, bevor sie sich in die Luft sprengten, fällt auf, dass für die meisten nicht fehlende Anerkennung das Problem war, sondern zu viel Freiheit. Viele hatten einen Job, Freunde, eine ordentliche Familie, aber erst der Islam mit seinen vielen Verboten gab ihnen den Halt, den sie vermissten. Dass die Freiheit der westlichen Welt manche Menschen krank im Kopf macht, ist zugegebenermaßen ein verstörender Gedanke. Was sollen wir tun, wenn keine Sozialmaßnahmen, Jobinitiativen oder Stadtteilprogramme mehr helfen?« (Der Spiegel 2015)
Häufig erfolgt eine Charakterisierung des ›Islam‹ als ein eher kulturell ›rückständiges‹ Wertesystem, welches sich demnach fundamental von den ›westlich-liberalen‹ Werten unterscheidet, und diesen gar konflikthaft gegenübersteht. Hierin wird auch die besondere Funktion der Differenzmarkierung zwischen einem essentialisierenden ›Wir‹ und den ›Anderen‹ deutlich. Im Mittelpunkt der eigenen kollektiven Identität stehen häufig symbolisch aufgeladene Begriffe mit positiver Konnotation, wie z.B. Freiheit, Liberalität, Offenheit, Toleranz, Zivilisation und Humanität. Diese Merkmale werden im untersuchten Diskurs dem ›Wir‹ meist unhinterfragt zugeschrieben. Die Subjektposition von ›Muslim*innen‹ und die entsprechenden Charakterisierungen, die dem ›Islam‹ zugeschriebenen werden, dienen hingegen dazu, eine möglichst weitgehende negative Kontrastierung zum ›Eigenen‹ herzustellen und darüber ein positives ›Wir‹ zu konstituieren. Der ›Islam‹, der sich in seiner extremen Erscheinungsform als ›terroristische‹ Gewalt offenbart, fungiert somit als Gegenkonzeption zu einem freiheitlich und liberal aufgestellten ›Wir‹.
Diese Differenzkonstruktion wird ebenso auf das diskursiv verhandelte Verhältnis von Muslim*innen und Flüchtenden mit der ›westlichen Wir‹-Gemeinschaft übertragen. Die Subjektpositionen von Flüchtenden und Geflüchteten werden in diesem Deutungsmuster externalisierend und homogenisierend repräsentiert. Aufgrund des beschriebenen Antagonismus in Kultur- und Wertvorstellungen werden Flüchtende im Diskurs als eine realistische Bedrohung für das ›westliche Wertesystem‹ gedeutet. Während eine direkte Assoziation zwischen Geflüchteten und dem ›Islam‹ bzw. als Muslim*innen im betrachteten Diskurs meist implizit stattfindet, erfolgt die Differenzkonstruktion zwischen einem ›Wir‹ und dem antagonistischen ›Anderen‹ zum Teil explizit, wie die folgende Textsequenz exemplarisch aufzeigt:
»Warum tun wir uns all diese Leute an? Warum lässt Europa, vor allem Deutschland, es zu, dass Hunderttausende Menschen, die – verglichen mit hiesigen Standards – aus oft rückständigen, paternalistischen, teils voraufgeklärten Gegenden stammen, in unsere High-End-Gesellschaften einwandern? Warum halsen wir uns Menschen auf, die verroht sind oder traumatisiert und bei denen nicht nur Kulturschocks drohen, sondern auch Lebensenttäuschungen, Abstoßungsreaktionen und religiöse Radikalisierung?« (Die Zeit 2016a)
Das Beispiel zeigt auf, welche Subjektpositionen eines ›Wir‹ im expliziten Gegensatz zu der Subjektposition von Geflüchteten und Flüchtenden im Diskurs produktiv werden. Die kulturell ›andersartigen‹, wenig ›entwickelten‹ und potentiell gewaltaffinen ›Anderen‹ in Gestalt geflüchteter Menschen treffen demnach auf ein ›hochentwickeltes‹ und vermeintlich ›fremdartiges‹ soziales Gebilde. Die Annahme einer zunehmend konflikthaften Beziehung zwischen neu hinzukommenden Menschen und der Gesellschaft, wird als Konsequenz des Aufeinandertreffens zweier vermeintlich ›kultureller Gegenpole‹ gedeutet. Demnach bringt die Aufnahme von geflüchteten Menschen eine potentielle Bedrohung mit sich, die sich letztlich bis hin zu einer religiösen ›Radikalisierung‹ geflüchteter Menschen entwickeln könne. Deutlich wird hier, wie eng die Diskussion um Fluchtmigration mit einer ›islamistischen Terrorismusbedrohung‹ in Zusammenhang gebracht wird. Aufgrund der verhandelten kulturellen und wertebezogenen Unterschiede und Antagonismen zwischen ›hiesiger‹ Gesellschaft und den aufgenommen geflüchteten Personen ergibt sich eine Rückkopplung bzw. ursächliche Begründung sowohl für den ›islamistischen Terrorismus‹ der Gegenwart als auch für zukünftige Entwicklungen.
In Anbetracht der dargestellten wertebezogenen Differenzkonstruktion zwischen einem ›Wir‹ und (muslimischen) Flüchtenden als das relationale ›Andere‹ kreisen die in diesem Deutungsmuster vorgeschlagenen Lösungen um genau jene Differenzen in Werten und Kultur und um eine demnach erforderliche Anpassung der ›Anderen‹ in Richtung dessen, was als ›hiesige‹ Wertestandards dargestellt wird. Dabei wird ein aktives Abverlangen dieser Anpassungsleistung von Seiten der Muslim*innen und der Geflüchteten gefordert. In der folgenden Textsequenz wird dies in Bezug auf geflüchtete Personen deutlich gemacht und entsprechend als Erfordernis diskutiert:
»Stellen Sie sich eine Familie aus Syrien vor, die seit einem Jahr hier lebt, Eltern und zwei kleine Kinder. Was wäre wünschenswert? Diese Eltern haben heute häufig Ängste vor westlicher Freiheit. […]
Aber zu allererst müssen wir als Gesellschaft, jeder einzelne von uns, sich unserer Werte sicher sein und diese in unseren alltäglichen Begegnungen am Arbeitsplatz, in der U-Bahn, in der Schule, der Universität, beim Sport, von allen Menschen in dieser Gesellschaft, unabhängig von Religion, Herkunft oder Hautfarbe, abverlangen und auch dafür streiten.« (Die Welt 2016a)
In der ersten Hälfte dieses Zitats wird nochmals deutlich, wie flüchtende Subjekte in einen Wertegegensatz mit der ›westlichen Welt‹ gebracht werden. Die geflüchtete Familie aus Syrien wird hier homogenisiert und als zum ›westlichen‹ Wert der Freiheit gegensätzlich positioniert. Die Lösung dieses Gegensatzes wird hingegen in der aktiven Durchsetzung dieser ›westlichen‹ Werte lokalisiert. Diese Aussage bezieht sich dabei beispielhaft auf all jene Menschen, die sich vermeintlich durch ihre Herkunft oder gesellschaftliche Positionierung als (muslimische) Geflüchtete in einer quasi ›natürlich‹ gegebenen Opposition oder Distanz zu diesen Werten befinden.
In dem nun folgenden Abschnitt erfolgt die Darstellung eines zweiten zentralen Deutungsmusters aus dem untersuchten Diskurs zu ›islamistischem Terrorismus‹ und seiner entsprechenden Verschränkung mit Flucht.
Bedrohung durch Fluchtmigration: Die Erosion von Sicherheit und Ordnung
Im Zuge der Gewalt- und Fluchtereignisse der Jahre 2015 und 2016 greift das folgende Deutungsmuster insbesondere das Bild einer erodierenden staatlichen und behördlichen Sicherheitsordnung auf. Dabei werden chaotische und unkontrollierte Verhältnisse sowohl auf Seiten der Politik als auch bei den Sicherheitsbehörden skizziert und hervorgehoben. Demnach zeigen sich diese als überfordert, zum Teil auch nicht willens, mit der Situation einer ›Terrorbedrohung‹ so umzugehen, dass die Sicherheit der Gesellschaft (wieder-)hergestellt bzw. gewahrt wird. Insgesamt wird in diesem Deutungsmuster somit das Narrativ eines schwachen Staates in Form sicherheitsstaatlicher und politischer Institutionen gezeichnet, was argumentativ als erklärende Ursache für die ›terroristische‹ Bedrohung gedeutet wird. Entsprechend wird hier eine adäquate Lösung in erweiterten und deutlich robusteren sicherheitsstaatlichen Maßnahmen gesehen. Diese beinhalten dann ebenso jene sicherheitsstaatlichen Kompetenzerweiterungen, die auch in Grundrechte und Freiheiten eingreifen und ihre Legitimation u.a. aus einer vermeintlichen Notwendigkeit zur Wahrung von Sicherheit vor ›islamistischem Terrorismus‹ ziehen.
In Bezug auf eine diskursive Verschränkung dieses Deutungsmusters mit der Fluchtthematik wird das beschriebene Motiv bzw. der Zustand eines schwachen Staates ebenso auf die Fluchtmigration und auf Flüchtende übertragen. Eine demnach attestierte Unfähigkeit und Fehlerhaftigkeit der zuständigen Politik und der Sicherheitsbehörden in der Umsetzung eines rigiden und kontrollierten Fluchtmigrationsregimes wird als Hauptursache für die ›terroristische‹ Bedrohung herausgestellt. Dies wird als Zeichen der Schwäche des Staates und seiner institutionellen und politischen Repräsentant*innen gewertet. Fluchtmigration und Flüchtende werden dabei vornehmlich und ausschließlich unter dem Aspekt einer potentiellen Sicherheitsgefahr verhandelt. Dabei wird u.a. die Rolle des ›IS‹ als eine strategisch agierende ›terroristische‹ Organisation hervorgehoben, die sich die vermeintlich chaotischen und unkontrollierten Verhältnisse des Grenzregimes im Zuge der Fluchtmigration gezielt zu Nutze macht, um ›terroristische‹ Gewalttäter*innen in die ›westlichen‹ bzw. ›europäischen‹ Gesellschaften einzuschleusen:
»Es gibt eine ganze Abteilung beim IS, die für die Planung von Anschlägen außerhalb des Nahen Ostens zuständig ist. Absurderweise wird sie ›Äußere Sicherheit‹ genannt. Auf sie geht wahrscheinlich auch die Idee zurück, potenzielle Attentäter in einen Strom von Flüchtlingen zu mischen. Sechs bis sieben solcher Verdachtsfälle sind Fahndern bekannt.« (Die Zeit 2016b)
Die in diesem Deutungsmuster vermittelte fundamentale Kritik an Sicherheitsbehörden und Politik bezieht sich vor allem sowohl auf eine vermeintlich unzureichend stattgefundene Feststellung der Identitäten und des Gefahrpotentials von Geflüchteten an den außen- und innereuropäischen Grenzen als auch auf die eingeschränkten gesetzlichen und praktischen Möglichkeiten von Abschiebungen potentiell als ›gefährlich‹ eingeschätzter Geflüchteter. Dabei werden diese Kritikpunkte an der zuwanderungs- und asylpolitischen Praxis zum einen auf Unzulänglichkeiten in der Gesetzgebung, zum anderen auf Unfähigkeiten und den mangelnden Willen aufseiten politisch verantwortlicher Akteur*innen zurückgeführt. Beispielhaft hierfür steht das folgende Textsegment:
»Was wäre wenn: In Syrien trainierte Terroristen mischen sich unter unbescholtene Migranten. Sie sind als Gefährder bekannt, aber reisen unbehelligt durch Europa. […]
Den Konjunktiv kann man streichen. Denn dieses Szenario hat sich exakt so zugetragen. Am 13. November des Jahres 2015. Die Attentäter von Paris hatten die von der Bundesregierung bewusst in Kauf genommene Schutzlosigkeit Europas kaltblütig genutzt. Sie stießen über die Balkanroute ins Herz des Kontinents und töteten im Musikklub Bataclan und in den Straßen von Paris.« (Die Welt 2017)
Dieses Beispiel macht deutlich, wo die eigentliche Ursache für die erlebte ›terroristische‹ Gewalt lokalisiert wird. Demnach haben im Zuge des Fluchtereignisses 2015 politische Akteur*innen, in diesem Fall die Bundesregierung, bestimmte politische Entscheidungen getroffen, die es den ›Terrorist*innen‹ ermöglicht haben, unter Ausnutzung der konkreten Fluchtgeschehnisse, ihre Pläne einer Infiltration ›westlicher‹ bzw. ›europäischer‹ Gesellschaften zu verwirklichen. Dabei wird den politisch verantwortlichen Subjekten ein bewusstes Handeln unterstellt, welches schlussendlich eine Erhöhung ›terroristischer‹ Gefahr zur Folge hatte und Gesellschaften, unter der Maßgabe einer möglichst offenen Asylzuwanderung, dieser Bedrohung wissentlich ausgesetzt hat.
Auch bei den zentralen Lösungsansätzen, die in diesem Deutungsmuster zu finden sind, wird eine enge inhaltliche Verschränkung mit der Fluchtthematik offenbar. Während sowohl das Fluchtereignis von 2015 als auch im Spezifischen die Geflüchteten selbst in eine ursächliche Assoziation mit der ›terroristischen‹ Bedrohung ›westlicher‹ bzw. ›europäischer‹ Gesellschaften gebracht werden, beschäftigen sich die hier vermittelten Lösungen mit der Frage eines härteren und durchsetzungsfähigeren staatlichen und behördlichen Umgangs mit Flüchtenden. Dabei umfassen sie einzelne sicherheitsstaatliche und asylpolitische Maßnahmen, die entweder verschärft oder (neu) implementiert werden sollen. Vorrangig wird hierbei das Argument einer Sicherstellung des Schutzes und der Abwehr der aufnehmenden Gesellschaften vor potentiell ›terroristischen‹ und gewalttätigen Flüchtenden als Legitimation der gewünschten Verschärfungen in Gesetzen und Praxis bzgl. der Fluchtmigration hervorgebracht. Das Motiv eines wehrhaften und starken Staates nimmt dabei eine hervorgehobene Rolle im Diskurs ein. Insbesondere die Einführung eines kontrollierenden und überwachenden Grenzregimes sowohl zum Zwecke der Identitätsfeststellung und Registrierung als auch der Abschiebung von flüchtenden und geflüchteten Personen wird hierbei als vornehmlich gewünschte Lösung eines starken und wehrhaften Staates präferiert:
»Um diese Flanke zu schließen, muss Europa unter anderem zwei Dinge tun: Es muss sicher wissen, wer sich innerhalb seiner Grenzen aufhält. Und es muss in der Lage sein, jene auszuweisen, die nicht innerhalb seiner Grenzen leben dürfen. Dazu bedarf es der Grenzkontrollen, bei denen die Identität von Menschen geklärt wird. Es ist nicht länger akzeptabel, dass ein Mensch ohne Pass ist, ohne Identität – und sich so billig dem Gewaltmonopol des Staates entziehen kann. « (Die Welt 2016b).
Während die in diesem Deutungsmuster bevorzugte Lösung in der Einschränkung und restriktiveren Ausgestaltung der Fluchtmigration lokalisiert wird, werden sowohl den öffentlichen Kritiker*innen dieser Maßnahmen als auch den Befürworter*innen einer offenen und weniger restriktiven Fluchtpraxis Naivität und Realitätsferne und zum Teil eine ideologiegeleitete Präferenz attestiert. Das folgende Zitat zeigt diese Charakterisierung der Subjektpositionen jener gesellschaftlichen Gruppen exemplarisch auf:
»Warum also verteidigen gerade viele Meinungsmacher, die sonst gegen alle Grenzen sind, diese ihre Grenze im Diskurs so hartnäckig? Warum soll partout kein Zusammenhang zwischen unserem unfähigen Management der Massenflucht und dem leider höchst fähigen Morden der Terroristen gezogen werden? Obwohl wahrscheinlich sogar ein Täter über die Griechenland-Balkan-Linie zuwandern konnte, ohne naturgemäß jemandem aufgefallen zu sein? Der Grund ist einfach. Es geht um die Ideologie der offenen Gesellschaft, um das Mantra der Inklusion – das darf gerade jetzt, da es immer enger wird, um keinen Preis gefährdet werden.« (Die Welt 2015)
Bei den in diesem Zitat adressierten Subjekten handelt es sich scheinbar um Personen aus der medialen und politischen Öffentlichkeit. Diese werden für ein angebliches Verleugnen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Fluchtmigration und ›terroristischen‹ Anschlägen kritisiert. Diesbezüglich werden die Ursachen für dieses Verleugnen in einer sogenannten »Ideologie der offenen Gesellschaft« und dem »Mantra der Inklusion« lokalisiert. Das Zitat macht deutlich, dass all denjenigen, die sich für eine weniger restriktive Einwanderungs- und Fluchtpolitik einsetzen, eine nicht durch Rationalität geleitete, sondern ideologische und realitätsverleugnende Haltung zu attestieren ist. Somit werden ihre Argumente und ihre politischen Positionen vor dem Hintergrund einer ›terroristischen‹ Bedrohung entwertet und delegitimiert.
Zusammenfassend ist an dieser Stelle herauszustellen, dass sowohl in beiden Bedrohungsszenarien als auch im gesamten untersuchten Material deutlich wird, wie Flüchtende und Geflüchtete als Bedrohung konstituiert werden. Im überwiegenden Teil des untersuchten Materials dominiert eine Subjektpositionierung Geflüchteter als eine ›terroristische‹ Gefahr. Häufig dient diese Darstellung als Legitimationsgrundlage für ein striktes Grenzregime und für verschärfende Maßnahmen in der Asylpolitik. Dieser dominanten Deutung kritisch gegenüberstehende Positionen sind hingegen im untersuchten Mediendiskurs selten aufzufinden. Lediglich in einigen Artikeln aus der tageszeitung (taz) sind kritische und reflektierende Aussagen hinsichtlich einer zu stark einseitig und homogenisierend ausfallenden medialen Darstellung von Geflüchteten als Terrorgefahr auszumachen. Dennoch lassen sich aber auch hier essentialisierende und positiv aufgeladene ›Wir‹-Konstruktionen in Abgrenzung zu einer ›terroristisch-islamistischen‹ Bedrohung vereinzelt auffinden.8 Auffällig am medialen Gesamtdiskurs der vier untersuchten Tages- und Wochenzeitungen (Spiegel, taz, Welt und Zeit) zu Gewaltereignissen in den Jahren 2015 und 2016 ist zudem, dass die Macht des Sprechens nicht bei Geflüchteten selbst liegt. So bekommen geflüchtete Personen nur vereinzelt die Möglichkeit, ihre Eigenperspektive in den Diskurs einzubringen. Im überwiegenden Teil des Materials wird vor allem über sie gesprochen bzw. berichtet.
In Anbetracht der Befunde zu den zentralen Verschränkungen zwischen Flucht- und Terrordiskurs stellt sich die Frage, inwiefern diese in den medialen Debatten der Jahre 2015 und 2016 reproduzierten und aktualisierten Deutungsmuster auch für gegenwärtige politische Debatten und Entscheidungen Relevanz haben. Im folgenden Abschnitt wird dies anhand einer bundespolitischen Debatte aus dem Frühjahr 2020 exemplarisch aufgezeigt.
Die Diskursverschränkung von Flucht und Terror und das europäische Grenzregime
Der ›Sommer der Migration‹ kann als eine »historische und strukturelle Niederlage des europäischen Grenzregimes« (Hess et al. 2017: 6) gedeutet werden, da sich flüchtende Menschen über die rassistische Mobilitätsordnung der Europäischen Union hinweggesetzt und eine Öffnung der Grenzen erzwungen haben (vgl. ebd.: 6f.). Gleichzeitig ist festzustellen, dass dieser Erfolg ein zeitlich und situativ begrenzter war, da sich seither weitgehende politische und mediale Restabilisierungsversuche eines restriktiven europäischen Grenzregimes vollzogen haben (vgl. ebd.: 7; Vollmer/Karakayali 2018). Die eingangs beschriebenen Ereignisse im März 2020 an der türkisch-griechischen Grenze und die anhaltend prekäre Lage geflüchteter Menschen in den griechischen Camps stellen ein bedrückendes Beispiel dieser machtvollen Stabilisierung dar.
In diesen kontinuierlichen Restabilisierungsversuchen wirken diverse diskursive Verschränkungen, um ein restriktives europäisches Grenzregime seit dem Sommer 2015 zu legitimieren. Beispielsweise wird in medialen Berichterstattungen über die zunehmende Nennung der ›Herkunft‹ mutmaßlicher Täter*innen eine ursächliche Verbindung zwischen Migration und Kriminalität (vgl. Hestermann 2019: 14) sowie Migration und sexualisierter Gewalt konstruiert (vgl. Boulila/Carri 2017).9 Auch werden Flüchtende u.a. als sogenannte ›Wirtschaftsmigrant*innen‹ (um-)gedeutet und so ihre Beweggründe für ihre Fluchtmigration politisch angezweifelt und delegitimiert (vgl. Vollmer 2017a: 58; Vollmer/Karakayali 2018). Neben diesen (negativen) Deutungen begreifen wir die Gleichzeitigkeit von Flucht- und ›terroristischen‹ Gewaltereignissen in den Jahren 2015 bzw. 2016 sowie deren diskursive Verschränkung als einen weiteren wichtigen Baustein der medialen und politischen Diskurse zur Legitimation des europäischen Grenzregimes. Aufgrund der wiederholten Gewaltereignisse verfügten die Bedrohungsszenarien des ›islamistischen Terrorismus‹ zu dieser Zeit über eine vielfach stärkere mediale Präsenz, als dies 2020 und im Frühjahr 2021 der Fall ist. Dennoch etablierte sich im Kontext dieser Ereignisse eine Deutung von Flüchtenden als potentielle ›terroristische‹ Bedrohung, welche auch gegenwärtig zur Festschreibung von Migrant*innen bzw. Flüchtenden als Sicherheitsgefahr beiträgt und das Grenzregime diskursiv stabilisiert. Um dieser Annahme nachzugehen, wird im Folgenden eine parlamentarische Aussprache des Deutschen Bundestags zu einem Antrag der AfD-Fraktion exemplarisch untersucht.
In dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel »Grenzen sichern« (vgl. AfD 2020) wird, vor dem Hintergrund der Ereignisse an der türkisch-griechischen Grenze im März 2020, eine direkte Verknüpfung zwischen Flüchtenden und ›Terrorist*innen‹ reproduziert und als Bedrohung produktiv gemacht:
»Durch das feindselige und aggressive Vorgehen der Türkei ist eine Lage entstanden, die die Sicherheit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten gefährdet. Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich in den in Bewegung gesetzten Migrantenströmen auch Kämpfer islamistischer Terrororganisationen befinden, deren Ziel die illegale Einreise in die Europäische Union und insbesondere nach Deutschland ist. Gelangten sie nach Deutschland, ginge von ihnen die Gefahr terroristischer Anschläge, anderer Gewalttaten und sonstiger Straftaten in unserem Land aus. « (Ebd.: 1f.)
Auf diesem Bedrohungsszenario aufbauend, fordern die Antragstellenden die Bundesregierung zu restriktiven Maßnahmen des Grenzschutzes in Europa und Deutschland auf. Die gewaltsame Schließung der Grenze, wie sie durch griechische Behörden demonstriert wurde, erfährt in diesem Antrag Unterstützung und es wird von der Bundesregierung verlangt, in der »Verteidigung der Festung Europa« (ebd.: 3) helfend aktiv zu werden. Wie weitere Studien bereits belegen, nutzen ›rechtspopulistische‹ Bewegungen und Parteien wie die AfD die wiederkehrenden medialen und politischen Debatten zu Migration und Flucht seit 2015, um in der Gesellschaft bereits vorhandene migrationsfeindliche und rassistische Einstellungen zu mobilisieren und zu verstärken (vgl. Vorländer/Angeli 2018: 17f.). Auch der untersuchte Antrag bezieht sich auf Migration und versucht, über die Deutung von Flüchtenden als potentielle ›terroristische‹ Bedrohung, den gewaltvollen Schutz von europäischen und nationalstaatlichen Grenzen und der »Festung Europa« argumentativ zu begründen.10
In der 152. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 12. März 2020 fand eine auf diesen AfD-Antrag bezogene parlamentarische Aussprache aller Fraktionen statt (vgl. Deutscher Bundestag 2020: 18939ff.). In der Beratung wird deutlich, dass der Fokus auf den Schutz der europäischen Außengrenze in einigen Positionen bestehen bleibt. Zwar findet die im Antrag der AfD konstruierte Verbindung zwischen Terror und Flüchtenden keine erneute Erwähnung, doch wird durch die Priorisierung des Grenzschutzes an das durch die AfD vorgezeichnete Bedrohungsszenario implizit Anschluss genommen. Dies machen die Äußerungen einiger Abgeordneter deutlich: Linda Teuteberg (FDP) versichert Griechenland ihre »Solidarität« in Bezug auf die Abwehr »gewaltsame[r] Grenzdurchbrüche« (ebd.: 18942). Armin Schuster (CDU/CSU) spricht im Namen seiner Fraktion ein Lob für das Handeln griechischer Politik bzw. Behörden aus (vgl. ebd.: 18940f.). Darüber hinaus argumentiert Schuster: »Ja, die europäische Außengrenze steht unter Stress, aber sie steht« (ebd.: 18941). Die europäische Außengrenze wird in diesem Zitat durch den Stresszustand vermenschlicht, in dem Antrag der AfD werden flüchtende Menschen hingegen als »Migrantenströme« (AfD 2020: 1ff.) und »Kämpfer islamistischer Terrororganisationen« (ebd.: 2) als Gefahr konstruiert und entmenschlicht. Insgesamt wird an diesem Beispiel deutlich, dass – auch wenn andere Fraktionen Kritik an dem Antrag der AfD-Abgeordneten leisten – ihre Positionen zum Grenzschutz in der Debatte zusammenwirken und zur Entmenschlichung von Flüchtenden und Fluchtbewegungen beitragen.11 Die Situation flüchtender Menschen, das Sterben Tausender Menschen12 und die eigenen rechtsverletzenden sowie gewaltvollen Praktiken werden ausgeblendet, gleichzeitig werden die EU und ihre Außengrenze zu einem schutzbedürftigen Opfer der Fluchtbewegungen erklärt.
Fazit
Ausgehend von einem breiten Datenkorpus konnte unsere Analyse der Berichterstattung über Gewaltereignisse in den Jahren 2015 und 2016 aufzeigen, inwiefern ein vielfach ausgestaltetes Bedrohungsszenario des ›islamistischen Terrorismus‹ in Bezug auf die Fluchtmigration in diesem Zeitraum deutlich wird. Zum einen werden Flüchtende als Gruppe homogenisiert und zu den ›eigenen‹ kulturellen Werten als ›fremd‹ und gegensätzlich positioniert. Diese kulturalisierende Differenzmarkierung rekurriert meist implizit auf Flüchtende als ›Muslim*innen‹ und wird als Bedrohung des ›Selbst‹ gedeutet. Sie erfüllt dabei zugleich die Funktion einer positiven Eigengruppenkonstituierung (vgl. Hall 1992; Said 2003). In Abgrenzung zu Flüchtenden wird das ›Wir‹ vor allem mit positiv konnotierten Konzepten, wie etwa ›Freiheit‹, ›Humanität‹, ›Zivilisation‹, in Verbindung gebracht. Gleichzeitig werden Flüchtende häufig auch in einen direkten Zusammenhang mit einer vermeintlich ansteigenden Gefahr des ›islamistischen Terrorismus‹ gestellt. Im Kontext der Fluchtmigration der Jahre 2015 und 2016 wird das angebliche Versagen staatlicher Behörden und politischer Akteur*innen als Ursache einer zunehmenden Bedrohung und Gefahr des ›islamistischen Terrorismus‹ angeführt. Hierauf beziehen sich entsprechende Forderungen nach einem restriktiv ausgestalteten nationalen bzw. europäischen Grenzregime sowie nach Verschärfungen in der Asyl- und Sicherheitspolitik.
Das im Anschluss geschilderte Fallbeispiel der parlamentarischen Debatte zu den Ereignissen an der türkisch-griechischen Grenze macht deutlich, dass sich Deutungen von Flüchtenden als potentielle Bedrohung in gegenwärtigen politischen Debatten aktualisieren. In der politischen Legitimation des europäischen Grenzregimes bilden diese Deutungen diskursive Bausteine einer anhaltenden Versicherheitlichung. Obwohl, im Kontrast zu den Jahren 2015 und 2016, das Thema des ›islamistischen Terrorismus‹ im Jahre 2020 keine vergleichbar hohe mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, bleibt die anhaltende Forderung nach einem restriktiven Grenzregime und nach der Abwehr von Flüchtenden bestehen. Zudem verdeutlicht dieses Beispiel, dass mediale und politische Diskursarenen zusammenwirken, da die untersuchten medialen Bedrohungsszenarien in gegenwärtigen politischen Debatten Anknüpfung finden.
Das Fortwirken der untersuchten Bedrohungsszenarien in gegenwärtigen politischen Debatten konnte hier lediglich an einem einzelnen Fallbeispiel aufgezeigt werden. Zukünftige diskursanalytische Studien bzw. Dispositivanalysen könnten anhand eines breiten empirischen Datensatzes diesbezüglich weitere Erkenntnisse liefern und Aufschluss über Deutungs- und Wirkungszusammenhänge in politischen und medialen Diskursarenen geben. Vor allem in Bezug auf die komplexen Prozesse der Versicherheitlichung des europäischen Grenzregimes erscheint uns ein, wie von Bastian Vollmer vorgeschlagener, hermeneutischer Ansatz der Grenzregimeforschung vielversprechend. Dieser Ansatz sieht ein triangulatives Forschungsdesign aus Diskursanalyse, ethnographischer Feldarbeit und ergänzenden Tiefeninterviews vor (vgl. Vollmer 2017b: 10). Vor dem Hintergrund einer vielfach menschenrechtsverletzenden Grenzpolitik der Europäischen Union, welche sich von Flüchtenden abschottet und sie als Bedrohung und Sicherheitsgefahr verhandelt, ergibt sich auch für weitere Studien die Notwendigkeit, diese Praktiken zu analysieren und kritisch zu kommentieren.
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